Die Praktika

laut Curriculum 2015

Im Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) laut Curriculum 2015 absolvieren Sie im Bachelorstudium die Schulpraktika I, II, IIIab und in jedem Unterrichtsfach/jeder Spezialisierung je ein Fachpraktikum. Im Masterstudium folgt das Schulpraktikum IV. Alle Praktika bestehen aus einem hochschulischen/universitären Teil (sog. Begleit-Lehrveranstaltung) und einem schulischen Teil (Praxis an einer Schule). Sie werden von erfahrenen Lehrpersonen professionell begleitet, können das im Studium angeeignete Wissen anwenden und erhalten Einblick in den Schulalltag. Diese schulpraktischen Erfahrungen tragen wesentlich zu Ihrer persönlichen und fachlichen Entwicklung bei.

Die Voranmeldung für alle Praktika im W26 läuft - Bitte beachten Sie die folgenden Unterschiede in der Voranmeldung:   

Fortsetzung des Studiums laut Curriculum 2015 -> Voranmeldung laut Curriculum 2015                                                     

Umstieg im Sommer 2026 ins neue Curriculum 2026 -> Voranmeldung laut Curriculum 2026                                                                              

Dasselbe gilt für das MA-Studium: Voranmeldung für das Masterpraktikum lt. Curr. 2018 (SPIV) oder Voranmeldung für das Masterpraktikum lt. Curr. 2025 

Sommerschule 2026 des BMBWF: Anmeldung zu den Begleit-LVen in D, E oder M: 01. - 15.03.2026   

PRAKTIKUMSPLATZ für W26: Information und erforderliche Bestätigung/Ablehnung durch Studierende: FR 18.09. - DI 22.09.2026

Voranmeldung zu allen Prakitka im S27: 01.09. - 21.09.2026

Weitere wichtige Infos:

  1. Die Anmeldung zu allen Begleit-Lehrveranstaltungen der Schul- und Fachpraktika erfolgt eigenständig innerhalb der Anmeldefrist im Februar/September (Präferenzanmeldung bei LVen mit mehreren Gruppen). Nur bestätigte Voranmeldungen (Vorsemester) werden für die LV berücksichtigt. 
  2. Angabe der Arbeitsschule in der Voranmeldung zum Praktikum bzw. unter schulpraktika@uibk.ac.at. Wenn Sie bereits an einer Schule unterrichten, gibt es folgende Abläufe zu beachten:
    1.  Berücksichtigung von Unterrichtstätigkeit: Wenn Sie die Kriterien für die Berücksichtigung von Unterrichtstätigkeit vor Start der Begleit-LV nachweisen können, müssen Sie nur die Begleit-LV absolvieren. Für Schulpraktika wenden Sie sich an Anerkennung-BWG@uibk.ac.at und für Fachpraktika an schulpraktika@uibk.ac.at. Jedenfalls vermerken Sie ihre Unterichtstätigkeit bei der Voranmeldung.
    2. Keine Berücksichtigung von Unterrichtstätigkeit: Informieren Sie umgehend ihre Schulleitung über das bevorstehende Praktikum. Ihre Ment:orin wird die Begleitung im Praktikum übernehmen.
    3. Die erforderlichen Voraussetzungen für Praktika müssen bis 30.07. erfüllt sein.

Informationen zum Schulpraktikum I gibt es hier.    

INFO-Blatt: Anmeldung & Ablauf Schulpraktika II, IIIab und Fachpraktika

Schul- und Fachpraktika im Bachelorstudium Lehramt (Sekundarstufe Allgemeinbildung)

INFO-Blatt: Ablauf Schulpraktikum IV

Schulpraktikum im Masterstudium Lehramt (Sekundarstufe Allgemeinbildung)

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