Im Zentrum der Konferenz, die auch im Livestream übertragen wurde, standen die Verfassungsgerichte der Mikrostaaten Andorra, Monaco, Liechtenstein und San Marino. Erstmals überhaupt kamen die Präsidenten sowie andere Vertreterinnen und Vertreter dieser Verfassungsgerichte im Rahmen einer solchen Tagung zusammen. Der dabei angestoßene Austausch soll künftig im europäischen und weltweiten Rahmen weiter vertieft und regelmässig fortgeführt werden.
Richterinnen und Richter dieser und anderer Verfassungsgerichte, hochkarätige internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf dem Gebiet des Verfassungsrechts sowie Mitglieder der Venedig-Kommission, die auch durch ein Grußwort ihrer Präsidentin Marta Cartabia vertreten war, tauschten sich über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der rechtlichen Systeme aus, in welche diese Gerichte eingebettet sind. Dabei ging es insbesondere um die Rollen, Aufgaben und Arbeitsweisen von Verfassungsgerichten in Mikrostaaten. Neben europäischen Fallstudien wurden auch Beispiele aus anderen Regionen der Welt, etwa der Mikrostaaten des pazifischen Raums, einbezogen, um ein breiteres Bild zu erhalten. Weitere Themen waren die Bestellungsvorgänge und Garantien der Unabhängigkeit von Verfassungsrichterinnen und -richtern, Fragen der Verfassungsinterpretation und Entscheidungsbegründung sowie unterschiedliche Gerichtskulturen. Zudem wurden die Besonderheiten mikrostaatlicher Monarchien, die Bestellung ausländischer Richterinnen und Richter, der Einfluss ausländischer Rechtsprechung sowie die Zusammenarbeit zwischen nationalen und internationalen Gerichten behandelt. Den Abschluss bildete eine Podiumsdiskussion zu aktuellen Verfassungsreformen und Herausforderungen der Verfassungsgerichtsbarkeit in Kleinstaaten.
Justizminister Emanuel Schädler überbrachte die Grussworte der Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Zudem wurden die Teilnehmenden von S.D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein zu einem Gedankenaustausch auf Schloss Vaduz empfangen.
