Aktuelle Infos zum Studium

Aktuelle Informationen

Sprachkurse für Studienanfänger:innen

Slawistik-Studierende können zwischen BKMS (Bosnisch-Kroatisch-Montenegrinisch-Serbisch) und Russisch als erste Sprache wählen. Für beide Sprachen gibt es Anfängerkurse! Die Sprachkurse bauen aufeinander auf und werden in der Abfolge angeboten:
  • BKMS: WiSe BKMS Ia (4 SWSt) SoSe BKMS Ib (4 SWSt) WiSe BKMS IIa (2 SWSt) + BKMS IIb (4 SWSt) Die beiden Kurse BKMS IIa + IIb müssen gemeinsam absolviert werden.
  • Russisch: Für Russisch gibt es sowohl im Herbst als auch im Frühjahr einen Anfängerkurs:  
    • Anfänger:innen im WiSe besuchen Russisch Ia (4 SWSt) + Russisch Ib (4 SWSt) Die beiden Kurse können im selben Semester nacheinander besucht werden (Russisch Ia mit vier wöchentlichen Terminen endet in der Semestermitte, Russisch Ib am Semesterende). 
    • Anfänger:innen im SoSe besuchen Russisch Ia (4 SWSt) + im darauffolgenden WiSe Russisch Ib (4 SWSt). Möglich sind hier Russisch Ib (612010) mit zwei wöchentlichen Terminen beginnend mit Oktober oder Russisch Ib (612009) mit vier wöchentlichen Terminen mit Beginn mit Mitte November.

Lehramtsstudierende ohne sprachliche Vorkenntnisse

Wenn du Lehramt studieren willst und noch nicht über Russischkenntnisse auf Niveau A2 verfügst, dann melde dich bitte bei den Kursen Russisch Ia und Russisch Ib im Bachelorstudium Slawistik an. Die Anmeldung für diese beiden Kurse erfolgt über das Vorlesungszeichnis Bachelorstudium Slawistik laut Curriculum 2024.

Studienanfänger:innen mit sprachlichen Vorkenntnissen

Slawistik-Studierende mit Vorkenntnissen in BKMS (Bosnisch-Kroatisch-Montenegrinisch-Serbisch) oder Russisch können ab 01.10.2025 einen Einstufungstest machen. Dazu ist eine Anmeldung bei folgenden Sprachlehrenden erforderlich:

Studienberatung für Studienanfänger:innen

Wenn du Fragen zum Slawistik-Studium hast, dann wende dich bitte an unseren Studienbeauftragen Helmut Weinberger.

Formulare und Infos zum Studium

  • Die eidesstattliche Erklärung findest du unten, alle anderen Fomulare auf der Seite der Fakultät.
  • Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen) - Aus Gründen des Datenschutzes ist die eidesstattliche Erklärung im Rahmen der Veröffentlichungspflicht bei Masterarbeiten und Dissertationen nicht Bestandteil des Werkes (d.h. nicht in die Arbeit einzubinden), sondern diesem ausschließlich in gesonderter Form als Beilage beizufügen.

FAQs rund um das Thema KI an der Universität Innsbruck

Hier findest du mehr darüber, wie die Universität Innsbruck mit KI umgeht und was für Studierende wichtig ist. Link: https://www.uibk.ac.at/de/universitaet/digitalisierung/ki-uni-innsbruck/faqs

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