Parksysteme/Parkplatzbewirtschaftung

Allgemeine Informationen und Parkanträge

Jede:r Mitarbeiter:in des Stammpersonals, deren Wohnsitz mehr als 2 km vom Arbeitsplatz entfernt ist, erhält eine Parkberechtigung. Dazu gehören Beamte:innen, Vertragsbedienstete, Projektmitarbeiter:innen und neue Mitarbeiter:innen ab 01.01.2004, welche dem Universitätskollektivvertrag unterliegen.

Im Sinne einer Gleichberechtigung aller Mitarbeiter:innen wurde die Parkgebühr mit € 25,- festgelegt.

Aufgrund der beschränkten Parkplatzflächen werden folgende Personengruppen kontingentiert:

  • Lehrbeauftragte
    Parkanträge für Lehrbeauftragte werden jedes Semester neu vergeben.
    Um den administrativen Ablauf zum Erhalt einer Parkberechtigung für Lehrbeauftragte zu vereinfachen, benutzen Sie bitte das entsprechende Formular Parkantrag Lehrbeauftragte. Der Antrag kann erst nach der unterschriebenen Genehmigung von der zuständigen Fakultätsstudienleitung von der OE Gebäude und Infrastruktur bearbeitet werden.
     
  • Mitarbeiter:innen mit ruhendem Dienstverhältnis
    Die Rückgabe der Parkkarte ist ab einer Unterbrechung des Dienstverhältnisses von mehr als 6 Monaten verpflichtend. 
    Mitarbeiter:innen in einem ruhendem Dienstverhältnis werden als Projektmitarbeiter:innen behandelt, sofern offiziell ein Projekt, o.ä. betreut wird.
     
  • Emeriti
    Werden von einem Emeritus Studierende betreut, Vorlesungen gehalten bzw. in einem Forschungsprojekt der Universität Innsbruck aktiv mitgearbeitet, gilt ebenso die Einstufung als Projektmitarbeiter:in und entsprechend bedacht Parkantrag Emeritus
     
  • Studierende
    Aus Platzgründen kann Studierenden keine Parkberechtigung erteilt werden.
     
  • Mitarbeiter:innen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung
    Die Beantragung eines Parkberechtigung für Mitarbeiter:innen mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung mit Besitz eines Behindertenparkausweises erfolgt regulär Parkantrag Allgemein. Nach Prüfung und Freigabe durch die Personalabteilung wird der Mitarbeiter:in von der Parkgebühr befreit.
    Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung und Besitz eines Behindertenparkausweises können sich in diesem Fall an die ÖH wenden und über deren Parkkontingent eine Ausnahme-Berechtigung erhalten.
    Ebenso besteht die Möglichkeit, sich an den/die Behindertenbeauftragte/n der Universität Innsbruck zu wenden.

Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Parkantrag oder Fragen zum Parken an der Universität Innsbruck an  schliessanlagen@uibk.ac.at.

Telefonisch erreichen Sie uns unter  +43 512 507 30501.


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