Informationen von A-Z für das Wissenschaftliche KV-Personal

All diese Informationen finden Sie ausführlich aufbereitet im internen Uniwiki. Dafür ist ein Login mit c-Kennung und Passwort erforderlich.
Das Suchfeld bietet eine Volltextsuche - suchen Sie dort nach der gewünschten Information.

Abfertigung alt  -  Abfertigung neu

Abrechnung

Akademische Grade und Titel

Anstellungsoptionen wissenschaftliches Personal

Arbeitszeit

  Ausländische ForscherInnen in Österreich: bitte kontaktieren Sie das IRO - International Relations Office
Aufenthalt Angehörige EU-EWR-Schweiz
Aufenthalt Drittstaatsangehörige bis zu 6 Monaten und  über 6 Monate

Befreiung von der Sozialversicherung

Behinderung

Betriebliche Vorsorgekasse

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Betriebsvereinbarungen (Übersicht)

Betriebsvereinbarung für die Bildung von Lehrveranstalungskategorien

Dienstreisen

Dissertationsstelle - UniversitätsassistentIn

E-Learning Förderung

Einvernehmliche Lösung

Forschungsförderung, Nachwuchs-

Freistellung

Gehälter

  Karenz: Bildungskarenz - Elternkarenz - Hospizkarenz

Kollektivvertrag

Krankheit - Meldepflichten, Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Laufbahnstellen: Strukturiertes Besetzungsverfahren

  Lehrverpflichtung – interne Lehre: An der Universität Innsbruck wird zwischen interner und externer Lehre unterschieden.
https://www.uibk.ac.at/de/fakultaeten-servicestelle/handbuch-fuer-lehrende/#definition_interne_lehre
https://www.uibk.ac.at/de/fakultaeten-servicestelle/handbuch-fuer-lehrende/#definition_externe_lehre
Der Kollektivvertrag regelt das Lehrausmaß des wissenschaftlichen Personals an österreichischen Universitäten. Das Ausmaß der Lehrverpflichtung variiert je nach Verwendungsgruppe und ist im Kollektivvertrag festgelegt. 
Die konkrete Lehrverpflichtung für jede Verwendungsgruppe kann den Stellenprofilen der jeweils zutreffenden Verwendung entnommen werden.

Mitarbeiter:innenjahresgespräch

Mitarbeitervorsorgekasse

Nebenbeschäftigung

Nebentätigkeit

Pflegefreistellung

Qualifizierungsvereinbarung

  Sonderprojekte: keine Projekte nach §26 oder §27 UG2002, z.B. E-Learning Förderung, Forschungsförderung

Sonderurlaub

Stellenprofile wissenschaftliches Personal

Studentische MitarbeiterInnen in Forschung und Verwaltung

Studentische MitarbeiterInnen in der Lehre

Studienurlaub

Urlaub

Vordienstzeitenanrechnung für das wissenschaftliche KV-Personal

Wiedereingliederungsteilzeit

Zuzugsbegünstigung

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