"Good Scientific Practice" -
Warnung vor dem wissenschaftlichen Plagiat
Aus dem studienrechtlichen Teil der Satzung der Universität Innsbruck:
§ 11. Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
(1) Erweist sich während der Betreuung einer schriftlichen Seminar-, Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit oder Dissertation, dass die oder der Studierende plagiiert (§ 51 Abs. 2 Z 31 UG) oder eine wissenschaftliche Leistung anderweitig, insbesondere durch Inanspruchnahme von Ghostwriting (§ 116a UG), vortäuscht (§ 51 Abs. 2 Z 32 UG), hat die oder der Betreuende die Studierende oder den Studierenden zu ermahnen, die jeweilige Arbeit nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis zu verfassen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann die oder der Betreuende die Betreuung mit Genehmigung der Universitätsstudienleiterin oder des Universitätsstudienleiters zurücklegen.
(2) Erweist sich nach der Einreichung einer schriftlichen Seminar-, Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit oder Dissertation zur Beurteilung, dass die oder der Studierende vorsätzlich und/oder in wesentlichen Teilen plagiiert (§ 51 Abs. 2 Z 31 UG) oder eine wissenschaftliche Leistung anderweitig, insbesondere durch Inanspruchnahme von Ghostwriting (§ 116a UG), vorgetäuscht (§ 51 Abs. 2 Z 32 UG) hat, ist die jeweilige Arbeit mit der Note „nicht genügend“ zu beurteilen sowie die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter zu informieren. Jede andere Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist bei der Benotung entsprechend zu berücksichtigen.
Auch wenn "Copy & Paste", vor allem aus dem Internet, heute gang und gäbe zu sein scheint:
Plagiate sind kein Kavaliersdelikt und nicht "nur unmoralisch"! Auch Texte ohne Autorenangabe (aus dem Internet o.a.) darf man nie ohne Quellenangabe verwerten. Plagiate können gravierende rechtliche Folgen haben, bis hin zur nachträglichen Nichtigerklärung von Prüfungen (§ 74 Abs 2 Universitätsgesetz 2002), zum Widerruf akademischer Grade (§ 89 Universitätsgesetz) - auch noch Jahre später! -, aber auch zu Schadenersatzansprüchen seitens Autoren, Verlagen und anderen Geschädigten.
Die Lehrenden am Institut für Christliche Philosophie gehen jedem Plagiatsverdacht nach. Bei zweifelsfreien Plagiatsfällen werden die vorgesehenen rechtlichen Schritte eingeleitet.
Dokumente zum Download zum Umgang mit KI im Studium:
Fünf Argumente gegen unzulässigen KI-Gebrauch im Studium
Weiterführende Links:
Richtlinien zum Umgang mit Plagiat und KI an der Katholisch-Theologischen Fakultät