Leitfaden für die Einrichtung von Forschungsschwerpunkten, Forschungsplattformen und Forschungszentren der Universität Innsbruck

Ziele der Schwerpunktsetzung

Das Schwerpunktsystem der Universität Innsbruck charakterisiert nach innen und außen das strategische Profil der Universität und erlaubt eine zielgerichtete Förderung von Exzellenz in der Forschung. Es ermöglicht die Entwicklung gemeinsamer Forschungsvorhaben und fördert dadurch das inter- und transdisziplinäre Arbeiten. Das Schwerpunktsystem setzt sich zusammen aus Forschungsschwerpunkten, -plattformen und -zentren (FSP, FP und FZ), die die verschiedenen Kompetenzfelder in Forschung und forschungsgeleiteter Lehre repräsentieren und Akzente im Leistungsprofil der Universität setzen.

Strukturen: Forschungsschwerpunkt, Forschungsplattform und Forschungszenten

FSP, FP und FZ sind freiwillige Netzwerke von Forscher:innen, die sich einer gemeinsamen Problemstellung unter Anwendung unterschiedlicher theoretischer Methoden annehmen. Dabei verfolgen die beteiligten Forscher:innen parallel unterschiedliche Aufgaben – arbeiten aber in vernetzter Weise an einem gemeinsamen Ziel. 

Grundsätzlich gibt es drei Arten der Schwerpunktbildung:

Ein Forschungsschwerpunkt ist der Zusammenschluss international anerkannter Forscher:innengruppen mit dem Ziel der gemeinsamen Bearbeitung eines zentralen Schwerpunktthemas auf höchstem Niveau und mit internationaler Sichtbarkeit. In Forschungsschwerpunkten wird Forschung in den für die Universität Innsbruck charakteristischen Stärkefeldern durchgeführt; sie sind wesentliche und bedeutende Einrichtungen im internationalen Forschungsraum. Es besteht die Möglichkeit, dass sich mehrere Forschungszentren zu einem Forschungsschwerpunkt zusammenschließen.

Eine Forschungsplattform ist ein Zusammenschluss einer größeren Anzahl von hochqualifizierten Forscher:innengruppen und Einzelforscher:innen aus den verschiedensten Fachgebieten, deren einzelne Forschungsleistungen zu einem breiten, für die Universität Innsbruck charakteristischen Querschnittsthema auf europäischem Niveau beitragen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich mehrere Forschungszentren zu einer Forschungsplattform zusammenschließen. Nach positiver Evaluierung besteht auch die Möglichkeit, dass eine Forschungsplattform in einen Forschungsschwerpunkt umgewandelt wird.

Bei einem Forschungszentrum handelt es sich um den Zusammenschluss mehrerer hochqualifizierter Einzelforscher:innen (in der Regel von mindestens fünf Habilitierten) aus einer oder mehreren Fakultäten mit dem Ziel der kohärenten gemeinsamen Bearbeitung eines zentralen Forschungsthemas mit möglichst großer internationaler Ausstrahlung.

Interfakultäre Organisationseinheiten: Leitung, Stellvertretung und Beiräte

Forschungsschwerpunkte, Forschungsplattformen und Forschungszentren werden im Entwicklungsplan der Universität Innsbruck verankert. Forschungsschwerpunkte und Forschungsplattformen sind gemäß Organisationplaninterfakultäre Organisationseinheiten der Universität Innsbruck.

Forschungszentren sind keine Organisationseinheiten im Sinne des § 20 Abs. 5 UG, sondern formalisierte Kooperationen wissenschaftlicher Angehöriger mehrerer Fakultäten oder Institute. Sie können zur besseren Bündelung von Forschungsaktivitäten von mehreren Instituten einer oder mehrerer Fakultäten gebildet werden. Ein:e Sprecher:in  wird aus dem Kreis der Mitglieder durch diese bestellt.

Die Bestellung der Leiter:innen der interfakultären Organisationseinheiten sind im  geregelt. Für die Bestellung der Leiter:innen einer interfakultären Organisationseinheit, die Funktionsperiode, die Abberufung, die Zurücklegung der Funktion und die Neubestellung gelten § 7 Abs. 3 (wobei der Beirat der Organisationseinheit das Vorschlagsrecht hat), Abs. 4, Abs. 5 (wobei anstelle des Fakultätsrats der Beirat der Organisationseinheit zu befassen ist) sowie Abs. 6 bis 8 sinngemäß.

Dem Rektorat ist im Zuge der Vorlage eines Bestellungsvorschlags auch ein:e stellvertretende:r Leiter:in für den Fall der vorübergehenden Verhinderung der Leitung vorzuschlagen. Das Rektorat bestellt beide Funktionen aus den vorgeschlagenen Personen. Für die Bestellung einer Stellvertretung gilt § 9 Abs. 3 des Organisationsplans sinngemäß.

An den interfakultären Organisationseinheiten sind Beiräte durch die / den Leiter:in einzurichten. Der Beirat berät die / den Leiter:in der interfakultären Organisationseinheit. Auf Wunsch können universitätsexterne Mitglieder ohne Stimmrecht kooptiert werden. Der Beirat ist in regelmäßigem Abstand, mindestens einmal im Jahr zu Konsultationen einzuberufen. Die / der Leiter:in kann nicht Mitglied des Beirats sein. Regelmäßige Konsultationen mit dem Beirat und dem  nach der Geschäftsordnung zuständigen Mitglied des Rektorats gehören zu den Aufgaben der Leiter:innen von interfakultären Organisationseinheiten. Alle weiteren Aufgaben sind im Organisationsplan verankert.

Einrichtung von Forschungsschwerpunkten, -plattformen und -zentren

Das Rektorat schlägt die Einrichtung von FSP, FP und FZ, nach entsprechender Begutachtung Prüfung durch das Vizerektorat für Forschung, dem Universitätsrat (nach Anhörung im Senat) zur Aufnahme in den Entwicklungsplan vor. Anträge auf Einrichtung eines FSP, einer FP oder eines FZ können jederzeit beim Vizerektorat für Forschung eingereicht werden, womit der dynamischen Entwicklung der Forschungslandschaft an der Universität Innsbruck Rechnung getragen wird.

Ein Antrag auf Einrichtung eines neuen Forschungszentrums soll jedenfalls die folgenden inhaltlichen und strukturellen Punkte klar und kohärent darstellen:

  • Kurzbeschreibung / Gegenstand: prägnante Darstellung des Forschungsthemas und der kurz-, mittel- und langfristige Zielsetzungen
  • Forschungsthema und gemeinsame zentrale wissenschaftliche Fragestellungen
  • Relevanz des Themas: wissenschaftliche, gesellschaftliche und ggf. wirtschaftliche Bedeutung
  • Interdisziplinarität in Bezug auf die Fragestellungen und die beteiligten Forscher:innen
  • Mehrwert der neuen Einheit: Warum ist ein eigenes Forschungszentrum sinnvoll, welche neue Synergien entstehen und welchen Beitrag kann das neue Forschungszentrum zur strategischen Profilbildung der Universität leisten?
  • geplante Aktivitäten: gemeinsame Forschungsvorhaben, Publikationen, Tagungen, Summer Schools, Nachwuchsförderung, internationale Kooperationen, etc.
  • Organisation: geplante Leitung, geplante Stellvertretung, geplante Anbindung an das Forschungsschwerpunktsystem (Zuordnung zu einem Forschungsschwerpunkt / Zuordnung zu einer Forschungsplattform)
  • beteiligte Forscher:innen: Name, Institut, Fakultät, Position (z. B. Professor:in, Postdocs, Doktorand:in)

Für die Einrichtung von neuen Forschungsschwerpunkten bzw. Forschungsplattformen gelten obige Kriterien sinngemäß. In einem ersten Schritt sollen diesbezüglich Gespräche mit dem Vizerektorat für Forschung geführt werden.

Qualitätssicherung: Zielvereinbarungen

Es werden individuelle Zielvereinbarungen zwischen dem Rektorat und dem jeweiligen Forschungsschwerpunkt bzw. der Forschungsplattform abgeschlossen. Dieses Vorgehen gewährleistet einerseits die Anbindung an die strategischen Zielsetzungen der Universität und eröffnet andererseits ausreichend Spielraum für die Weiterentwicklung der einzelnen Einheiten.

Gemeinsam vereinbarte Vorhaben und Ziele werden jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren festgelegt und durch ein jährliches Monitoring begleitet. Quantitative Indikatoren (Anzahl der beteiligten Forscher:innen, wissenschaftliche und transferorientierte Publikationen, Medienbeiträge, kompetitive Drittmitteleinwerbungen) werden als Datengrundlage für die jeweilige Einheit berücksichtigt. Sie dienen der Weiterentwicklung der jeweiligen Einheit und werden nicht für vergleichende Bewertungen herangezogen.


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