Strafrecht interaktiv

Fragen und Antworten

Die FAQ enthalten häufig auftauchende Probleme und Fragen. Wenn Sie eine Antwort suchen, konsultieren Sie bitte zuerst diese Seite.

Bei speziellen Fragen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen wird auf die Diskussionsplattformen auf OLAT verwiesen.

Eine komplette Liste finden Sie hier. Für AT I und II sind alle auf dem Markt vorhandenen Bücher empfehlenswert, den BT sollten Sie wegen des mittleren Umfanges aus Bertel/Schwaighofer BT I und BT II lernen. Bezüglich des Prozessrechtes empfehlen wir Bertel/Venier. Ratsam zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung sind auch Fallbücher, zB das von Schwaighofer ua und das Casebook Strafprozessrecht von Wessely. Keinesfalls ausreichend weil zu oberflächlich sind die verschiedenen Skripten.

Allgemeiner Teil: Grundsätzlich ist der gesamte AT (I+II) Prüfungsstoff. Bei den schriftlichen Prüfungen tauchen jedoch immer wieder dieselben Problembereiche auf. Es empfiehlt sich also, einen Blick auf alte Diplomprüfungsfälle und in Fallbücher zu werfen und Übungen zu besuchen. Vergessen Sie aber eines nicht: Für die mündliche Prüfung müssen Sie jedenfalls den gesamten AT beherrschen!

Besonderer Teil: Der Stoff wird durch die Stoffeinigung eingeschränkt. Gerade im BT gilt: Lernen Sie nicht stur auswendig, sondern versuchen Sie nachzuvollziehen, warum dieses oder jenes Tatbestandsmerkmal so zu verstehen ist. Und denken Sie schon beim Lernen daran, dass Sie bei der Prüfung den Gesetzestext zur Verfügung haben. Aber nicht vergessen: Ohne ordentliche Begründung nützt der "richtige" Paragraf gar nichts.

Strafprozessrecht: Gerade die StPO wird viel zu oft unterschätzt! Um die schriftliche Prüfung bestehen zu können, müssen Sie schon profunde Kenntnisse im Prozessrecht haben. Ein bisschen nachblättern im Gesetzestext reicht in der Regel nicht, dafür sind die Fragen zu knifflig. Beginnen Sie also rechtzeitig zu lernen, und verwenden Sie auch Fälle, um den Stoff zu vertiefen und zu wiederholen.
Für die schriftliche Prüfung sollten Sie unbedingt die Tipps von Prof. Scheil beachten. Weitere Informationen zu den Prüfungen gibt es unter Prüfungen.

Im aktuellen Curriculum brauchen Sie keinen Übungsschein mehr, um zur Diplomprüfung antreten zu können. Die Übungsklausur ist allerdings ein guter Test. Doch Achtung! Die Diplomprüfung ist schwieriger als die Übungsklausur. Wenn Sie also gerade noch die Klausur bestanden haben, dann sollten Sie sich genau überlegen, ob sie wirklich zur Prüfung antreten wollen.
Da für den Erwerb des Übungsscheins nur eine positive Klausur benötigt wird, können Sie auch die erste Klausur auslassen. Nur sollten Sie sich dabei nicht verspekulieren. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass in den Ferien (Februar und vor allem im Sommer) Gelerntes vergessen wird, keine begleitenden Lehrveranstaltungen stattfinden und der vorgenommene Fleiß dann vielleicht doch nicht so ausgeprägt ist.

Nein, die Bibliothek des Instituts für Strafrecht ist eine Präsenzbibliothek. Die Öffnungszeiten sind jedoch großzügig bemessen, damit Sie die Bücher vor Ort konsultieren können.

Nein. Der Besuch einer Klausurenübung ist nicht verpflichtend, aber eine gute Übung für Studierende, die den Stoff schon etwas können. Nicht geeignet sind Klausurenübungen für "blutige Anfänger" die bisher nichts oder nur wenig vom Strafrecht gehört haben. Sich die Fälle auszudrucken, zu Hause vorzubereiten und bei den Fallbesprechungen zuzuhören steht freilich jedem offen. Auch hier ist allerdings eine gründliche Kenntnis der Materie hilfreich, um die Schwierigkeiten und Probleme der Fallkonstellationen richtig zu erkennen und einschätzen zu können.

Kontakt

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat: Tel. +43 512 507-80801, E-Mail: strafrecht@uibk.ac.at.

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