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Ausschreibung Euregio-Mobilitätsfonds VII  

 

PDF der Ausschreibung 2024/2025

 

Prämisse

Im November 2014 hat die Vorstand des Europäischen Verbunds für Territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino“, bestehend aus den Autonomen Provinzen Trient und Bozen und dem Land Tirol beschlossen, das Projekt „Euregio-Mobilitätsfonds“ in das Arbeitsprogramm aufzunehmen und damit die Aktivitäten der drei Universitäten von Bozen, Innsbruck und Trient (im folgenden Euregio-Universitäten) mit einem finanziellen Beitrag von jährlich € 100.000 über drei Jahre für die Mobilität zwischen den Universitäten zu unterstützen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung stehen insgesamt 100.000 € für die Finanzierung von Projekten für das Studienjahr 2024/2025 zur Verfügung. Fußnote 1

Fußnote 1) Der EVTZ arbeitet auf der Grundlage von Mehrjahresbudgets. Das derzeitige Mehrjahresbudget, welches von der Euregio-Versammlung mit Beschluss Nr. 8/2023 vom 28.09.2023 genehmigt wurde, gilt für die Jahre 2024-2026 und sieht für das Projekt „Euregio-Mobilitätsfonds“ einen Maximalbetrag von 300.000 € vor. Die Finanzierung der Projekte, die nach den Kriterien dieser Ausschreibung als förderfähig eingestuft werden, erfolgt unter der Bedingung der Unterzeichnung der Vereinbarung über das Projekt „Euregio-Mobilitätsfonds“ zwischen der Freien Universität Bozen, der Universität Innsbruck, der Universität Trient sowie dem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) „Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino. Die Unterzeichnung der Vereinbarung wird bis zum 31. Mai 2024 erwartet.

Zielsetzungen und mögliche Initiativen

Zielsetzung der Maßnahme ist es, den Austausch und die Mobilität von Studierenden und Lehrenden innerhalb der drei Universitäten zu intensivieren und im gleichen Maße zu fördern. Im Zentrum soll das gegenseitige Kennenlernen von Studierenden und Lehrenden sowie der Austausch universitärer Gegebenheiten und Möglichkeiten in der Europaregion stehen.

Diese Ausschreibung dient dazu, konkrete Ideen für Mobilitätsprojekte zu sammeln und sie durch eine finanzielle Unterstützung zügig umzusetzen. Initiativen können sein:

  • Joint Lectures oder Joint Seminars, z.B. mehrtägige, thematisch fokussierte Vorlesungen oder Seminare
  • gemeinsame Virtual Exchange oder Blended Mobility Lehrveranstaltungen
  • gemeinsame Exkursionen, die einen Mehrwert für Studierende in der Europaregion darstellen
  • Initiativen, die auf eine längerfristige Entwicklung von gemeinsam anrechenbaren Lehrveranstaltungen oder Modulen abzielen
  • Winter- oder Summerschools, die zumindest von einer Euregio Universität veranstaltet werden und für die Studierenden der anderen Euregio Universitäten offenstehen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind alle „ricercatrici/ricercatori“ und Professorinnen/Professoren der Universität Trient und der Freien Universität Bozen sowie alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die ein aktives Dienstverhältnis zur Universität Innsbruck haben. Das Dienstverhältnis aller Antragsberechtigten muss die Länge der Initiative überdauern.

Der Antrag muss mindestens zwei der Euregio-Universitäten betreffen, die Teilnahme von Studierenden von mindestens zwei Universitäten vorsehen und von einer Koordinatorin/einem Koordinator eingereicht werden, der/dem auch die finanzielle Endabrechnung obliegt. Die Aktivitäten müssen im Territorium der Europaregion durchgeführt werden.

Erstattungsfähige Kosten

Die beantragte Fördersumme pro Projekt darf € 8.000,- nicht überschreiten.

Folgende Kosten können erstattet werden (die anfallenden Kosten werden von der jeweiligen „Heimatuniversität” gemäß den geltenden Vorschriften rückerstattet):

a) Für Studierende der Euregio-Universitäten:

  • Reisekosten (vorzugsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Kosten (fees) für die Teilnahme an Summer- oder Winterschools, die durch die Euregio-Universitäten organisiert werden


b) Für Lehrende der Euregio-Universitäten:

  • Reisekosten (vorzugsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Kosten für zusätzliche Lehraufträge (ohne Reisekosten bis zu einem Maximalbetrag (superbrutto) von € 2.500,- pro Projektantrag) (diese Kostenart ist für die Universität Bozen nicht zulässig)

c) Für externe Lehrende/externe Referentinnen/Referenten (maximal zwei Personen pro Projekt sind zugelassen):

  • Reisekosten (vorzugsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln)
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Kosten für Lehraufträge/Vergütung (ohne Reisekosten bis zu einem Maximalbetrag (superbrutto) von € 3.000,- pro Projektantrag)

Dauer

Das Projekt ist innerhalb des Studienjahres (akademischen Jahres) 2024/2025 zu beginnen und zu beenden. Das Projekt ist bis zum 30. September 2025 abzuschließen und bis spätestens 31. Oktober 2025 abzurechnen.

Antragstellung

Der Antrag ist in englischer Sprache bis spätestens 25. Juni 2024 mit Antragsformular, der dem Ausschreibungstext beigefügt ist, an die E-Mailadresse euregiomobilityfund@unibz.it zu richten.

Der Antrag ist von der Koordinatorin/dem Koordinator der Initiative per E-Mail, zusammen mit einer formlosen schriftlichen Genehmigung von Dekanin/Dekan oder Studiendekanin/Studiendekan (für UIBK) oder der Direktorin/des Direktors des Dipartimento (für UniTrento) bzw. mit Beschluss des Fakultätsrates (für UNIBZ; sowohl für die Teilnahme als Koordinatorin/Koordinator als auch als Partnerin/Partner des Projektes), im pdf-Format zu übermitteln.

Bewertung, Finanzierung und Abrechnung

Die eingelangten Anträge werden gemäß den Vorgaben dieser Ausschreibung von den Vizerektorinnen/Vizerektoren für Lehre der drei Universitäten gemeinsam mit einer Vertreterin/einem Vertreter des EVTZ begutachtet. Diese entscheiden im Einvernehmen über die Vergabe der Förderung.

Begutachtungskriterien:

  • Qualität des Projektantrages
  • Anzahl teilnehmender Studierender der Euregio-Universitäten
  • Aktivitäten, die auf langfristige Initiativen abzielen

Sollten die eingereichten Anträge das zur Verfügung stehende Budget überschreiten, kommen folgende Anpassungskriterien zur Anwendung:

  • Neues Projekt mit 3 Partnerinnen/Partnern: Budgetreduzierung von 10%
  • Neues Projekt mit 2 Partnerinnen/Partnern: Budgetreduzierung von 25%
  • Antrag inhaltlich wie im Jahr zuvor mit 3 Partnerinnen/Partnern oder Initiativen, die auf eine längerfristige Entwicklung von gemeinsam anrechenbaren Lehrveranstaltungen oder Modulen abzielen und im Jahr zuvor eingereicht wurden: Budgetreduzierung von 15%
  • Antrag inhaltlich wie im Jahr zuvor mit 2 Partnerinnen/Partnern: Budgetreduzierung von 30%

Die Koordinatorinnen/Koordinatoren der ausgewählten Projekte erhalten eine Mitteilung per E-Mail bis spätestens 19. Juli 2024 mit allen Informationen zur administrativen Abwicklung des Projektes.

Die KoordinatorInnen sind bei Projektabschluss verpflichtet, eine Endabrechnung über die gesamten Kosten und einen Kurzbericht abzuliefern, der insbesondere die Mobilitätszahlen (von Studierenden und Lehrenden) sowie den erreichten Mehrwert der Zusammenarbeit hervorhebt.

Für die Finanzierung wird dem EVTZ "Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino" und dessen Mitgliedern, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Autonomen Provinz Trient und dem Land Tirol, gedankt.

 

Bozen, Innsbruck, Trient
27. Mai 2024

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