FAQ zum Architekturstudium

Es wird aufgrund begrenzter Kapazitäten darauf hingewiesen, dass jegliche Anfragen nur dann beantwortet werden, wenn die Fragen und Belange nicht über die zur Verfügung stehenden Informationen auf der Webseite der Universität, im Besonderen der Website der Fakultät inkl. FAQs, beantwortet werden können. Es wird explizit auf die genaue Kenntnis des Curriculums hingewiesen, ein Großteil der Anfragen ließen sich erfahrungsgemäß hiermit beantworten.

Alle Anfragen und Ansuchen, die im Folgenden nicht erläutert sind, sind zuerst an den helpdesk-architektur@uibk.ac.at zu richten. Hier erfolgt eine direkte Beantwortung bzw. eine Weiterleitung an die zuständige Person. Einen kleiner Teil der Ressourcen des helpdesks dürfen auch für die Beratung eurer Studienorganisation entfallen. Die Studiendekanin und der Studienbeauftragte sind jedenfalls keine Beratungsstellen.

 

Eine individuelle Frage, die hier nicht beantwortet werden kann. Wir bitten darum, die Angebote der Berufs- und Bildungsmessen wie die BeSt3 oder auch die Beratung des AMS wahrzunehmen. Die wohl beste Empfehlung ist das präuniversitäre Praktikum in einem Architekturbüro.

Informationen zum Studiumbeginn und Zulassung erfolgt ausschließlich durch die Studienabteilung.

Ja, es werden Vorleistungen der BHS - Typ: Höhere Technische Lehranstalt (HTL, Fachrichtung Hochbau) an der Universität Innsbruck im Studiengang Bachelor Architektur anerkannt. Die Anerkennung nennt sich auch: Recognition of Prior Learning. Um welche Kurse es sich handelt wird für jedes Curriculum neu festgelegt. 

Prozedere der Anerkennung

Bitte das Formular Prüfungsanerkennung (unter "Formulare" - "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen") ausfüllen.

Das Ansuchen inkl. Anhang mit dem
E-Mail Betreff:Matrikelnummer / Bachelor Architektur - Ansuchen um Anerkennung von Prüfungsleistungen - RPL
AN:pruefungsreferat@uibk.ac.at
senden.

Die Universität Innsbruck ist eine große Institution und hat eine dementsprechend umfangreiche Webpräsenz. Für das Architekturstudium finden Sie wichtige Informationen auf der Fakultätsseite (auf der Sie sich gerade befinden). Die Informationen zum Studium sind in die drei Studien der Fakultät aufgeteilt (Bachelor, Master, PhD). Hier finden Sie das Curriculum, eine äußerst empfehlenswerte Studien-Info-Broschüre, empfohlene Stundenpläne und eine grafische Zusammenfassung bzw. Darstellung des Studienplans, also des Curriculums.

Die Anmeldung zu Kursen erfolgt über LFU:online (oder das "Vorlesungsverzeichnis", hier oben rechts bei den Quicklinks der uibk-webpage) oder über die Universität Innsbruck App.

Fragen zu Auslandsaufenthalten werden auf der Seite "International Studieren" beantwortet bzw. durch das International Relations Office (IRO).

Bitte wenden Sie sich erst dann an den Helpdesk, wenn die Informationen auf der Webpage nicht zu finden waren!

Niemanden. Die Studienorganisation obliegt den Studierenden. Das Curriculum gibt Auskunft, welche Lehrveranstaltungen zu absolvieren sind. LFU:online gibt Auskunft über die absolvierten Kurse.

Das wichtigste studienrechtliche Dokument ist das Curriculum des jeweiligen Studiengangs.

Dies ist leider etwas versteckt. Daher hat die Fakultät einen Direktlink zum pdf auf der jeweiligen Studienseite angelegt.

Ansonsten findet man das Curriculum auf den Studienangebotsseiten der uibk-webpage. Diese sind in einem hotlink unter Informationen zum Curriculum (2019W) abgelegt und nennen sich Gesamtfassung des Curriculums und in bestimmten Fällen Mitteilungsblatt. Hier die Studienangebotsseiten:

Bachelor Architektur 2019Master Architektur 2019Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium Architektur 2021

Der in Deutschland verwendete Begriff des Modulkatalogs oder des Modulhandbuches findet in Österreich keine Anwendung. Das Äquivalent ist das Curriculum. Es ist die gesetzliche Verankerung des Studienplans. Die Gesamtfassung des Curriculums ist an mehreren Stellen abrufbar.

Siehe Frage oben: Wo finde ich das Curriculum?

Siehe Typenbeschreibungen im jeweiligen Curriculum: Bachelor (S. 2-3),  Master (S. 3)

Grundsätzlich handelt es sich um eine Frist. Melden Sie sich bei dem/der LehrveranstaltungsleiterIn und fragen sie höflich, ob eventuell noch freie Plätze vorhanden sind. WiederholungstäterInnen fallen auf, daher sollte dies absolute Ausnahme sein.

Melden Sie sich bei der FSS fss-technik@uibk.ac.at, führen Sie in einem Satz den triftigen Grund an und listen Sie auf zu welchen Veranstaltungen (LV Nummer und LV Bezeichnung) Sie angemeldet werden möchten.

Diese Frage wird im Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“ der Universität Innsbruck (§ 17. Wiederholung von Prüfungen) geregelt.

Umstellung erfolgt größtenteils automatisch.

Die Anrechnung der Fächer ist in den Äquivalenzlistengeregelt.

In bestimmten Fällen müssen Fächer jedoch einzeln anerkannt und zugeordnet werden. Dazu bitte das Formular Prüfungsanerkennung (unter "Formulare" - "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen") ausfüllen.

Ansuchen inkl. Anhang mit dem
E-Mail Betreff: Matrikelnummer / Bachelor Architektur - Ansuchen Anerkennung Prüfungsleistung
AN: pruefungsreferat@uibk.ac.at
senden.

Es besteht die rechtliche Grundlage, dass Studierende Studienleistungen aus anderen Studien und natürlich auch von gleichen Studien an anderen Universitäten anerkannt bekommen. D.h. auf Basis von einem positiv beurteilten Zeugnis (UIBK oder andere Universität) kann ein inhaltlich ähnlicher Kurs aus dem Curriculum der Fakultät für Architektur eingetragen werden. Natürlich sind die genauen rechtlichen Grundlagen sehr viel umfangreicher und können im § 78 Abs. 1 UG (Universitätsgesetz 2002) nachgelesen werden.

Besondere Fälle der Anerkennung (HTL, Wahlmodul „Praxis“ & „Interdisziplinäre Kompetenzen“) werden hier in den FAQs gesondert erklärt.

Prozedere der Anerkennung:

Bitte das Formular Prüfungsanerkennung (unter "Formulare" - "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen"):

ausfüllen.

Ansuchen inkl. Anhang mit dem
E-Mail Betreff: Matrikelnummer / Bachelor Architektur - Ansuchen Anerkennung Prüfungsleistung
AN: pruefungsreferat@uibk.ac.at
senden.

Es gibt vier unterschiedliche Statusangaben, Status nicht zugeordnet, Status vorläufige Zuordnung (Stern), Status Zuordnung bestätigt (Haken), Status Zuordnung fixiert (Schloss).

Hier können zwei verschiedene Fälle auftreten:

1. Zuordnungen in LFU:Online von regulär absolvierten Prüfungsleistungen, also innerhalb des Architekturstudiums absolvierte Kurse.

Lehrveranstaltungsprüfungen werden am Ende des Studiums, mit Abgabe des Prüfungsprotokoll beim Prüfungsreferat, kontrolliert und fixiert.

Prozedere der der Zuordnung:

Bitte das Formular Prüfungsprotokoll (unter "Formulare" - " Prüfungsprotokoll"):

ausfüllen.

Dann das Ansuchen inkl. Anhänge mit dem 
E-Mail Betreff:Matrikelnummer / Bachelor oder Master Architektur - Ansuchen Zuordnung von Prüfungsleistung
AN: pruefungsreferat@uibk.ac.at
senden.

2. Zuordnung in LFU:Online von nicht regulär absolvierten Prüfungsleistungen (studienübergreifend UIBK, oder innerhalb eines Studiums)

Diese Anfragen können direkt an pruefungsreferat@uibk.ac.at gesendet werden.

E-Mail Betreff:Matrikelnummer / Bachelor oder Master Architektur – Anfrage auf Zuordnung von nicht regulären Prüfungsleistungen

Die Anfrage wird dann im Rahmen regelmäßiger Termine durch das zuständige Organ (meist Studienbeauftragte/r) gemeinsam mit dem Prüfungsreferat bearbeitet und ggfs. zugeordnet.

Studierende belegen manchmal das gleiche Fach mehrmals. Auch wenn die Lehrveranstaltungsnummern eventuell andeuten könnten, dass es sich um verschiedene Fächer handelt, kann bei gleichlautendem LV-Titel jedes Fach nur einmal absolviert werden. Z.B. werden im "Wahlmodul 2: Exkursion" mehrere gleichnamige Fächer mit unterschiedlichen LV Nummern angeboten, es kann aber nur eine Exkursion für die "Wahlfächer in der Architektur" angerechnet werden. Wird ein Fach zweimal belegt, bedeutet dies studienrechtlich eine "freiwillige Wiederholung einer Prüfung" und es wird automatisch die aktuellere Benotung eingetragen (selbst wenn dieser schlechter als die bisherige Note oder negativ ist), die zusätzlichen ECTS verfallen.

Der Ablauf der Bachelorarbeit ist wie folgt geregelt: Die Grundlagen für “PJ Entwerfen/Bachelorarbeit” (Pflichtmodul 21: Architekturentwurf/Bachelorarbeit) werden bereits ein Semester zuvor im “PJ Entwerfen 3” (Pflichtmodul 19: Architekturentwurf Integriertes Projekt) geschaffen. Auch wenn das Projekt thematisch sich über diese zwei Semester ziehen kann, werden die zwei Kurse unabhängig und getrennt voneinander bewertet.

Die Anmeldung erfolgt über das Präferenzsystem zu “PJ Entwerfen 3” im Wintersemester. Ausnahme: Ausschließlich für QuereinsteigerInnen oder Erasmus-Sonderfälle (denen ansonsten eine Studienzeitverzögerung entstehen würde) steht ein Angebot auch im versetzten Sommersemester - Wintersemester Rhythmus zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt außerhalb des Präferenzsystems (die LV wird von nur einem Arbeitsbereich angeboten – daher gibt es keine Themenauswahl !) zu “PJ Entwerfen 3” im Sommersemester.

Abgabe- und Präsentationsmodalitäten werden durch die einzelnen LehrveranstaltungsleiterInnen festgelegt.

Nach Abschluss der LV wird die Beurteilung von "PJ Entwerfen/Bachelorarbeit" mit 2,5 ECTS-Punkten eingetragen. Die weiteren 10 ECTS-Punkte lt. Curriculum erhalten die Studierenden nach Einreichung des von dem/der Betreuer:in unterzeichneten "Nachweises der Bachelorarbeit" beim Prüfungsreferat. Das dafür erforderliche Formular findet sich unter dem Punkt  "Formulare" (ganz unten) auf der Studienprofilseite

Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums während des Wintersemesters, wodurch der Einstieg in das PJ Entwerfen 3 im Wintersemester nicht möglich ist.

Wie im Curriculum angeführt, kann die Praxis im Architekturbüro/Forschungsprojekt im In- oder Ausland absolviert werden. Im Rahmen von min. 120 Arbeitsstunden. Für Architekturbüros im Inland werden alle ZiviltechnikerInnen im Fachbereich Architektur akzeptiert. Falls diese Voraussetzung nicht gegeben ist, sollten Sie bevor(!) Sie die Praxis beginnen, eine Anfrage an den/die Studienbeauftragte/n richten. Im Ausland gelten gleiche Maßstäbe, eine Befugnis im Bereich der Architektur (in Deutschland, z.B. Zugehörigkeit zu einer ArchitektInnenkammer oder dem BDA) ist Voraussetzung. Auch hier sollten Sie Abweichungen vorher beantragen. Für Forschungsprojekte im Inland wie Ausland muss eine Projektanstellung in einem durch die öffentliche Hand finanzierten Forschungsprojekt vorliegen (z.B. FWF oder DFG in Deutschland, …). Die Anrechenbarkeit anderer Forschungsprojekte sollte vorher durch eine Anfrage an den/die Studienbeauftragte/n geklärt werden.

Es ist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein gestempeltes und unterschriebenes Arbeitszeugnis (inkl. Firmenbriefkopf) über Dauer (datierter Zeitraum und Gesamtstundenanzahl), stichpunktartig die Verwendung (z.B. Ausführungsplanung, Bauaufnahme, Wettbewerb, etc.) an das Prüfungsreferat zu senden. Nach Sichtung durch die/den Studienbeauftgte/n wird das Fach eingetragen.

Ansuchen inkl. Arbeitszeugnis mit dem
E-Mail Betreff: Matrikelnummer / Bachelor Architektur - Ansuchen Anerkennung Wahlmodul Praxis
AN: pruefungsreferat@uibk.ac.at
 senden.

Der Zeitpunkt ist während des gesamten Bachelorstudiums frei wählbar. Insgesamt müssen 120 Arbeitsstunden nachgewiesen werden, ob dies verteilt ( z.B. Weihnachtsferien und Semesterferien, auch während des Semesters) geschieht oder am Stück spielt keine Rolle.

Selbstverständlich kann die Praxis auch im Ausland absolviert werden. Egal wo! Die EU Mitgliedschaft spielt dabei keine Rolle.

Nein, das Bachelorstudium muss vollständig abgeschlossen sein (siehe Curriculum für das Masterstudium Architektur: §4 "Zulassung").

Nein, bitte weisen Sie jedoch die Lehrenden rechtzeitig daraufhin, dass die Universität vorschreibt, dass die Benotung spätestens 4 Wochen nach Prüfungsdatum eingetragen sein muss. Somit sollte dieses Problem nicht entstehen.

Im Masterstudium gibt es die Möglichkeit, im Rahmen von “3. Wahlmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen” (10 ECTS-Punkte = 240 h) verschiedene Fächer der Universität Innsbruck frei zu wählen. Vorstudien in anderen Studienrichtungen können hier ebenfalls anerkannt werden. Bitte bedenken, dass ein Fach nur einmal zugeordnet werden kann.

Unter besonderen Umständen kann ein Antrag an die/den Studienbeauftragte/n gestellt werden, um Praktika, Summer Schools, Mitarbeit in Forschungsprojekten im Umfang von einmal 5 ECTS-Punkte angerechnet zu bekommen. Für diese Tätigkeiten gelten die gleichen qualitativen Rahmenbedingungen wie im Bachelorfach 3. Wahlmodul: Praxis, siehe oben. Es ist vor Antritt eines Praktikums in einem renommierten Architekturbüro, Forschungsprojekt oder Summer School der/die Studienbeauftragte zu kontaktieren (Inhalt: webpage des Büros oder Institution, geplante Dauer, vermutlicher Aufgabenbereich) und um Genehmigung anzusuchen.

Nach Abschluss:

Bitte das Formular Prüfungsanerkennung (unter "Formulare" - "Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen") ausfüllen.

Ansuchen inkl. Arbeitszeugnis mit dem
E-Mail Betreff: Matrikelnummer / Master Architektur - Ansuchen Anerkennung Prüfungsleistung - Interdisziplinäre Kompetenzen
AN: pruefungsreferat@uibk.ac.at
 senden.

Für diese Lehrveranstaltungen wurde die Anrechnung von der Kammer der ZiviltechnikerInnen Tirol und Vorarlberg bestätigt (Stand 2021, Änderungen vorbehalten):

  • 846685 VO Betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • 846681 VO Rechtsgrundlagen im Bauwesen

Am Ende des Masterstudiums steht das Verfassen der Masterarbeit, die, nach Fertigstellung, in einer kommissionellen Prüfung öffentlich präsentiert wird (studienabschließendes Pflichtmodul 7 "Verteidigung der Masterarbeit"). 

Die formalen Bedingungen, die Termine und Fristen sowie die notwendigen Formulare sind auf der Website zum Masterstudium  ("Studienorganisation rund um die Masterarbeit") zusammengefasst.

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