Anrechnungen bei Studienortswechsel

Auszug aus den Studienrechtlichen Bestimmungen

Positiv beurteilte Prüfungen, die ordentlich Studierende an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt haben, hat der Studienleiter auf Antrag der oder des ordentlich Studierenden anzuerkennen, soweit sie den im Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen gleichwertig sind.

Ob ein(e) Bewerber(in) an der Universität Innsbruck grundsätzlich studieren (immatrikulieren) kann, muss mit der Studienabteilung geklärt werden.

Um einen der Bacherlorstudiengänge (Sportwissenschaft, Sportmanagement oder Lehramt: Bewegung und Sport) studieren zu können, muss die jeweilige Zulassungsprüfung positiv abgelegt werden. Informationen zur Zulassungsprüfung.

Nach bestandener Zulassungsprüfung können im weiteren Verlauf gleichwertige Lehrveranstaltungen, die an einer anderen Universität bereits positiv absolviert wurden, angerechnet werden. Dies wird nach Prüfung der Unterlagen auf dem entsprechenden Antragsformular im Einzelfall entschieden und ist erst nach der Inskription für eines der Bachelorstudien (Sportwissenschaft, Sportmanagement oder Lehramt: Bewegung und Sport) möglich.

Es werden nur Zulassungsprüfungen von anderen österreichischen Universitäten anerkannt, vorausgesetzt mindestens zwei praktische Prüfung und mindestens 7,5 ECTS Punkte wurden an dieser österreichischen Universität positiv abgelegt!

 

Anrechnungen bei Wechsel in einen anderen Studienplan

Zeugnisse über Prüfungen werden mit der Studienkennzahl versehen, die der(die) Student(in) bei der Anmeldung zur Prüfung einträgt, und haben jeweils nur für den Studienplan mit dieser Studienkennzahl Gültigkeit. Für andere Studienpläne können diese Prüfungen (bei Gleichwertigkeit der Lehrveranstaltung bzw. als freies Wahlfach) angerechnet werden. Es gibt dafür eine Anrechnung per Bescheid oder per mündlicher Verkündigung. Es wird kein neues Zeugnis ausgestellt.

Wenn ein(e) Student(in) zwei Bakkalaureate gleichzeitig studiert, muss die Studienkennzahl des Hauptstudiums, in dem der erste Abschluss geplant ist, bei der Prüfungsanmeldung eingetragen werden. Achtung: Beim Einreichen zum Studienabschluss müssen alle Zeugnisse die entsprechende Studienkennzahl aufweisen. In den meisten Fällen reicht eine "elektronische Anrechnung" über eine Lehrveranstaltungstabelle (excel) aus. Das Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen muss aber vom Studierenden am Bachelorprüfungsprotokoll im Prüfungsamt unterzeichnet werden.

Bei Fristüberschreitung für den alten Studienplan (siehe Studienbestätigung der Universität Innsbruck mit Vermerk über die letzte Möglichkeit zum Abschluss im betreffenden Studienplan) werden Studierende automatisch von der Studienabteilung in den neuen Studienplan überstellt.

 

Formale Richtlinien

Es muss ein Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen an den Studienbeauftragten gestellt werden. Wenn alle anzurechnenden Prüfungen an unserem Institut abgelegt wurden (bzw. an der SOWI Innsbruck), entfällt mit dem Ausfüllen einer Anrechnungstabelle (excel) das schriftliche Ausfertigen der Anrechnungsbögen.

Für das Lehramt Bewegung und Sport liegt das Formular beim ILS auf, das Beiblatt für Bewegung und Sport ist im Sekretariat des ISW erhältlich (auch als digitale Datei möglich).

Dem Ansuchen sind beizulegen: Studienblatt, Originalzeugnisse und Studienerfolgsnachweis bzw. Kopien über die Prüfungen, deren Anerkennung beantragt wird. Bitte nach Reihenfolge der Lehrveranstaltungen im Antragsformular durchnummerieren.

Die Zeugnisse werden nicht umgeschrieben, sondern nur angerechnet. Das vom zuständigen Studienleiter unterschriebene Anrechnungsformular liegt im Prüfungsreferat auf. Falls die Anrechnung für Stipendienstelle, Finanzamt o.Ä. benötigt wird, kann auf Wunsch eine Kopie des Ansuchens angefertigt werden.

Falls der Antrag abgelehnt werden muss, erfolgt Kontaktnahme mit dem(r) betreffenden Studenten(in).

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