Anerkennung positiv beurteilter Prüfungen und anderer Studienleistungen

Grundlegend ist eine Anerkennung (positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen an anerkannten postsekundären Bildungseinrichten) von einer Validierung (Lernergebnisse des nicht formalen Lernens) zu unterscheiden. 

Ein Antrag auf Anerkennung kann ausschließlich nach erfolgreicher Inskription in den betreffenden Studiengang gestellt werden. Bei Antrag auf Anerkennung empfiehlt sich folgendes Prozedere. 

1. Download der relevanten Formulare (Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt) für den die Anerkennung betreffenen Studiengang (Downloadseite Curriculum unter dem Reiter Formulare):

2. Digitale Übermittlung folgender Dokumente an die/den für den Studiengang zuständige/n Ansprechperson/Mentor*in

  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen
  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Beiblatt
  • Aktuelles Studienblatt der Universität Innsbruck
  • Studienerfolgsnachweis (ausschließlich für die Anerkennung relevante Prüfungsleistungen)

3. Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die/den für den Studiengang zuständige/n Ansprechperson/Mentor*in

Informationen für einen Antrag auf Validierung (Formulare, Ablauf, etc.) sind auf der Seite Validierung zu finden. 

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