Post it in dem folgendes geschrieben steht: Erweiterung


Masterstudium Lehramt Sekundarstufe
(Allgemeinbildung) Lehramtsstudium Unterrichtsfach Informatik

lb-west
KPH - Edith Stein . Universität Mozarteum . PH Tirol . PH Vorarlberg . LFU Innsbruck

Studienverantwortliche Einrichtung
LFU Innsbruck
Fakultät für Lehrerinnenbildung
Fakulät für Mathematik, Informatik und Physik
Dauer / ECTS-AP 4 Semester / 120 ECTS-AP
(Kombination von zwei Unterrichtsfächern oder einem Unterrichtsfach und einer Spezialisierung)
Akademischer Grad Master of Education (MEd)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0114 Ausbildung von Lehrkräften mit Fachspezialisierung
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 199 563 xxx | UC 199 xxx 563
Curriculum Informationen zum Curriculum (2018W)*
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss
(mit mindestens 240 ECTS-AP) oder Äquivalent Sprachnachweis
Bewerbung

  

*Informationen zum Curriclum (2018W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium im Verbund LehrerInnenbildung WEST:

 Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • Mindestens 95 ECTS-AP aus Fach und Fachdidaktik Informatik
  • Mindestens 40 ECTS-AP aus bildungswissenschaftlichen Grundlagen

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

Empfehlungen für das erste Semester » 

  • 7,5 ECTS-AP: Vertiefung Informatik
    Diese können aus folgenden Optionen gewählt werden:
    * Bachelorstudium Informatik: aus den Wahlmodulen 1 - 4, mit Ausnahme der bereits im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe UF Informatik absolvierten Module
    * Masterstudium Informatik: Pflichtmodul 1 oder aus den Wahlmodulen 1 - 18
    * Masterstudium Software Engineering: aus den Pflichtmodulen 1 - 4

oder

  • 7,5 ECTS-AP: Fortgeschrittene Konzepte der Informatik
    Diese können aus folgenden Optionen gewählt werden:
    * Masterstudium Informatik: Pflichtmodul 1 oder aus den Wahlmodulen 1 - 18
    * Masterstudium Software Engineering: aus den Pflichtmodulen 1 - 4

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

2,0 ECTS-AP, 2 SSt: VO Schulentwicklung und Professional Community
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: VU aus einem der folgenden Bereiche: Lernforschung, LehrerInnenbildung & Professionalisierung,
                                      Schulforschung, Leadership- und Schulentwicklungsforschung

Empfehlungen für das zweite Semester »  

3,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Spezielle Kapitel der Informatikdidaktik
3,0 ECTS-AP, 2 SSt: SE Theorien und Methoden der evidenzbasierten, quantitativen und qualitativen Lehr- Lernforschung im
Informatikunterricht
2,0 ECTS-AP, 1 SSt: PS E-Learning-Didaktik und Instruktionsdesign im Informatikunterricht
2,0 ECTS-AP, 1 SSt: PS Schulinformationssysteme und pädagogische IT-Systembetreuung

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

7,5 ECTS-AP, 3 SSt: PR Forschung im Bereich formaler Bildung und Schulpraktikum IV

Empfehlungen für das dritte Semester » 

  • 7,5 ECTS-AP: Vertiefung der Informatik:
    Diese können aus folgenden Optionen gewählt werden:
    * Bachelorstudium Informatik: aus den Wahlmodulen 1 - 4, mit Ausnahme der bereits im Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe UF Informatik absolvierten Module
    * Masterstudium Informatik: Pflichtmodul 1 oder aus den Wahlmodulen 1 - 18
    * Masterstudium Software Engineering: aus den Pflichtmodulen 1 - 4

oder

  • 7,5 ECTS-AP: Fortgeschrittene Konzepte der Informatik:
    Diese können aus folgenden Optionen gewählt werden:
    * Masterstudium Informatik: Pflichtmodul 1 oder aus den Wahlmodulen 1 - 18
    * Masterstudium Software Engineering: aus den Pflichtmodulen 1 - 4

Bildungswissenschaftliche Grundlagen

3,5 ECTS-AP, 2 SSt: SE Bildungslaboratorium – Reflexion und Entwicklung im pädagogischen Kontext
2,0 ECTS-AP, 2 SSt: Lehrveranstaltungen zur Vertiefung von bildungswissenschaftlichen Fragestellungen, Problem- und            
                                      Themenfeldern aus dem entsprechend gekennzeichneten Lehrveranstaltungsangebot
 

Empfehlung für das erste bis dritte Semester »

Bildungswissenschaftliche Grundlagen
2,5 ECTS-AP, 2 SSt: VO im Umfang von 2,5 ECTS aus einem der folgenden Bereiche: Gendersensibilität im Schul- und
                                      Bildungssystem II, Inklusion und Heterogenität im Schul- und Bildungssystem II, Lebensweltliche
                                      Mehrsprachigkeit und Interkulturalität im Schul- und Bildungssystem II, Pluralität der Weltanschauungen II

Empfehlungen für das vierte Semester »

2,5 ECTS-AP: Konzeption der Masterarbeit
22,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Defensio der Masterarbeit

Im Masterstudium sind Lehrveranstaltungen aus Wahlfächern mit insgesamt 20 ECTS-AP zu absolvieren.


Studienverlauf (inkl. Bildungswissenschaftliche Grundlagen)

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) bildet zur Lehrerin / zum Lehrer der gewählten allgemeinbildenden Unterrichtsfächer / Spezialisierung an den Schulen der gesamten Sekundarstufe (Neue Mittelschule, Polytechnische Schule, Allgemeinbildende Höhere Schulen, Mittlere und Höhere Berufsbildende Schulen) aus. Dieses Studium entspricht auch den Erfordernissen für den Unterricht an den Mittel- und Oberschulen in Südtirol *. Im Masterstudium werden die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen erweitert und vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen können Probleme des Unterrichts in den Schulen der Sekundarstufe innovativ und kreativ lösen. Sie sind befähigt, wissenschaftliche bzw. künstlerische Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch adäquat zu bearbeiten. Sie können sich am Fachdiskurs beteiligen, sich selbstständig weiteres fachliches, fachdidaktisches und pädagogisches Wissen aneignen und in ihrer Unterrichtstätigkeit umsetzen.

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) mit Unterrichtsfach Informatik haben die im entsprechenden Bachelorstudium erworbenen fachlichen und fachdidaktischen Kenntnisse erweitert und vertieft.

Sie kennen verschiedene Anwendungen der Informatik und haben ein Grundverständnis für die Methoden der angewandten Informatik erlangt.

Erwartete Lernergebnisse

Folgende Schlüsselkompetenzen werden im Masterstudium vermittelt oder vertieft:

Abstraktion, Formalisierung und kritische Auseinandersetzung mit der gegebenen Problemstellung; selbstständige Problemanalyse, eigenverantwortliche und kreative Problemlösung; klare Präsentation und saubere Dokumentation der erarbeiteten Lösungen sowie Projektmanagement; ergänzend wird eine fundierte Einschätzung der eigenen Arbeit unter rechtlichen, ethischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten geschult. Dazu haben sie sich mit ausgewählten Ergebnissen fachdidaktischer Forschung auseinandergesetzt, und sind in der Lage, diese im eigenen Unterricht praktisch und gezielt einzusetzen.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Das Masterstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) qualifiziert zur Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer an Schulen der Sekundarstufe. Die Absolventinnen und Absolventen haben – aufbauend auf das Bachelorstudium – die Kompetenzen für einen Unterricht erworben, der den Bildungsanforderungen einer sich entwickelnden Schule und Gesellschaft entspricht.
Die im Masterstudium erworbenen Qualifikationen öffnen auch den Zugang zu Berufsfeldern des entsprechenden Fachstudiums und verantwortungsvollen Tätigkeitsmöglichkeiten im Bereich der Bildung, wie zum Beispiel Sozial- und Jugendarbeit oder Erwachsenenbildung.

Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck

Erweiterung des Studiums

Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-scientific-computing/  

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Österreichische
Notenskala
Definition
%-Satz
   
1 SEHR GUT:
Hervorragende Leistung
62,2 TAB =100%

2

GUT:
Generell gut, einige Fehler
15,6
3 BEFRIEDIGEND:
Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
17,8
4 GENÜGEND:
Leistung entspricht den Minimalkriterien
4,4
5 NICHT GENÜGEND:
Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021

 

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Informationen zum Studium

Anerkennungen

Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt


Bildungswissenschaftliche Grundlagen
Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt

Interdisziplinäre Kompetenzen und Individuelle Schwerpunktsetzung
Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt | Kontakt: wahlmodule-master-la@uibk.ac.at

Formulare

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Bevollmächtigter für die fachliche und fachdidaktische Ausbildung (ab 01.12.2023)
Dipl.-Ing. Clemens Sauerwein, BSc MSc PhD
https://www.uibk.ac.at/informatik/studium/lehramt

Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Markus Ammann

 Informationen für Studierende mit Behinderung 

* Für Südtiroler Studierende gibt es, wenn sie in Süditrol unterrichten wollen, spezielle Erfordernisse.
Auskünfte erteilt das Büro für Südtirolagenden: https://www.uibk.ac.at/suedtirolagenden/

Nach oben scrollen