zu sehen sind Studierende des Masterstudiums ‚Vergleichendes Kanonisches Recht‘

Kir­chen­rechts-Stu­die­rende zu Gast

3. Präsenzphase des Masterstudiums "Vergleichendes Kanonisches Recht" in Innsbruck

Am 9. und 10. Mai fand am Fachbereich Kirchenrecht die 3. Präsenzphase des "Masterstudiums Vergleichendes Kanonisches Recht" statt. 

Das Studium ist berufsbegleitend möglich und verteilt sich auf acht Präsenzphasen innerhalb von zwei Jahren. 

Die 16 Studierenden konnten in Innsbruck Vorlesungen zu den Themen Religionen im weltlichen Recht, Recht der Religionen (Prof. Dr. Burkhard Berkmann, LMU München), Kirchliches Verkündigungsrecht (em. Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Rees, Innsbruck), Grundlegung des Rechts und Rechtstheorie (Dr. Wolfgang H. Spindler OP) sowie Allgemeine Normen (Dr. Dr. Andrea Michl, LMU München) hören. Zudem wurde Unterstützung bei Fragen zur Literaturrecherche, dem Zitieren von Quellen und Literatur sowie der Formulierung von Forschungsfragen angeboten (Univ.-Prof. Dr. Sabine Konrad, Innsbruck, Co-Direktorin des Studiengangs). Auch eine schriftliche Prüfung (Heiligungsdienst) wurde erfolgreich durchgeführt. Der zweite Co-Direktor des Studiengangs, Prof. Dr. Andreas Graßmann, begrüßte ebenso die Studierenden und stand noch für individuelle Fragen zum Studium zur Verfügung. 

In einem Jahr werden die Studierenden wieder nach Innsbruck kommen - bis dahin finden noch weitere Präsenz-Phasen in Lugano und Linz statt.

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