Informationen zum Berufsbild Trainingstherapie

Leitfaden für die Ausbildung zum/zur Trainingstherapeut*in

Wir empfehlen folgende Studienbezogenen Inhalte, damit Interessierte nach dem Studium die Akkreditierung zum/zur Trainingstherapeut*in erfolgreich beantragen können:

Wahlmodul 1 (praktische Ausbildung gemäß Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung TT-AV)
Für die Belegung werden die Pflichtmodule 8, 9, 11, 12, 14 oder 140 ECTS vorausgesetzt. Nach Absolvierung der Begleit-Lehrveranstaltung des Wahlmodul 1 treten Sie ein 120 stündiges Praktikum im Fachbereich Orthopädie in einer medizinischen Einrichtung/ Rehabilitationseinrichtung an

Wahlmodul 3 (theoriegeleiteter Fertigkeitserwerb Trainingstherapie)

Wahlmodul 5 (praktische Ausbildung gemäß Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung TT-AV) Für die Belegung des Wahlmodul 5 werden die Pflichtmodule 1 und 2 oder 20 ECTS vorausgesetzt. Nach Absolvierung der zwei Begleit-Lehrveranstaltungen des Wahlmoduls 5 treten Sie ein 120 stündiges Praktikum im Fachbereich innere Erkrankungen und ein 120 stündiges Praktikum im Fachbereich Neurologie/Psychosomatik an

Für einen erfolgreichen Theorie-Praxis-Transfer empfehlen wir ein Masterarbeitsthema im Bereich Trainingstherapie, idealerweise in Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen (z.B. die bereits besuchten Praktikumseinrichtungen). Sprechen Sie dazu Ihre Praktikumsbetreuer*innen direkt an und besuchen Sie die Seite der Masterarbeitsausschreibungen.

Um nach Abschluss des Studiums als Trainingstherapeut*in arbeiten zu können, wird von vielen medizinischen Einrichtungen ein Qualifikationsnachweis (Akkreditierung) des Bundesministeriums für Gesundheit & Soziales gefordert. Dazu reichen Sie den Masterbescheid und weitere Unterlagen (z.B. Strafregisterauszug, ärztliches Attest) beim Bundesministerium ein. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SozialministeriumsNach der Prüfung der Unterlagen durch den Trainingstherapiebeirat werden Sie in die  Trainingstherapieliste eingetragen und erhalten somit die generelle Akkreditierung als Trainingstherapeut*in.

Weiterführende Informationen

Falls Sie Trainingstherapie-relevante Ausbildungsinhalte an einer anderen Universität absolviert haben, gibt es die Möglichkeit der individuellen Akkreditierung. Anfragen bezüglich Studienleistungen, die für die individuelle Akkreditierung anerkannt werden sollen, richten Sie bitte direkt an den Trainingstherapiebeirat des Ministeriums.

Auf der Seite des Ministeriums wird Ihnen auch das Berufsbild Trainingstherapie genauer erläutert. 

Weitere Fragen bezüglich der Trainingstherapie-Ausbildungsverordnung richten Sie an Linda Rausch.

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