Berufungsbeauftragte

Die Berufungsbeauftragte übernimmt in §98 UG-Verfahren die Funktion eines Bindegliedes zwischen Berufungskommissionen und Rektorat. Sie unterstützt die Kommissionsmitglieder, ohne sich in deren fachliche Kompetenz einzubringen und kann als zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht an Berufungskommissionssitzungen teilnehmen.

Frau Mag. Falser-Kostenzer, Leiterin des Büros für Berufungen, wurde im Mitteilungsblatt vom 10.10.2022 mit dieser Funktion beauftragt.

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