Doktoratsstudium Rechtswissenschaften

Ab dem Wintersemester 2013/2014 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen. Das nachfolgende Doktoratsstudium finden Sie hier »

Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dauer / ECTS-AP 6 Semester / 180 ECTS-AP
Akademischer Grad Doktorin/Doktor der Rechtswissenschaften (Dr. iur.)
Studienkennzahl C 783 xxx | C 796 200 xxx
Curriculum Informationen zum Curriculum (2009W) *
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent

 

* Informationen zum Curriculum (2009W)

Module und Dissertation

Pflichtmodule
66 ECTS-AP
Dissertation
110 ECTS-AP

Wissenschaftlichtheoretische Kernkompetenzen
12 ECTS-AP
 

Berufsbezogene Schlüsselqualifikationen
12 ECTS-AP
 

Generische Kompetenzen
5 ECTS-AP

Wissenschaftliche Grundlagen/
Kernkompetenzen zum Dissertationsthema

16 ECTS-AP

Vertiefung in einem dissertationsnahen Rechtsgebiet
16 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Das Thema der Dissertation ist den juristischen Pflichtfächern oder den juristischen gebundenen Wahlfächern des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zu entnehmen mit Ausnahme der dort unter § 15 Z 6 und 7 genannten Wahlfächerkörbe.

Es werden Lehrveranstaltungen aus folgenden Rechtsgebieten angeboten: Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Römisches Recht und Rechtsgeschichte; Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Kriminologie; Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht; Unternehmens-, Gesellschafts- und Steuerrecht; Zivilgerichtliches Verfahren und Allgemeine Verfahrenslehre; Arbeitsrecht und Sozialrecht; Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre; Europarecht, Völkerrecht und Internationale Beziehungen; Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht; Wohn und Immobilienrecht.

Die oder der Studierende hat ein Betreuungsteam das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Fällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.

Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese nicht innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe bescheidmäßig untersagen.

Wahlmodul
4 ECTS-AP

Gemäß Curriculum ist ein Wahlmodul im Umfang von 4 ECTS-AP zu absolvieren.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Doktoratsstudium Rechtswissenschaften dient der Heranbildung von ForscherInnen und von Nachwuchs für die Besetzung anderer gehobener beruflicher Positionen. Ausbildungsziel ist die Befähigung zu selbstständiger, methodisch einwandfreier wissenschaftlicher Arbeit, die mit der Dissertation als eigenständiger Forschungsleistung belegt wird. Neben der Aneignung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse dient das Doktoratsstudium dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie der Fähigkeit zu vertiefter theoretischer Reflexion, zum selbstorganisierten Lernen, zum fachwissenschaftlichen Diskurs, zum interdisziplinären und internationalen Dialog, zur Präsentation eigener Forschungsergebnisse und zur Vermittlung eigenen Wissens. AbsolventInnen erwerben das Verständnis für rechtsethisch relevanter Problembereiche und deren Auswirkungen auf gesellschaftliche Problemstellungen und Entwicklungen. Sie sind weiters befähigt, wissenschaftliche Ergebnisse eigenständig zu präsentieren, sowie eigene und fremde wissenschaftliche Ergebnisse, Konzepte und Projekte vor Kolleginnen und Kollegen, vor Laien und vor wissenschaftlich kompetentem Publikum kritisch zu diskutieren und zu analysieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Die vornehmlichen Betätigungsfelder der AbsolventInnen des Doktoratsstudiums der Rechtswissenschaften entsprechen jenen des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften und des Wirtschaftsrechts. Ausnahmen bestehen im Bereich der universitären Laufbahn, da hier für die weitere Karrierelaufbahn das Doktorat vorausgesetzt wird.

Informationen zum Studium

Formulare

Links

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studiendekan
Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer

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