Masterstudium Marketing und Branding

Curriculum (2021W)

Ab dem Wintersemester 2024/2025 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen. Das nachfolgende Masterstudium finden Sie hier »

Master of Science

Dauer/ECTS-AP
4 Semester/120 ECTS-AP

Studienart
Vollzeit

Unterrichtssprache
Englisch

Voraussetzung
Bachelorabschluss/Äquivalenter Abschluss und Sprachnachweis

Fakultät
Fakultät für Betriebswirtschaft

Niveau der Qualifikation
Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7

ISCED-F
0414 Marketing und Werbung

Studienkennzahl
UC 066 617

Bewerbung
Für einen optimalen Studienverlauf wird dringend empfohlen, das Studium im Wintersemester aufzunehmen. Mit Ausnahme eines Wahlkurses können im Sommersemester keine Kurse besucht werden.

Das Curriculum ist die Grundlage eines Studiums und vermittelt einen detaillierten Überblick zum Aufbau, zum Inhalt, zur Prüfungsordnung und zum Qualifikationsprofil.

Mittels Curriculum können mehrere wichtige Fragen bereits vor Studienbeginn geklärt werden: welche Zulassungsvoraussetzungen gelten für das Masterstudium Marketing und Branding, wie lange dauert das Studium, welche Module müssen absolviert werden etc.

Für das Masterstudium Marketing und Branding gilt aktuell das Curriculum 2021W.

Informationen zum Curriculum (2021W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:

  • 92,5 ECTS-AP aus dem Kernbereich wirtschaftswissenschaftlicher Fächer, davon mind. 50 ECTS-AP aus dem Kernbereich betriebswirtschaftlicher Fächer sowie fundierte Kenntnisse in Marketing und in wirtschaftswissenschaftlichen Methoden
    Diese fundierten Kenntnisse gelten jedenfalls als erbracht, wenn Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 10 ECTS-AP aus dem Bereich Internes und Externes Rechnungswesen, 10 ECTS-AP aus Mathematik und/oder Statistik und/oder wirtschaftswissenschaftlichen Methoden sowie mind. 12,5 ECTS-AP aus den Bereichen Marketing, Handel, Strategie, Unternehmensführung oder Dienstleistungsmanagement positiv absolviert wurden.

Da die Zulassungsprüfung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, ist es empfehlenswert, für einen Start des Studiums zum Wintersemester (1.10.) den entsprechenden Antrag auf Zulassung entsprechend frühzeitig einzureichen.

StudienwerberInnen, die kein fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck absolviert haben, finden hier detaillierte Informationen zur Zulassung.

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

10,0 ECTS-AP: Marktforschung und Datenanalyse
10,0 ECTS-AP: Strategisches Marketing & Strategische Markenführung
10,0 ECTS-AP: Digitales Marketing

10,0 ECTS-AP: Wahlmodul
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul

10,0 ECTS-AP: Wissenschaftliches Forschen
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul(e)
10,0 ECTS-AP: Wahlmodul(e)

2,5 ECTS-AP: Konzeption der Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Begleitung der Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit

Studienverlauf_MA Marketing and Branding

ECTS-Anrechnungspunkte (Arbeitsbelastung)
Semester
5
10
15
20
25
30
35
Studienverlauf
SemesterECTS-APTitel

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

ABCDE
Österreichische Notenskala Definition %-Satz
1SEHR GUT: Hervorragende Leistung= 100%
2 GUT: Generell gut, einige Fehler
3BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
4GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien
5NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit

wird aktualisiert

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Termine

13.02.2023 bis einschließlich 17.02.2023
Anmeldefrist: Montag,30.01.2023 bis einschließlich 06.02.2023 12:00 Uhr

17.04.2023 bis einschließlich 21.04.2023
Anmeldefrist: Montag, 03.04.2023 bis einschließlich 10.04.2023 12:00 Uhr

22.05.2023 bis einschließlich 26.05.2023
Anmeldefrist: Montag, 08.05.2023 bis einschließlich 15.05.2023 12:00 Uhr

Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten.

10.07.2023 bis einschließlich 14.07.2023
Anmeldefrist: Montag, 26.06.2023 bis einschließlich 03.07.2023 12:00 Uhr

11.09.2023 bis einschließlich 15.09.2023
Anmeldefrist: Montag, 28.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023 12:00 Uhr

04.12.2023 bis einschließlich 07.12.2023
Anmeldefrist: Montag, 20.11.2023 bis einschließlich 27.11.2023 12:00 Uhr

Änderungen aus organisatorischen Gründen vorbehalten

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