Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Lehramtsstudium Unterrichtsfach Musikerziehung

lb-west
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck

Studienverantwortliche Einrichtung Universität Mozarteum (Standort Innsbruck)
Dauer / ECTS-AP 8 Semester / 240 ECTS- AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern oder
einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung)
Akademischer Grad Bachelor of Education (BEd)
Niveau der Qualifikation Bachelor (1. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6
ISCED-F 0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl
UC 198 470 xxx | UC 198 xxx 470
Curriculum Informationen zum Curriculum (2016W)*
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Matura oder Äquivalent, bestandene Zulassungsprüfung und Sprachnachweis
Zusatzprüfung Die künstlerische Eignung muss vor der Zulassung zum Studium nachgewiesen werden.
Bewerbung » Informationen zur ergänzenden künstlerischen Zulassungsprüfung 
» Informationen zum Aufnahmeverfahren

*Informationen zum Curriclum (2016W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Kurzbeschreibung

Musikerziehung umfasst pädagogische, künstlerische und wissenschaftliche Lehrveranstaltungen und ist mit einem zweiten Unterrichtsfach zu kombinieren. Als zweites Unterrichtsfach stehen alle Lehramtsstudien an der Universität Innsbruck sowie Instrumentalmusikerziehung am Department für Musikpädagogik in Innsbruck der Universität Mozarteum Salzburg zur Wahl.

Im Rahmen des Musikerziehung-Studiums muss ein Künstlerisches Hauptfach studiert werden, wobei alle an den jeweiligen Standorten Salzburg und Innsbruck angebotenen Instrumente sowie Gesang gewählt werden können.

Wird Klavier oder Gesang, die beide verpflichtend belegt werden müssen, als Künstlerisches Hauptfach gewählt, ist kein drittes künstlerisches Fach erforderlich.

Die Zulassungsprüfung ist in folgenden Bereichen abzulegen:

  • Künstlerisches Hauptfach
  • Klavier, wenn nicht künstlerisches Hauptfach
  • Gesang, wenn nicht künstlerisches Hauptfach
  • Sensibilität des musikalischen Gehörs
  • Allgemeine Musiklehre
  • Teilnahme an einem musikalisch-kommunikativen Projekt
 

Studieneingangs- und Orientierungsphase

Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 2019 »

(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase findet im ersten Semester des Studiums statt, Sie umfasst folgende Lehrveranstaltungen:

  1. Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson, VO 2, 2 ECTS-AP
  2. Einführung in die Musikpädagogik, SL 2, 2 ECTS-AP
  3. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten, SL 2, 2 ECTS-AP
  4. Musikgeschichte 1, VO 2, 2 ECTS-AP

(2) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 ECTS-AP absolviert werden.

Studieneingangs- und Orientierungsphase bis zum Sommersemester 2019 »

(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, ist folgende Lehrveranstaltungsprüfung aus Pflichtmodul 1 der Bildungswissenschaftlichen Grundlagen abzulegen:

  1. Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson, VO 2, 2 ECTS-AP

(2) Der positive Erfolg der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.

(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 22 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

Allgemeine Informationen

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester bzw. 240 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

Empfehlungen für das erste Semester »

3,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: KE Künstlerisches Hauptfach 1
1,0 ECTS-AP; 1,0 SSt: KE Klavierpraktikum 1
  1,0 ECTS-AP; 1,0 SSt: KE Künstlerisches Fach Gesang 1
  2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: SL Einführung in die Musikpädagogik
  2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: SL Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
  2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: VO Musikgeschichte 1
2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: VU Tonsatz einschließlich Gehörbildung 1
  1,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: KG Chor 1

  Bildungswissenschaftliche Grundlagen
  2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson
  2,0 ECTS-AP, 2 SSt: PS Schule als Bildungsinstitution und Rolle der Lehrperson

Für das erste Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches.

Empfehlungen für das zweite Semester »

3,0 ECTS-AP; 2 SSt: KE Künstlerisches Hauptfach 2
  1,0 ECTS-AP; 1,0 SSt: KE Klavierpraktikum 2
  1,0 ECTS-AP; 1,0 SSt: KE Künstlerisches Fach Gesang 2
  2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: VO Musikgeschichte 2
  2,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: VU Tonsatz einschließlich Gehörbildung 2
  1,0 ECTS-AP; 1,0 SSt: UE Musizieren in der Klasse 1
  1,0 ECTS-AP; 2,0 SSt: KG Chor 2

  Bildungswissenschaftliche Grundlagen
  3,5 ECTS-AP, 2 SSt: PR Umgang mit professionsspezifischen Herausforderungen des Berufsfelds Schule - Schulpraktikum I

  Für das zweite Semester empfohlene Lehrveranstaltungen des anderen Unterrichtsfaches

Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Dieses Studium entspricht auch den Erfordernissen für den Unterricht an den Mittel- und Oberschulen in Südtirol *. Es besteht aus einem Bachelorstudium und einem daran anschließenden Masterstudium. Es umfasst eine allgemein bildungswissenschaftliche, eine pädagogisch-praktische Ausbildung und in den zwei gewählten Unterrichtsfächern eine fachliche und fachdidaktische Ausbildung.

Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) im Unterrichtsfach Musikerziehung können

  • ihren Fachunterricht lehrplangemäß und situationsgerecht durch selbsttätiges Musizieren, Bewegen zu Musik und Auseinandersetzung mit historischen und systematischen Aspekten von Musik planen,
  • sich in vielfältiger Weise künstlerisch ausdrücken,
  • Musik in ihren vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten in Grundzügen (solistisch und im Ensemble) darstellen, für den Unterricht nutzbar machen und andere anleiten, sich musikalisch auszudrücken,
  • Musik als bestimmten Gesetzmäßigkeiten unterworfenes klangliches Phänomen und als in einem historischen und soziokulturellen Kontext verankertes Ausdrucksmedium erkennen,
  • unter Anleitung vielfältige Zugänge in Rezeption und Produktion unterschiedlicher Instrumental-/Gesangsliteratur, deren Strukturen, Ordnungsprinzipien und Eigengesetzlichkeiten erschließen,
  • musikkulturelle Entwicklungen reflektieren, aktiv mitgestalten sowie in den Lernenden ein kritisches Bewusstsein für unterschiedliche musikalische Ausdrucksformen in ihrer soziokulturellen Funktionalität wecken,
  • unter Anleitung wissenschaftliche Fragestellungen zu Instrumental-/Gesangspädagogik, Instrumental-/Gesangsdidaktik sowie weiteren musikbezogenen Fachdisziplinen mit entsprechenden Forschungsmethoden bearbeiten.

* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse. Auskünfte erteilt das Büro für Südtirolagenden: https://www.uibk.ac.at/suedtirolagenden/

Erwartete Lernergebnisse

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein breites Spektrum grundlegender, für Schulen der Sekundarstufe maßgeblicher künstlerischer Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeiten sowie entsprechende musikhistorische und -analytische Kenntnisse. Ein fundiertes Wissen aus Musikdidaktik und Schulpädagogik versetzt sie in die Lage, motivierende Lernumgebungen zielgruppengerecht und mit Bedacht auf individuelle musikalische Fähigkeiten und Interessen der Lernenden zu gestalten sowie aus der Praxis resultierende musikpädagogische bzw. fachdidaktische Fragestellungen nach wissenschaftlichen Kriterien zu untersuchen.

Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
64,7 TAB = 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
23,5
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
8,6
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
 3,2
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

   

Dezember 2021

 

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Kontakt und Information

Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium
http://www.uibk.ac.at/fakultaeten/soe/lehramt/

Andrea Staudacher
Telefon +43 512 560319-3133
E-Mail Andrea.STAUDACHER@moz.ac.at

Curricularvorsitzender und Anerkennungsbeauftragter
Mag. Reinhard Blum
Telefon +43 676 88 122 346
E-Mail Reinhard.BLUM@moz.ac.at

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