Das Taufregister und die Datenschutz-Grundverordnung

Welche Konsequenzen hat die Löschung einzelner Einträge im Taufregister für die Praxis der Katholischen Kirche?

English Version

Anlassfall

Die Frage, ob staatliche Gesetze und Urteile über dem Selbstbestimmungsrecht der Kirche stehen stellt sich aktuell in einem Gerichtsverfahren in Belgien. Dort wird geklärt, ob eine Einzelperson die Löschung ihrer persönlichen Daten aus dem Taufregister aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangen darf. Dazu liegt (seit dem 09.01.2025) ein Vorabentscheidungsersuchen vor der Europäischen Gerichtshof. Die Ergebnisse des Vorabentscheidungsverfahrens und auch des Gerichtsverfahrens in Belgien haben auch für Österreich Bedeutung, da auch hier die EU-weite DSGVO gilt.

zu sehen ist das Taufbuch von Lingenau
Forschungsanliegen

Der konkrete Gerichtsfall bietet Anlass, sich mit dem Selbstbestimmungsrecht der Katholischen Kirche auseinanderzusetzen. Dort spielt insbesondere das Konkordat von 1933, die Religionsfreiheit und die inneren Angelegenheiten der Katholischen Kirche, die sie selbst regeln kann eine Rolle. Sollte die Löschung der Daten aus dem Taufregister von staatlicher Seite angeordnet werden, stellen sich zudem theologische, verwaltungsrechtliche und kirchenrechtliche Fragen für die Praxis der Katholischen Kirche. Diese beziehen sich auf das Verhältnis von Staat und Katholischer Kirche, die Taufe in ihrer theologischen und verfassungsrechtlichen Dimension, Modalitäten des Kirchenaustritts und -wiedereintritts und mögliche konkrete Auswirkungen des Urteils im belgischen Gerichtsverfahren.
Diese Dissertation möchte diese Fragen beantworten und Lösungsvorschläge für den Umgang mit Löschungen von Taufregistereinträgen erarbeiten.

Forschungsfragen
  • Kann ein staatliches Gericht der Katholischen Kirche die Löschung von Einträgen im Taufregister vorschreiben?
  • Welche Folgen hat ein fehlender Nachweis der Taufe für die Katholische Kirche?
  • Wie wird ein Kirchenaustritt kirchenrechtlich bewertet? Wie können Personen ohne Nachweis der Taufe wiedereintreten?
  • Welche Auswirkungen hat das Urteil des Gerichtsverfahrens in Belgien für die Verwaltungsabläufe in der Katholischen Kirche?
Forschungsmethoden

Für die Dissertation wird mit primärer Literatur (DSGVO, CIC), sekundärer Literatur, den Ergebnissen des Vorabentscheidungsverfahren und Rechercheaufenthalten in Belgien zu Interviewzwecken und der Verfolgung des belgischen Gerichtsverfahrens gearbeitet werden.


Literatur 

Güthoff, Elmar, Der Kirchenaustritt im staatlichen und kirchlichen Recht, Freiburg/Wien 2011.

Hoeren, Thomas, Kritische Zusammenfassung des Urteils des Obersten Verwaltungsgerichts vom 14. Juli 2022 (Az. III OSK 2776/21) unter besonderer Berücksichtigung von Canon 220, in: Zeitschrift für Kanonisches Recht 3, 2024.

Krämer, Peter, Religionsfreiheit in der Kirche: das Recht auf religiöse Freiheit in der kirchlichen Rechtsordnung, Trier, 1981.

Lange, Christian, Die Taufe. Einführung in Geschichte und Praxis, Darmstadt 2008.

Sydow, Gernot, Kirchliches Datenschutzrecht: Datenschutzbestimmungen der katholischen Kirche. Handkommentar, Baden-Baden 2021.

 


Betreuerin

Univ.-Prof. Dr. Sabine Konrad
Leiterin Fachbereich Kirchenrecht - Institut für Praktische Theologie

Doktorandin

MMag. Johanna Sofie Berger
johanna.berger@uibk.ac.at

zu sehen ist Johanna Berger
Nach oben scrollen