Berechtigungen nach positiver Zulassungsprüfung

für Bachelorstudien am Institut für Sportwissenschaft der Universität Innsbruck


Stand: 17. Januar 2024

Allgemeine Berechtigung zur Aufnahme eines Sportstudiums nach erfolgreicher Teilnahme an einer bestimmten Variante der Zulassungsprüfung (ZP) Sport:

Nach bestandener ZP Lehramt Bewegung und Sport, Berechtigung für Einschreibung:

  • Sportmanagement
  • Sportwissenschaft
  • Lehramt Bewegung und Sport

Nach bestandener ZP Sportwissenschaft, Berechtigung für Einschreibung:

  • Sportmanagement
  • Sportwissenschaft
  • Lehramt Bewegung und Sport

Nach bestandener ZP Sportmanagement, Berechtigung für Einschreibung:

  • Sportmanagement

Weitere Hinweise:

  • Nach einer bestandenen ZP Variante und solange die bestandene ZP noch gültig ist, können sich die Bewerber*innen für alle Studien einschreiben, für die sie durch die absolvierte ZP Variante berechtig sind. Die Bewerber*innen können sich je nach absolvierter ZP Variante also auch für mehrere Studien einschreiben.
  • Aktive Studierende am Institut für Sportwissenschaft können ohne erneute ZP in ein anderes Studium wechseln, bzw. ein zweites Studium aufnehmen, solange ihre ursprünglich absolvierte ZP für die Einschreibung in diese Studien berechtigt (siehe oben).
  • Vor einem Wechsel von Sportmanagement auf entweder Sportwissenschaft oder Lehramt Bewegung und Sport, müssen die Fertigkeitstests Gerätturnen und Hochsprung während eines ZP-Termins am Institut für Sportwissenschaft erfolgreich nachgeholt werden. Insgesamt muss das ZP-Ergebnis (ZP Sportmanagement + Gerätturnen und Hochsprung) die Voraussetzungen für eine erfolgreiche ZP Sportwissenschaft / Lehramt Bewegung und Sport erfüllen (siehe Limits in Prüfungsordnung).
  • Für einen Studienwechsel aktiver Studierender am Institut für Sportwissenschaft ist keine erneute Registrierung zur Zulassungsprüfung über LFU:online erforderlich. Interessierte melden sich per Email unter Zulassungspruefung-Sport@uibk.ac.at und bekommen weitere Informationen.
  • Alle Regelungen gelten unter der Voraussetzung, dass die Studierenden / Bewerbenden alle weiteren Voraussetzungen für die Aufnahme von bestimmten Studien an der Universität Innsbruck erfüllen.
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