Psychologie und Nationalsozialismus:
Das Institut für experimentelle Psychologie an der Universität Innsbruck.

 

Textauszug aus:

Michael Heider, Michaela Ralser, Gabi Rath, Thomas Soraperra, Martha Verdorfer (1990). Die Philosophie an der Universität Innsbruck. Das Institut für experimentelle Psychologie und das philosophisch-pädagogische Seminar. Erschienen in der Sondernummer der StudentInnenzeitschrift „Skolast“ anlässlich der Ausstellung: „Politisch zuverlässig – rein arisch – Deutscher Wissenschaft verpflichtet. Die geisteswissenschaftliche Fakultät in Innsbruck 1938-1945“. Skolast, 34. Jahrgang, Februar/März 1990, Nr. 1/2. Südtiroler Hochschülerschaft, 39100 Bozen, Waltherhaus.

Diese Ausstellung wurde im Dezember 1988 von einer Projektgruppe -zugleich Herausgeberin der Sondernummer- an der Universität Innsbruck gezeigt.

„Vorstand des Instituts für experimentelle Psychologie war Univ.-Prof.Dr. Theodor Erismann (1883-1961).

Theodor Erismann studierte in Zürich zunächst Physik, erst dann Psychologie bei Gustav Störring (1860-1946), der ihn aktiv an seinen experimentalpsychologischen Studien mitarbeiten ließ. So wechselte er mit Störring auch nach Straßburg und habilitierte sich dort 1913. Er folgte Störring nach Bonn und wurde dort 1921 außerordentlicher Professor. In dieser Zeit beschäftigte sich Erismann noch mit experimenteller Psychologie, Mitte der 20-er Jahre folgte eine Hinwendung zur geisteswissenschaftlichen Psychologie. Diese Neuorientierung trug ihm schließlich 1926 einen Ruf nach Innsbruck ein. Hier wurden auf Initiative von Erismann die „Umkehrbrillenversuche“ durchgeführt. Die experimentalpsychologische Arbeit gab er weitgehend an Hubert Rohracher und an den jungen Ivo Kohler (ab 1955 hatte dieser den Lehrstuhl für Psychologie inne) ab.


Nachdem Erismann 1944 in seinem öffentlichen Vortrag „Psychologie der Massen“ gegen den Nationalsozialismus auftrat, forderte die Gauleitung Konsequenzen. So wurde ihm die Teilnahme an einigen universitären Veranstaltungen verboten. Er leitete gemeinsam mit dem außerordentlichen (ao.) Professor Richard Strohal (1888-1976) bis 1938 auch das philosophisch-pädagogische Seminar.

Strohal las in den Jahren des Austrofaschismus gemeinsam mit Ferdinand Kogler (Professor für Verfassungsgeschichte) die Pflichtvorlesung „Zur weltanschaulichen und staatsbürgerlichen Erziehung der Studierenden“, durch die das „Österreichbewusstsein“ der Studierenden gefördert werden sollte. Ort der Veranstaltung war die Theologische Fakultät. Gerade das Fach Philosophie eignete sich zur Begründung einer Weltanschauungskonzeption. Diesen Umstand nützte auch die offizielle Philosophie im Nationalsozialismus - zum Vorteil des Systems und zu ihrer eigenen Legitimierung.

Neben Erismann blieb Franziska Mayer-Hillebrand (1885-1978) als Dozentin am Institut. Sie habilitierte sich mit drei Arbeiten über Sinnesphysiologie am 29. Oktober 1932. Damit war sie nach Martha Moers, ebenfalls Psychologin, die zweite Frau, die sich an der Universität Innsbruck habilitierte. Aufgrund eines Gutachtens von Theodor Erismann und Walther Schulze-Soelde wurde sie am 20. Februar 1944 „außerplanmäßige“ Professorin, die Ernennung zur ao. Professorin erfolgte am 1. Oktober 1948. Ihre Lehrtätigkeit dauerte bis 1960. In der Zeit des Nationalsozialismus hielt sie die Vorlesung „Einführung in die Rassenpsychologie“. Sie allerdings behauptete in einer diese Zeit verharmlosenden Selbstdarstellung (In: Philosophie in Selbstdarstellungen, Hamburg 1975), dieses Fach aus Krankheitsgründen nicht gelesen zu haben.

Die Nachfolge Strohals trat der Parteigenosse und Leiter der „Parteiamtlichen Prüfungsstelle zum Schutze des N.S.-Schrifttums“ Walther Schulz-Soelde (1888-1984) an. Er war zuvor Extraordinarius für Philosophie an der Universität Greifswald gewesen. Der Ruf erfolgte am 9. Oktober 1939. Bis zum Sommersemester 1942 wurde die Regelung, dass das philosophisch-pädagogische Seminar zwei Vorstände leiten, beibehalten. Ab dann war Schulze-Soelde alleiniger Leiter. Somit oblag ihm die pädagogische Ausbildung der LehramtskandidatInnen. Als Reichsdeutscher, nach 1945 entlassen, ging er als Lehrbeauftragter nach München.

... Am Institut für experimentelle Psychologie, das in der Schöpfstraße 41 einquartiert war, arbeitete als wissenschaftliche Hilfskraft Privatdozent Hubert Rohracher (1903-1972). 1938 wurde Rohracher beurlaubt. Ab 1939 zum Wehrdienst eingezogen, war er als Heerespsychologe zur „Dienststelle für Eignungsuntersuchungen“ beim Generalkommando in Salzburg stationiert. Nach eigener Aussage mel-dete er sich freiwillig zum Truppendienst. Seit Sommersemester 1942 lehrte Rohracher wieder als Dozent in Innsbruck. Aber bereits am 1. April erfolgte die Ernen-nung zum ao. Professor in Wien. So unumstritten seine wissenschaftlichen Leistungen sind, so widersprüchlich war seine Haltung während der NS-Zeit (Zu einer anderen Bewertung gelangt hingegen Gerhard Benetka (1998): Entnazifizierung und verhinderte Rückkehr. Zur personellen Situation der akademischen Psychologie in Österreich. (Siehe unten)). In einer nach 1945 geschriebenen Autobiographie (In: Psychologie in Selbstdarstellungen, Bern 1972) bezeichnet er sich als „Widerstandskämpfer“.

Von der Psychologie verlangten Partei, Militär und Industrie verwertbare Forschungsergebnisse. Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, wurde 1941 eine Diplomprüfungsordnung eingeführt. Sie beinhaltete als Prüfungsfächer „Charakterkunde und Erbpsychologie“ sowie „Philosophie und Weltanschauung“. 1943 wurde sie um die Fächer „Erziehungspsychologie“ und „Wirtschaftspsychologie“ erweitert. Eine weitere Maßnahme des Reichserziehungsministeriums (Rundschreiben vom 20.8.1942) war die Änderung der „Prüfungsordnung für Studierende der Psychologie“. Die Ausbildung in klinischen Fächern wurde gestrichen, damit schieden Mediziner mit sofortiger Wirkung aus den Prüfungsausschüssen aus. Das betraf im Innsbrucker Ausschuss Professor Friedrich Stumpfl (Direktor des Erb- und Rassenbiologischen Instituts) und Professor Ferdinand Scheminsky (Direktor des Physiologischen Instituts).

 

Die „Innsbrucker Nachrichten“ berichteten über den Vortrag „Psychologie der Masse“, gehalten von Theodor Erismann am 16. Februar 1944:

„Psychologie der Masse“. Vortrag Prof. Dr. Erismann in der Volksbildungsstätte.

In seinem Vortrag „Psychologie der Masse“ in der Volksbildungsstätte Innsbruck legte Professor Dr. Theodor Erismann von der Deutschen Alpenuniversität die Sonde des Gelehrten an allbekannte Erscheinungen des menschlichen Zusammenlebens. Der Mensch ist ein soziales Wesen. Zum eigentlichen Objekt der Massenpsychologie wird er aber nur unter bestimmten Bedingungen. Sind diese gegeben, vermögen sie sein ganzes Fühlen und Denken zu ändern. Der Scharfsinnige lässt sich durch Schlagworte bestimmen, der Gutmütige wird grausam, der Ruhige heftig, der Feige tapfer, oder auch umgekehrt, kurzum, es treten Eigenschaften hervor, die seinem Naturell fremd zu sein schienen.

So sehr aber der einzelne Mensch abhängig ist von der Masse, so sehr ist die Masse abhängig von den psychologischen Grundeigenschaften, die jeder einzelne mitbringt. Der Massenpsychologe muss daher die Grundzüge der menschlichen Natur im Durchschnittsmenschen erfassen. Wie die Lawine alles an sich reißt, was in ihren Weg kommt, zieht die Menge die Einzelindividuen an sich. Und doch ist dieses Geschehen mit keinem Vorgang der Natur zu vergleichen, weil er sich völlig auf geistigem Gebiete abspielt. Die geistigen Beziehungen unter den Menschen sind wie ein Netz, in dem jeder Mensch ein Knotenpunkt ist, durch geistige Strahlungen mit allen anderen verbunden. Innerhalb dieses geistigen Netzes spielen sich die allgemeinen massenpsychologischen Erscheinungen ab.

Professor Dr. Erismann unterschied drei Arten seelischer Beziehungen zwischen den Menschen: Mit-gerissensein vom fremden Erleben unter Aufgabe der eigenen freien Stellungnahme; autonome Stellungnahme zum fremden Erleben in Liebe und Hass; endlich noch das gemeinsame Denken, Fühlen und Wollen als geistigen Kern der sozialen Gemeinschaft: Jeder weiß hier vom anderen, dass diesen die gleiche Freude beglückt, das gleiche Leid beschwert wie ihn selbst.

Das Übergreifen einer Massenpsychose auf eine Gemeinschaft verglich Prof. Dr. Erismann mit körper-licher Ansteckung durch Bakterien, wobei den drei entscheidenden Ansteckungsfaktoren -der Wirksamkeit der Bakterien, der Aufnahmebereitschaft des Organismus für die Erkrankung und der Zahl der auf ihn einwirkenden Ansteckungskeime- im massenpsychologischen Geschehen die ansteckende Wirkung starker Affekte, die Empfänglichkeit des in der Masse befindlichen Menschen für die Übernahme dieser Affekte und die Menge der innerhalb der Masse von allen Seiten auf ihn einwirkenden seelischen Einflüsse entsprechen.

Die Aufnahmebereitschaft, die der Durchschnittsmensch mitbringt, hängt von seit jeher von denselben Urtrieben ab, mögen sie auch noch so überdeckt sein durch Einflüsse der Erziehung und der Kultur. An überzeugenden Beispielen kennzeichnete der Vortragende diese Urtriebe in ihren verschiedenen Erscheinungsformen im Einzelmenschen wie in der Masse und stellte als wertvollsten, heiligsten Teil unserer Selbsterziehung das Streben dar, über das uns stets anhaftende Wesen des primitiven Menschen und auch über die „Menschenmasse“ zur freien Persönlichkeit zu wachsen und all unser Denken und Handeln unter das Zeichen der Wahrheit zu stellen.

Ein zahlreicher Zuhörerkreis folgte mit gespannter Aufmerksamkeit den klar und übersichtlich gebotenen Erkenntnissen Prof. Dr. Erismannns und dankte mit herzlichem Beifall für das Erlebnis des Abends.

Marie Randolf

 

Auszug aus einem Brief des Dekans der Naturwissenschaftlichen Fakultät an Professor Erismann wegen des gehaltenen Vortrags:

„Aus unmissverständlichen Formulierungen offenbarte sich mir ein Geist, der mehr als befremdend erscheint und mich zu Folgerungen zwingt. Da Sie auch meiner Fakultät angehören, warne ich Sie als Dekan dringendst, die im Vortrag enthüllte Einstellung bei irgendwelcher Gelegenheit und in irgendwelcher Form Ihren Hörern zu vermitteln.
Sollten mir als Dekan, diesbezügliche Mitteilungen zukommen, müsste und würde ich unerbittlich einschreiten. Die Folgen wären für Sie katastrophal.“

Textauszug aus:

Benetka, Gerhard (1998). Entnazifizierung und verhinderte Rückkehr. Zur personellen Situation der akademischen Psychologie in Österreich nach 1945. Österreichische Zeitschrift für Geschichtswissenschaften, 9, 188-217.

„Hubert Rohracher war nach dem „Einmarsch“ an der Universität Innsbruck aus „politischen Gründen“ die Lehrbefugnis entzogen worden. Nachdem man ihn auch von seiner Stelle am Institut für experimentelle Psychologie suspendiert hatte, wurde er als Ergänzungspsychologe zur wehrmachtspsychologischen Prüfstelle beim Generalkommando XVIII in Salzburg eingezogen. Aufgrund mehrerer Briefe an seinen Vater, in denen er von seiner Hoffnung schrieb, dass Deutschland den Krieg verlieren werde, forderte im Spätherbst 1940 die Gestapo, die seine Korrespondenz überwacht hatte, seine Entlassung aus der Wehrmacht und die Überstellung in ein Konzentrationslager. Rohracher entzog sich dem Zugriff, indem er sich freiwillig zu einer Ausbildungstruppe für den Frontdienst meldete. Die Erhebungen der Gestapo wurden eingestellt. Mit Erfolg konnte Rohracher die Wiedererteilung der Venia an der Universität Innsbruck betreiben: Am 11. Juli 1941 wurde er zum „Dozenten neuer Ordnung“ ernannt.“ (...)

 

Entnazifizierung

„Für die Säuberung der Hochschulen von Nationalsozialisten gab es im befreiten Österreich keine speziellen Gesetze. Wie alle Bürger des wiederhergestellten Staates wurden auch die Hochschullehrer gemäß den Bestimmungen des am 8. Mai 1945 von der Provisorischen Staatsregierung erlassenen „Verbotsgesetzes“ behandelt.

Danach waren ehemalige Nationalsozialisten verpflichtet, sich bei Gemeinden oder Arbeitsämtern registrieren zu lassen. Es wurden ihnen politische Rechte -zum Beispiel das Wahlrecht- entzogen und Sühnepflichten (zum Beispiel Berufsverbot, Gehaltskürzungen, Arbeitseinsätze zur Beseitigung von Kriegsschäden etc.) auferlegt.

Bezüglich der Gewichtung der Parteimitgliedschaft knüpfte man mit dem „Verbotsgesetz“ unmittelbar an die im austrofaschistischen „Ständestaat“ gültige Rechtslage an: Jene die bereits zwischen dem 1. Juli 1933 und dem 13. März 1938 der NSDAP beigetreten waren, galten als besonders exponiert und sollten aus dem öffentlichen Dienst entlassen werden. Nicht Rang, Engagement oder konkrete Tätigkeit innerhalb der Partei, sondern das Datum des Parteieintritts entschied also über die Schwere der zu verhängenden Sühnefolgen. Betroffene, die nachzuweisen vermochten, dass sie ihre „Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Wehrverbände (SS, SA, NSKK -[Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps]-, NSFK -[Nationalsozialistisches Fliegerkorps]) niemals missbraucht“ hätten und dass aus ihrem „Verhalten noch vor der Befreiung Österreichs auf eine positive Einstellung zur unabhängigen Republik Österreich mit Sicherheit“ zu schließen wäre, konnten ein Gnadengesuch um die ausnahmsweise Nachsicht von Registrierungspflicht und Sühnefolgen an das Staatsoberhaupt richten. (...)

Zur Systematisierung der politischen Überprüfungen im Zusammenhang mit der Neubildung der Personalstände des öffentlichen Dienstes wurde von der Proviso-rischen Staatsregierung im August 1945 die Einrichtung von so genannten „Sonderkommissionen“ verfügt, die unmittelbar an den Dienststellen Beamte, die von den Bestimmungen des Verbotsgesetzes betroffen waren, erfassen und über deren weitere Behandlung Vorschläge erarbeiten sollten. (...)

Das Einsetzen der Tätigkeit der Sonderkommissionen bedeutete einen Kurswechsel der auf Hochschulboden verfolgten Entnazifizierungspolitik. Es ging nun nicht mehr um eine möglichst lückenlose Entlassung ehemaliger Parteimitglieder, sondern um die Begutachtung von belasteten Professoren, Assistenten und wissen-schaftlichen Hilfskräften in Hinblick auf ihre etwaige „Wiederverwendung“. (...)

Im Allgemeinen neigten die Mitglieder der Sonderkommissionen dazu, politisch belastete Kollegen mit Nachsicht zu beurteilen. Sehr zum Missfallen der von den Alliierten kontrollierten Presse: ... Über die „Rückkehr von Naziprofessoren an die Universität“ wurde geschrieben, die Bezeichnung „Sonderkommission“ höhnisch in „Rechtfertigungskommission“ abgewandelt... (...)

 

Entnazifizierung als fachpolitische Strategie? Die Rolle Hubert Rohrachers

Es braucht nicht weiter verwundern, dass Hubert Rohracher [als Mitglied zweier politischer Sonderkommissionen] an die Maßnahmen zur Entnazifizierung an der Universität Wien eingebunden wurde: Er zählte erstens zu den nicht gerade sehr zahlreichen österreichischen Hochschullehrern, die politisch als völlig unbelastet galten; zweitens war er nicht nur Philosoph und Psychologe, sondern auch ausgebildeter Jurist und daher mit den in der Durchführung der Entnazifizierungsverfahren auftretenden rechtspraktischen Fragen gut vertraut; und drittens engagierte er sich in der Gewerkschaft der öffentlich Bediensteten, und sowohl die an den Universitäten tätigen Sonderkommissionen als auch die im Unterrichtsministerium amtierenden Senate sollten mit je einem von der Gewerkschaft gestellten Professor beschickt werden.

Rohracher wurde nicht müde zu betonen, wie sehr er die Arbeit in den Sonderkommissionen als Last empfand. Und doch hatte er erkannt, dass die Entnazifizierung der Hochschulen mehr war als bloß die „Säuberung“ der Universität von Nazi-Professoren. Sie eröffneten jenen, die daran aktiv beteiligt waren, wissenschaftspolitische Handlungsräume: Kontakte zu den politischen Entscheidungsträgern im Unterrichtsministerium konnten geknüpft, vertieft und schließlich zur Durchsetzung von fachpolitischen Interessen genutzt werden. (...)

Im März 1946 einigten sich die drei Parlamentsparteien darauf, ein neues Entnazifizierungsgesetz auszuarbeiten. Anstelle des Kriteriums der „Illegalität“ sollte nun eine Einteilung der ehemaligen Nationalsozialisten nach ihrer Stellung in der Partei treten: Funktionäre der NSDAP, wie der sonstigen Gliederungen, Organisationen und angeschlossenen Verbände, Mitglieder der SS, Offiziere der SA, des NSKK und des NSFK wollte man als eigentlich „Belastete“ von den „Mitläufern“, den so genannten „Minderbelasteten“, unterscheiden und mit entsprechend härteren Sühnemaßnahmen belegen. ... Von den insgesamt 537.000 registrierten „Ehemaligen“ galten nun nur noch 42.000 als „belastet“.

Für Hubert Rohracher war das neue Gesetz alles andere als ein Grund zur Freude. „Leider“ -so schrieb er noch im Oktober 1946 an seinen väterlichen Freund Theodor Erisman nach Innsbruck- seien alle „seine Bemühungen, die Psychologie im Nazigesetz auszunehmen, gänzlich erfolglos“ gewesen. „Im neuen Entwurf“ werde das Fach „ausdrücklich unter den diskriminierten Fächern genannt“. Rohracher bezog sich in dieser Mitteilung auf den Umstand, dass das „Nationalsozialistengesetz“ -wie für andere Berufsgruppen auch- gesonderte Bestimmungen für Universitätslehrer enthalten sollte. Man hatte eine Liste von Disziplinen erstellt, in denen nicht nur „belastete“, sondern auch „minderbelastete“ Hochschullehrer vom Lehramt auszuschließen waren. Neben der Philosophie, der Pädagogik, der Geschichte, der mittleren und neueren deutschen Literaturgeschichte etc. zählte im Gesetzesentwurf auch die Psychologie zu den „diskriminierten Fächern“. (....)

Absatz 1 des § 19 des „Bundesverfassungsgesetzes vom 6. Februar 1947 über die Behandlung der Nationalsozialisten (Nationalsozialistengesetz)“ lautete: „Minderbelastete Personen (...) haben die nachstehenden Folgen zu tragen: (...) Sie können im öffentlichen Dienst nur bei Bedarf und nur nach besonderer Prüfung ih-res politischen Verhaltens vor dem 27. April 1945 verwendet werden. Jedenfalls gelten die nachfolgenden Bestimmungen: aa) Sie können eine Lehrkanzel für Philosophie, Psychologie, Pädagogik, Geschichte, mittlere und neuere deutsche Literaturgeschichte, Volkswirtschaftslehre, Volkswirtschaftspolitik, Sozialpolitik, Gesellschaftslehre, ein Rechtsfach oder für ein Teilgebiet dieser Fächer nur innehaben, wenn auf ihren Antrag die beim Bundesministerium für Unterricht zu errichtende Kommission diese Tätigkeit gestattet.

Die Bestätigung der Lehrbefugnis als Privatdozent kann widerrufen werden. Eine solche Bestätigung ist zu widerrufen, wenn die Lehrbefugnis die im ersten Satz besonders genannten Fächer oder eines ihrer Teilgebiete umfasst. In diesem Fall kann die Lehrbefugnis auf Ansuchen des betroffenen Privatdozenten auf Antrag der beim Bundesministerium für Unterricht zu errichtenden Kommissionen wieder erteilt werden. Sie können ferner als Hochschulassistenten für ein solches Fach nur tätig sein, wenn auf ihren Antrag diese Kommission eine derartige Berufstätigkeit gestattet. (...)

Am 5. Februar 1947, also einen Tag bevor das Nationalsozialistengesetz im Parlament beschlossen wurde, stattete Rohracher an Erismann folgenden „Lagebericht“ ab: „Das Nazigesetz hat durch die Änderungen der Alliierten für die Psychologen eine Milderung erfahren, als ihre Zulassung trotz Belastung durch eine Kommission im Unterrichtsministerium ermöglicht wird. (...) Ungemein hart sind die Bestimmungen für die Studenten, die auch als Minderbelastete bis 1950 vom Studium ausgeschlossen werden müssen. Es geschieht aber alles Erdenkliche, um im letzten Augenblick noch eine Milderung zu erreichen.“

Nach der Kündigung Thumbs und dem Abgang Klimpfingers an die Pädagogik war Rohrachers Institut in Wien frei von politisch belasteten Mitarbeitern. Betroffen war aber Innsbruck, wo der Assistent Ivo Kohler und die außerplanmäßige Professorin Franziska Mayer-Hillebrand als ehemalige Nationalsozialisten registriert waren. ... Rohracher, dessen wissenschaftliche Karriere am Innsbrucker Institut begonnen hatte, nahm sich der Sache an. (...)

Kohler war seit Juli 1938 Mitglied der NSDAP. Von Oktober 1938 bis August 1939 gehörte er auch der SA an. ... Franziska Mayer-Hillebrand war mit 1. November 1939 ... in die NSDAP eingetreten. ... Rohracher hatte bis zu seiner Berufung nach Wien jene Assistentenstelle innegehabt, auf die mit 1. Dezember 1945 Ivo Kohler als sein unmittelbarer Nachfolger ernannt wurde.
Rohracher drängte Kohler und Hillebrand bereits seit Wochen vor der Verabschiedung des neuen Nationalsozialistengesetzes, solche Entlastungsanträge vorzubereiten und ihm rasch nachzusenden. Ende Jänner 1947 schrieb er an Kohler, dass er sein Gesuch „und dasjenige von Frau Prof. Mayer dem Sektionschef Skrbensky bereits angekündigt“ und dass Skrbensky „seine Unterstützung zugesagt“ habe. Wenige Tage später bestätigte er den Erhalt der Unterlagen aus Innsbruck. Er werde -so teilte er Mayer-Hillebrand mit- die Anträge „sofort nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes persönlich im Ministerium überreichen“. Der konkrete Inhalt des Gesetzes sei ihm zwar noch unbekannt. Er hoffe, ihn aber möglichst bald zu erfahren, und werde, „falls nach dem neuen Text bei den Gesuchen (...) etwas fehlen sollte, darüber berichten.“ (...)

Im Falle von Mayer-Hillebrand brauchte sich Rohracher schließlich nicht weiter zu bemühen. Sie erreichte im Sommer 1947 von der zuständigen Behörde in Innsbruck einen „Entregistrierungsbescheid“, womit ihr Gesuch um Ausnahme von den Sühnebestimmungen gegenstandslos wurde. (...) Ivo Kohlers Verfahren hingegen dauerte bis zum Jahre 1948 fort. Mit der am 21. April vom Nationalrat beschlossenen und am 28. Mai 1948 vom Alliierten Rat mit der erforderlichen Einstimmigkeit genehmigten „Minderbelasteten-Amnestie“ kam endlich auch seine Sache zu dem von Rohracher gewünschten Abschluss. (...)

Die von der österreichischen Bundesregierung seit Monaten geforderte Minderbelastetenamnestie kam, nachdem sie stets am Veto der Sowjets gescheitert war, schließlich aufgrund eines überraschenden Vorstoßes eben der UdSSR-Behörden zustande. Etwa 90 Prozent aller registrierten ehemaligen Nationalsozialisten waren davon betroffen. Damit war die Entnazifizierung in Österreich als Massenerscheinung beendet. Was blieb, war der harte Kern der ehemaligen Nationalsozialisten, die etwa 40.000 Belasteten, deren Strafen und Sühnefolgen aber in den Fünfzigerjahren entweder ausliefen, oder die von den weitreichenden Amnestien 1955 und 1957 profitierten.“


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