Vom Verfassungskonvent in Philadelphia im Jahr 1787 bis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das „Liberale“ in der Demokratie von Skepsis gegenüber unregulierter, uneingeschränkter Volksmacht geprägt: Das Recht soll zwar vom Volk ausgehen, doch darf dieses niemals alles und allein bestimmen; die demokratische Macht muss geteilt werden, und insbesondere die Grundrechte sollten weitgehend der Entscheidung durch das Volk entzogen werden. Keine Verschmelzung von Liberalismus und Demokratie, wie verfassungsrechtlich auch immer ausgestaltet, kann sich dieser Spannung entziehen, die sich aus der Bekräftigung der Volkssouveränität und dem gleichzeitigen Misstrauen gegenüber dieser ergibt. Populistische Bewegungen besetzen diese Kluft, die die liberale Demokratie durchzieht, und behaupten, dass „wahre Demokratie“ keiner liberalen („elitären“) Beschränkungen bedarf. Im Gegenzug neigen Kritiker des Populismus dazu, die liberale Seite der Demokratie überzubetonen oder sogar mit dem Gedanken zu spielen, die demokratische Teilhabe zurückzufahren, da sie das Vertrauen in die Vernünftigkeit der Masse verloren haben. In einer fast tragischen Dynamik läuft die liberale Demokratie Gefahr, auseinandergerissen zu werden. Es ist daher entscheidend, das Potenzial für demokratische Innovation zu bewerten, das gerade in der Konfliktnatur der liberalen Demokratie liegt, und Vertrauen zwischen den Bürgern aufzubauen, die an beiden Seiten dieses einzigartigen Experiments ziehen.
Die Videoaufzeichnung des Vortrags finden Sie hier.
