Wichtige Informationen zur Teilnahme an den Kursen "Wirtschaftsfremdsprache 2"
Hier finden Sie wichtige Informationen über die Aufnahmevoraussetzungen und das Aufnahmeverfahren für die Teilnahme an den Sprachkursen 2 des Arbeitsbereichs Wirtschaftssprachen im Rahmen des Bachelorstudiums IWW.
Sprachkurse der Stufe 2 ("Wirtschaftsfremdsprache 2")
Ein positiver Abschluss des Sprachkurses der Stufe 1 berechtigt zur Teilnahme an einem Sprachkurs der Stufe 2 in der jeweiligen Sprache.
Ansonsten besteht das Aufnahmeverfahren in die Sprachkurse der Stufe 2 aus zwei Teilen:
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Orientierungstest
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Formelle mündliche Überprüfung in der ersten LV-Einheit/LV-Woche
Orientierungstest
Der Orientierungstest vor Semesterbeginn (die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben) überprüft Lese- und Hörverständnis sowie sprachliche Kenntnisse in Form von digitalen (Multiple-Choice-) Aufgaben.
Die Teilnahme ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen, da das Ergebnis eine wichtige Rückmeldung für die Studierenden darstellt und sie Auskunft darüber erhalten, wie sinnvoll und erfolgsversprechend eine Teilnahme an einem Sprachkurs der Stufe 2 ist.
Die Ergebnisse werden den Studierenden zeitnah schriftlich mitgeteilt.
Formelle mündliche Überprüfung in der ersten LV-Einheit/LV-Woche
Wenn Studierende im Rahmen der Sowi-Computer-Anmeldung einen Platz in einem Sprachkurs der Stufe 2 erhalten haben, findet in der ersten LV-Einheit (meist in der ersten Semesterwoche) eine formelle mündliche Überprüfung statt, bei dem in einem Gespräch mit der Lehrveranstaltungsleitung wichtige sprachliche Kompetenzen* der Kandidat:innen festgestellt werden.
Das Ergebnis dieser formellen mündlichen Überprüfung entscheidet, ob Studierende den Kurs weiterhin besuchen dürfen.
Diese formelle mündliche Überprüfung ist bereits eine wesentliche Teilleistung der Leistungsbeurteilung im Kurs selbst.
Alle Teilleistungen müssen positiv absolviert werden, um den Kurs insgesamt bestehen zu können.
* Dazu gehören u.a. Kompetenzen wie Selbstdarstellung, flüssige Ausdrucksweise, Meinungen äußern und begründen, Fragen stellen, mit Fragen umgehen, sowie angemessene Wortwahl, die Großteils korrekte Verwendung grammatikalischer Strukturen und korrekte Aussprache. Themen sind dabei das persönliche Umfeld der Kandidat:innen sowie aktuelle politische und wirtschaftliche Ereignisse. Die Beurteilung orientiert sich an den Kriterien des GERS (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen).