Veranstaltungsförderung der Universität Innsbruck

Jährlich stellt das Rektorat der Universität Innsbruck Globalbudgetmittel für die Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen zur Verfügung. Dieser Veranstaltungsförderungsfonds der Universität Innsbruck wird vom Vizerektorat für Forschung verwaltet. Die Förderung soll die Veranstaltung von hochqualitativen wissenschaftlichen Veranstaltungen erleichtern. Die Vergabe von Förderungen erfolgt nach Maßgabe der budgetären Bedeckbarkeit.

Die Einreichung ist laufend möglich.

  1. Wissenschaftliche Veranstaltungen an der Universität Innsbruck. Antragsberechtigt sind Veranstalter:innen, die als Angehörige der UIBK und Hauptverantwortliche eine Veranstaltung an der Universität Innsbruck einschließlich des Universitätszentrums Obergurgl organisieren und durchführen.
  2. Besonders förderungswürdig sind wissenschaftliche Kongresse, Tagungen und Symposien an der Universität Innsbruck.
  3. Nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel werden wissenschaftliche Kongresse, Tagungen und Symposien sowie Veranstaltungen unter der Leitung der Universitätsleitung, der Fakultäten, der Institute und Dienstleistungseinheiten gefördert, die nicht an der Universität Innsbruck durchgeführt werden.

Förderungsrichtlinien (Die Richtlinien wurden imMitteilungsblatt vom 28.01.2008 kundgemacht)

Folgende Kostenpositionen können gefördert werden:

  1. Kosten für die Unterkunft von Referent:innen (falls vom IRO keine Förderung erhalten oder diese nicht ausreicht)
    - in begründeten Ausnahmefällen von Teilnehmer:innen
  2. Reise- und Transportkosten von Referent:innen
  3. Miet- und Betriebskosten der Veranstaltungsräumlichkeiten
  4. Werbungskosten (z.B. Broschüren etc.)
  5. Tagungsmaterialkosten (z.B. Homepage, Tagungsmappen etc.)
  6. Kosten für Büromaterial
  7. Kosten für Kaffeepausen und Seminargetränke

Bewirtungskosten wie z.B. Buffets und Restaurantbesuche werden nachrangig behandelt und können nur in geringem Umfang gefördert werden.

Nicht förderungswürdige Kosten sind:

  1. Personalkosten
  2. Die Bezahlung einer Lehr- oder Vortragstätigkeit
    (weder über die Honorarnoten noch über Lehraufträge möglich)
  3. Die Anschaffung von Anlagegütern (Anschaffungswert über EUR 400 brutto)

Bitte beantragen Sie erst, wenn alle anderen internen wie externen Förderstellen angefragt wurden und noch eine Finanzierungslücke für die förderfähigen Posten besteht.

Alle Unterlagen zur Antragsstellung (Antragsformular inkl. Programm der Veranstaltung) sind per E-Mail an forschung@uibk.ac.at zu übermitteln.

Nach erfolgter Bearbeitung des Antrags wird der/die Antragssteller:in schriftlich über die Zu- oder Absage informiert. Die Anweisung des zugesagten Förderbetrages erfolgt durch das Vizerektorat für Forschung auf das Budgetobjekt des entsprechenden Institutes.

Nicht verbrauchte Förderbeträge, auch aus etwaigen diese Veranstaltung betreffenden Projektkontierungen sind an das Vizerektorat für Forschung zu melden. Sofern die Veranstaltung mit einem Gesamtguthaben abgerechnet wird kann es zu einer Rückforderung dieser internen Förderung kommen.

Die Veranstaltung ist im Veranstaltungskalender auf der Homepage der Universität Innsbruck bekanntzumachen


Antragstellung & Beratung

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