Doktoratsstudium Architektur

Studienprofil Aktuelles Curriculum (2021w)

Doktoratsstudium Allgemein    Dissertationsvereinbarung Allgemein

Forschungskolleg Architektur

IARC - Independent Architecture Research Colloquia

Erläuterungen und Richtlinien zum Curriculum „Doctor of Philosophy“ (2021w)

Die vorliegenden Richtlinien sind im Einklang mit dem Universitätsgesetz 2002, dem Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen” und als Ergänzung des Curriculums für das PhD Studium Architektur erstellt und legen weiterführende Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Leistungsbeurteilung fest. Die Richtlinien richten sich an Studierende und Betreuer:innen.

Das „Doctor of Philosophy“ - Doktoratsstudium Architektur ist auf eine Regeldauer von 3 Jahren ausgerichtet und umfasst Pflicht- und Wahlmodule im Ausmaß von 30 ECTS-Punkten, das Verfassen einer Dissertation im Umfang von 150 ECTS-Punkten und die Dissertationsverteidigung / Rigorosum.

Die Dissertation ist eine selbständig durchgeführte, wissenschaftliche Arbeit. Dabei werden regelmäßige Treffen zwischen Betreuer:innen und Dissertant:innen erwartet, um eine kontinuierliche und intensive Auseinandersetzung der Dissertant:innen mit ihren jeweiligen Themen zu fördern. Parallel wird, wie unter Punkt 3 detailliert, periodisch die Teilnahme an internen und externen Reviews und Präsentationen erwartet. 

Die folgenden Schritte stehen am Beginn des „Doctor of Philosophy“ - Doktoratsstudiums Architektur und sollten in den ersten Monaten des Studiums absolviert werden:

  1. Formulieren eines Dissertationsthemas und Benennung eines Betreuers, einer Betreuerin oder eines Betreuerteams. Das Thema ist aus dem Forschungsbereich des/der Betreuers/in zu wählen.
  2. Anmeldung zum PhD Studium via LFU:online
  3. Registrierung des Themas und des Betreuers, der Betreuerin oder des Betreuerteams durch die Abgabe eines Exposés sowie der Anmeldeformulare beim Prüfungsreferat. Die Formulare sind auf der  Studienprofilseite zu finden. Beide Dokumente sind von der Betreuung und von der Studiendekanin zu genehmigen. Das Exposé enthält eine schriftliche Beschreibung des in Aussicht genommenen Dissertationsthemas, die Identifizierung eines Forschungsbedarfs, die Formulierung einer eindeutigen Forschungsfrage inkl. geeigneter Methodik, sowie Ziele, Literaturangaben und einen Arbeits- und Zeitplan.
  4. Anmeldung der Dissertationsvereinbarung via LFU:online – Dies ist erst nach erfolgter Registrierung (siehe oben) möglich – die Vereinbarungen werden von der Universität/FSS für den Studierenden/Betreuer:in erstellt u. freigegeben. Die Dissertationsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen der/dem Studierenden und den Betreuer:innen der Dissertation. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind Thema, Umfang, Art und Format der Dissertation (siehe Punkt 3), geplante Pflicht- und Wahlmodule sowie Regelungen zur Sicherung der disziplinär gültigen Qualitätsstandards, Arbeitsabläufe, des Studienfortgangs und ein entsprechender Zeitrahmen zu vereinbaren. Die Vereinbarung dient als Richtlinie für die Arbeit an der Dissertation, kann sich aber im Lauf der Arbeit ändern bzw. weiterentwickeln.
  5. Optional: Ansuchen um Förderung

Textfassung: PhD Doktoratsstudium Architektur (2021w)

Die Fakultät für Architektur pflegt eine offene und in die Zukunft gerichtete Forschungskultur und fördert mit ihrem „Doctor of Philosophy“ - Doktoratsstudium unterschiedliche, innovative Forschungsfelder und -methoden innerhalb der Disziplin der Architektur. Dazu gehören neben den etablierten wissenschaftlichen Formaten auch Herangehensweisen, die auf die Erschließung kreativer und künstlerischer Prozesse oder architektonischer Praxis abzielen, wie zum Beispiel die designorientierte Forschung (Research by Design), praxisgeleitete Forschung (Practice-based Research) oder kunstgeleitete Forschung (Arts-based Research). Die zukunftsgerichtete Forschung schließt außerdem die gendersensible Lehre und Didaktik, ein soziokulturelles Bewusstsein, sowie Themen der Integration und des Universal Design ein.

Aufbau des Studiums (180 ECTS):

  1. Pflicht- und Wahlmodule (30 ECTS)

    • Dissertationsvorhaben (5 ECTs)

    • 2 Wahlmodule (20 ECTS): 
      Diskurs und Methoden (2 wählbare Seminare, 5 ECTS), 
      Forschungsreflexion (Teilnahme an Konferenzen, 10 ECTS), 
      Dissemination (Ausstellungen, Installationen, Vorträge, 10 ECTS),
      Praxis (Arbeitserfahrung in Büros, Archiven, Forschungsprojekten, Lehre, eigene Praxis, 10 ECTS)

    • Rigorosum (5 ECTS)

  2. Dissertation (150 ECTS)

    • Monigraphie oder kumulativ / Body of Work (150 ECTS)

Innerhalb der Dissertationsvereinbarung sind in Absprache mit dem/der Betreuer:in Art des PhD und Format der Dissertation festzulegen. Im Folgenden werden jeweils Mindeststandards für die unterschiedlichen Arten und Formate festgelegt, sowie für die Anrechnung von Wahlmodulen.

Verschiedene Herangehensweisen sind einzeln oder in Kombination möglich:

A. PhD by Theory/Thesis

Innerhalb des „PhD by Theory/Thesis“, der traditionellen Form der Dissertation, wird eine selbständige, vertiefende, theoretisch-wissenschaftliche oder auch philosophische, historische, experimentelle und auf Feldstudien basierende Arbeit erstellt. Sie generiert neues Wissen, indem sie innerhalb eines disziplinären oder interdisziplinären Wissensfeldes neue These(n) aufstellt. Die Arbeitshypothese ist wissenschaftlich zu überprüfen und methodisch zu reflektieren. Die Darstellung eines Zusammenhangs bestehenden Wissens anhand detaillierter Literatur zum aktuellen Stand der Forschung und die Erarbeitung spezifischer Fragstellungen und Ziele ist Teil der Arbeit und bildet ihr solides, theoretisches Fundament. Die Dissertation ist als Thesis in Schriftform erstellt und kann in Form einer Monographie oder kumulativen Dissertation abgefasst werden (siehe Formate der Dissertation).

B. PhD by Design

Dissertant:innen operieren an der Schnittstelle zwischen entwerferischem Wissen, akademisch/universitärer Arbeit und an disziplinären Schnittstellen. Die Dissertation besteht aus einem reflektierenden Textteil und einem die entwerferische oder kreativ- hypothetische Arbeit illustrierenden Teil in Form von Entwürfen, spekulativen Projekten, filmischen Arbeiten, Zeichnungen, Modellen, Installationen, etc. Der Erkenntnisgewinn dieser Herangehensweise liegt in der Bereitstellung vormals in dieser Art noch nicht bekannten, interdisziplinären Wissens über neue, mögliche Methoden und die Reflexion neuer entwerferischer Methoden, die auf spezifisch aktuelle Fragestellungen Bezug nehmen.

C. PhD by Practice

Professional Practice

Dissertant:innen operieren hauptsächlich in professioneller Praxis und können ein „peer-reviewed“ und mit Preisen ausgezeichnetes, eigenständiges Oeuvre vorweisen. In der Dissertation reflektieren Dissertant:innen die Natur ihrer Arbeit innerhalb eines kritischen Kontextes (Rahmenschrift), definieren Arbeitsaufbau und -methodik, ihr zugrundeliegendes Wissensfeld, den Zusammenhang mit möglichen, neuen Formen forschungsgeleiteter Praxis und spekulieren über Möglichkeiten ihrer zukünftigen Praxis. Die Dissertation besteht aus einem reflektierenden Textteil und einem die praktische oder kreativ- hypothetische Arbeit illustrierenden Teil in Form von Entwürfen, Gebäuden, filmischen Arbeiten, Zeichnungen, Modellen, Installationen, etc. Der Erkenntnisgewinn in dieser Herangehensweise liegt in der Intelligenz der Erschaffung eines geistigen Raumes als Basis der praktischen Arbeit.

Generative Practice

Dissertant:innen operieren an der Schnittstelle zwischen praktischer und akademisch/universitärer Arbeit und an disziplinären Schnittstellen. Innerhalb dieser Herangehensweise werden neue Praxisfelder in Antwort auf aktuelle Fragestellungen oder Herausforderungen einer sich verändernden Welt erschlossen. Jüngere oder aus den ersten oder mittleren Jahren einer eigenen Praxis kommende Dissertant:innen generieren über ihre Arbeit neue, vertiefende Agenden für eine etablierte Praxis oder erschließen neue Praxisfelder.Die Dissertation besteht aus einem reflektierenden Textteil (Rahmenschrift) und einem die praktische oder kreativ- hypothetische Arbeit illustrierenden Teil in Form von Entwürfen, Gebäuden, filmischen Arbeiten, Zeichnungen, Modellen, Installationen, etc. Der Erkenntnisgewinn in dieser Herangehensweise liegt in der Bereitstellung vormals in dieser Art noch nicht bekannten Wissens über neue, mögliche Praxisfelder, die auf spezifisch aktuelle Fragestellungen Bezug nehmen.

D. Applied Practice / Design

In dieser Herangehensweise werden z.B. über Forschungsprojekte oder spezifische Forschungsfragen neue Techniken, Technologien und Fähigkeiten erarbeitet, die der eigenen oder der kreativen Praxis anderer weiterführend zugutekommen. In einem reflektierenden Textteil kontextualisiert die Dissertation die spezifische Fragestellung innerhalb des State-of-the-Art bestehender Techniken, Technologien oder Fähigkeiten und beschreibt die zugrundeliegenden Methoden und Techniken, Anwendungsmöglichkeiten und den Erkenntnisgewinn der entstandenen Arbeiten.
Belege über die Eigenständigkeit und Urheberschaft eigener, praktischer oder kreativ- hypothetischer Arbeiten sind z.B. in Form von Webpage/Links/Internetauftritten, Ausstellungen und publizierten Projekten zu erbringen, sowie jedenfalls über den Nachweis eines substantiellen Portfolios, das die Arbeiten in Text, Bilddarstellungen, Modellen, Plandarstellungen, Video- oder Tonaufnahmen darstellt.

Die Arbeit kann in Projektteams stattfinden und erfordert als Basis bereits vorhandenes, spezifisches Grundwissen, das über die Dissertation vertieft, weiterentwickelt und innerhalb der Disziplin(en) und Praxis bereitgestellt wird. Von der/dem Dissertant:in ist jeweils eine eigenständige Dissertationsschrift zu verfassen.

A. Monographie

Die Monographie ist eine vollumfänglich vom Dissertanten/der Dissertantin in Eigenarbeit verfasste, schriftliche Arbeit. Die oder der Studierende hat im Rahmen der Einführung und des Fazits die Kohärenz des Themas nachzuweisen und die verwendeten Methoden darzulegen, auf Grundlage derer die Ergebnisse generiert wurden. Diese der Rahmenschrift der übrigen Formate entsprechenden Kapitel sollen den Stellenwert und die Relevanz der Arbeit im fachspezifischen Diskurs darlegen und einen Ausblick auf die weitere wissenschaftliche und methodische Entwicklung der bearbeiteten Thematik beinhalten. 

B. Kumulative Dissertation

Die kumulative Dissertation besteht aus mindestens drei inhaltlich oder methodisch in Zusammenhang stehenden Artikeln, wobei die bzw. der Studierende in mindestens zwei Publikationen als Hauptautorin bzw. Hauptautor genannt sein muss. Sind Beiträge von mehreren Autorinnen und/oder Autoren verfasst, muss der Eigenanteil klar dargelegt sein. Die oder der Studierende hat zusätzlich eine ausführliche Rahmenschrift (Zusammenfassung) zu verfassen, aus der die Kohärenz des Themas, der verwendeten Methoden und der von ihr/ihm erarbeiteten Ergebnisse hervorgeht. Die Rahmenschrift soll den Stellenwert und die Relevanz der Arbeit im fachspezifischen Diskurs darlegen und einen Ausblick auf die weitere wissenschaftliche und methodische Entwicklung der bearbeiteten Thematik beinhalten. 

Im Falle einer Dissertation, die einer entwerferischen oder praxisorientierten, bzw. einer kreativ- hypothetischen Arbeitsweise folgt (siehe 3. Arten des PhD), besteht die Dissertation neben einem schriftlichen, reflektierenden Textteil aus Arbeiten eigener Urheberschaft (Entwürfe, Gebäude, sonstige realisierte Arbeiten, filmische Arbeiten, Zeichnungen, Modelle, Ausstellungen, Installationen, etc.), bzw. einer Reflexion von Arbeitsprozessen innerhalb der Rahmenschrift (Zusammenfassung). Auch hier wird je nach Struktur und Inhalt zwischen den grundsätzlichen Formaten der Monographie und kumulativen Dissertation unterschieden. 

Richtlinien der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität zur Guten Wissenschaftlichen Praxis

Wissenschaftliche Forschung ist auf die Standards guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtete Arbeit mit dem Ziel des Erkenntnisgewinns. Alle in der Forschung tätigen Personen sind zu wissenschaftlicher Integrität verpflichtet. Zur wissenschaftlichen Integrität gehört insbesondere eine transparente und aufrichtige Kommunikation mit anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Auftraggeberinnen bzw. Auftraggebern von Forschungsprojekten, eine hohe Verlässlichkeit bei der Durchführung gemeinsamer Forschungsvorha- ben, unparteiliches Urteil und innere Unabhängigkeit, die Bereitschaft, sich fachlicher Kritik zu stellen und ihr argumentativ zu begegnen sowie der verantwortungsbewusste und faire Umgang insbesondere mit Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern. Zur wissenschaftlichen Integrität gehört auch die aufrichtige, verständliche und transparente, der Komplexität wissenschaftlicher Forschung gerecht werdende Kommunikation mit der allgemeinen Öffentlichkeit. Zu den Standards guter wissenschaftlicher Praxis gehören:

  • Die genaue Protokollierung und Dokumentation des wissenschaftlichen Vorgehens sowie der Ergebnisse.
  • Der transparente und nachvollziehbare Umgang mit Ideen, Texten, Daten und sonstigen Quellen, die von anderen stammen, insbesondere durch die Beachtung aussagekräftiger und Missverständnisse vermeidender Zitierregeln.
  • Das Unterlassen der erneuten Publikation eines von der Autorin bzw. dem Autor bereits veröffentlichten Textes oder von Textteilen ohne einen Hinweis auf die frühere Publikation.
  • Die Wahrung strikter Ehrlichkeit im Hinblick auf die Forschungsbeiträge anderer, insbesondere bei Förderanträgen oder bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen die Nennung von Personen, die einen eigenen wissenschaftlichen oder wesentlichen sonstigen Beitrag geleistet haben, als Mitautorinnen oder Mitautoren und, soweit möglich, die Kennzeichnung ihres Beitrags.
  • Die Beachtung der gemeinsamen Verantwortung von Mitautor:innen für Publikationen.
  • Die Offenlegung möglicher Interessenskonflikte, z.B. bei Auswahlverfahren oder bei der Begutachtung von Forschungsprojekten und Publikationen.
  • Transparenz hinsichtlich der Finanzierung von Forschungsprojekten insbesondere durch die Nennung von Personen und/oder Institutionen, die die Projekte durch Geld- oder Sachzuwendungen unterstützt haben, oder durch den Hinweis auf ökonomische Interessen, die mit dem Forschungsprojekt verbunden sind.

Die folgenden Kriterien gelten für die Qualitätssicherung bzw. Leistungsbeurteilung bei der Anrechnung von Wahlmodulen (10 ECTS-Punkte):

Forschungsreflexion 

Teilnahme an Konferenzen mit eigenem Beitrag

  • mind. 2-3 Konferenzen an international anerkannten fachrelevanten Institutionen mit Verbindung zu Kunst und Wissenschaft
  • Beleg der Teilnahme durch Conference Proceedings und Paper
  • Positive Beurteilung von Betreuer:In und Studiendekanin 

Dissemination 

Vorträge

  • Mind. 2-3 thematisch abgegrenzte, öffentliche Vorträge an renommierten, öffentlichen fachrelevanten Institutionen mit Verbindung zu Kunst und Wissenschaft
  • Abgabe eines Manuskripts oder Videos (Mitschnitt)
  • Positive Beurteilung von Betreuer:In und Studiendekanin 

Ausstellung/ Installation

  • Einzelausstellung oder Kuratorium einer Ausstellung an international anerkannten Institutionen mit Bezug zu Kunst und Wissenschaft oder im öffentlichen Raum. 
  • Nachweis der Ausstellung/Installation durch Internet- Darstellung / Ausstellungskatalog oder äquivalente Veröffentlichung.
  • Im Fall von Ausstellungsbeiträgen Nachweis von mind. 3 kumulierten, thematisch in Zusammenhang stehenden Beiträgen zu Gruppenausstellungen. Der eigenständige Beitrag muss jeweils belegt und nachvollziehbar sein.
  • Positive Beurteilung von Betreuer:In und Studiendekanin

Praxis

  • Arbeitsaufwand von mind. 250 h in einem renommierten Büro / Archiv / Museum / Forschung, in einer renommierten Institution mit Bezug zu Kunst und Wissenschaft.
  • Der eigene Beitrag muss dargelegt und von der jeweiligen Einrichtung bescheinigt werden.
  • Im Falle eigener Praxis muss diese nachweislich in Form von Internetauftritten, einer Webpage oder äquivalenten (Projekt)- Publikationen belegt sein.
  • Positive Beurteilung von Betreuer:In und Studiendekanin 

1. Jahr

Ein Jahr nach Zulassung zum PhD Studium kann ein Review der Arbeit vor einem Kolloquium erfolgen. Hierzu wird ein aktualisiertes Exposé vorgelegt. Der/die Studierende präsentiert das Thema und den aktuellen Stand der Arbeit vor einer Jury bestehend aus dem/der Betreuer:in, einem weiteren Fakultätsmitglied und/oder einem externen Jurymitglied aus der spezifischen Forschungscommunity.

2./3. Jahr

Im Lauf des zweiten und dritten Studienjahres präsentieren die Studierenden ihre Arbeit – je nach Art und Format der Dissertation – in diversen externen Foren (Konferenzen, Symposien, etc.) und senden einen Report an ihre jeweiligen Betreuer:innen.

Abschluss

Einreichung/Rigorosum 

Das "Unabhängige Doktorand:innenkolloquium Architektur" / "Independent Architecture Research Colloquia" – kurz IARC – ist ein informelles, selbstorganisiertes, begleitendes Netzwerk, dem alle PhD Studierenden beitreten können. Das Kolloquium ermöglicht den Austausch zwischen den Studierenden und ist aktiv an der inhaltlichen Gestaltung des curricularen Wahlmodul 2 "Diskurse und Methoden" beteiligt. Die Organisation und Durchführung anderer, weiterführender Veranstaltungen obliegt der Selbstinitiative der jeweiligen Beteiligten des Kolloquiums. 

Der Zeitpunkt der Einreichung liegt im Ermessen der/des Studierenden in Absprache mit der Betreuung. Nach Einreichen der Dissertation wird diese zwei unabhängigen, nationalen und/oder internationalen Gutachtern und Gutachterinnen oder einem Gutachterteam zur Beurteilung vorgelegt. Als Beurteiler oder Beurteilerin darf nur eine/r der Betreuerinnen oder Betreuer herangezogen werden.

Abgabe der elektronischen Fassung

Studierende übermitteln diese an pruefungsreferat@uibk.ac.at . Ist ein Versenden der Datei als Anhang nicht möglich, kann eine Übermittlung über einen File-Hosting-Dienst (z.B https://fileshare.uibk.ac.at oder wetransfer.com) erfolgen.

Notwendige Unterlagen für die Einreichung der Dissertation

Die Gutachter:innen können von der Betreuung und von den Studierenden vorgeschlagen werden, müssen aber von der Studiendekanin abgezeichnet werden. 

Gesetzliche Grundlage

Gemäß § 86 Abs. 1 und 2 des Universitätsgesetzes 2002 ist jeweils ein Exemplar der Dissertation an die Bibliothek der Universität sowie an die Österreichische Nationalbibliothek zu übermitteln. Die Dissertation ist ehestmöglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten ab der Einreichung zu beurteilen. Die zwei Beurteilungen/Gutachten müssen bis spätestens einen Monat vor dem Rigorosum im Prüfungsreferat einlangen. Die Gutachter beurteilen die Dissertation mittels einer Note. Differieren die Noten um mehr als 2 Grade, muss ein dritter Gutachter bestellt werden.Ansonsten wird die Note im Prüfungsreferat aus den einlangenden Gutachterbeurteilungen ermittelt.

Das Rigorosum  – die Dissertationsverteidigung – ist eine öffentlich zugängliche, kommissionelle Gesamtprüfung in Form einer Präsentation / ggf. Ausstellung vor der Fakultät. Das Rigorosum muss mindestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin mittels Anmeldeformular im Prüfungsreferat angemeldet werden.

Die Präsentation umfasst einen Vortrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten sowie eine Diskussion und Befragung über Inhalte und Ergebnisse der Dissertation und des damit zusammenhängenden, disziplinären Umfeldes.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Rigorosum sind der positive Abschluss aller Pflicht- und Wahlmodule und die positive Beurteilung der Dissertation.

Der Prüfungssenat des Rigorosums besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der/die Betreuer:in bzw. das Betreuerteam ist grundsätzlich als Teil des Prüfungssenates zu bestellen. Zumindest ein Mitglied des Prüfungssenats eines Rigorosums darf nicht bereits als Betreuer:in oder Beurteiler:in der Dissertation gewirkt haben.

Die Note des Rigorosums wird vom Prüfungssenat festgelegt und ist dem/der Dissertant:in unverzüglich mitzuteilen. Der Vorsitzende muss das Prüfungsprotokoll anschließend vollständig unterschrieben (alle Senatsmitglieder) an das Prüfungsreferat Standort Technik retournieren. 

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