Bachelorstudium Architektur
Ab dem Wintersemester 2019/2020 darf eine Zulassung zu diesem Studium nur nach dem neuen Curriculum erfolgen. Das nachfolgende Bachelorstudium finden Sie hier »
Fakultät | Fakultät für Architektur |
Dauer / ECTS-AP | 6 Semester / 180 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Bachelor of Science (BSc) |
Niveau der Qualifikation | Bachelor (1. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6 |
ISCED-F | 0731 Architektur und Städteplanung |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 033 243 |
Curriculum |
Informationen zum Curriculum (2008W) * |
Voraussetzung | Matura oder Äquivalent |
Zusatzprüfung | Die Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie ist bis zur vollständigen Ablegung des Bachelorstudiums nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule (an der Oberstufe) im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde. |
* Informationen zum Curriculum (2008W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 19.12.2018, 10. Stück, Nr. 146 (Änderung Verordnung des Aufnahmeverfahrens)
- Mitteilungsblatt vom 05.12.2018, 8. Stück, Nr. 112 (Änderung Verordnung des Aufnahmeverfahrens)
- Mitteilungsblatt vom 15.02.2017, 25. Stück, Nr. 273 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 02.05.2016, 24. Stück, Nr. 374 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 24.03.2016, 16. Stück, Nr. 286 (Änderung Verordnung des Aufnahmeverfahrens)
- Mitteilungsblatt vom 17.02.2016, 12. Stück, Nr. 219 (Kostenbeitrag für Aufnahmeverfahren)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 19.02.2014, 12. Stück, Nr. 211 und 214 (Änderung Aufnahmeverfahren und Kosten)
- Mitteilungsblatt vom 11.04.2013, 25. Stück, Nr. 235 (Verordnung Aufnahmeverfahren)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 465 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2008)
- Mitteilungsblatt vom 01.10.2008, 1. Stück, Nr. 1 (Berichtigung der Verlautbarung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 24.04.2008, 33. Stück, Nr. 262
Studieneingangs- und Orientierungsphase
Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 2016 »
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- SL Orientierung (PM 1 / 5 SSt / 10 ECTS-AP),
- VO Kultur der Gegenwart (PM 2 / 1 SSt / 1 ECTS-AP),
- VO Stadt und Landschaft (PM 5 / 1 SSt / 1 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 18 ECTS-AP absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Studieneingangs- und Orientierungsphase Wintersemester 2014 bis Dezember 2015 »
Die Regelungen zur Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) treten mit Studienjahr 2014/2015 außer Kraft und sind dann für alle Studierenden dieses Studiums nicht mehr anzuwenden.
Für Studierende, die ihr Studium vor dem 01.10.2014 (Studienjahr 2014/2015) begonnen haben, bedeutet das, dass die bisher im Curriculum als „STEOP-Lehrveranstaltungen“ ausgewiesenen Lehrveranstaltungen, wie alle Lehrveranstaltungen, bei negativem Prüfungsergebnis viermal wiederholt (= fünf Prüfungsantritte) werden können. Bereits erfolgte Antritte werden gemäß § 77 (2) UG auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte angerechnet.
Studieneingangs- und Orientierungsphase bis Sommersemester 2014 »
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- SL Orientierung (B01.1 / 5 SST / 10 ECTS-AP)
- VO Kultur der Gegenwart (B04.2 / 1 SST / 1 ECTS-AP)
- VO Stadt und Landschaft (B04.5 / 1 SST / 1 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeiten. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10,0 ECTS-AP: Orientierung
2,5 ECTS-AP: Darstellungsmethoden 1 › weiter 2. Semester
7,5 ECTS-AP: Kultur
2,5 ECTS-AP: Grundlagen des Konstruierens › weiter 2. Semester
2,5 ECTS-AP: Tragwerkslehre › weiter 2. Semester
2,5 ECTS-AP: Darstellungsmethoden 1
2,5 ECTS-AP: Grundlagen des Konstruierens
2,5 ECTS-AP: Tragwerkslehre
10,0 ECTS-AP: Entwerfen 1
7,5 ECTS-AP: Darstellungsmethoden 2
5,0 ECTS-AP: Baukunst › weiter 3. Semester
5,0 ECTS-AP: Gebäudelehre und Wohnbau › weiter 3. Semester
2,5 ECTS-AP: Baukunst
2,5 ECTS-AP: Gebäudelehre und Wohnbau
10,0 ECTS-AP: Entwerfen 2
2,5 ECTS-AP: Geschichte und Theorie › weiter 4. Semester
5,0 ECTS-AP: Entwerfen 2 - Konstruktion und Gestaltung › weiter 4. Semester
2,5 ECTS-AP: Entwerfen 2 - Raumgestaltung
4,5 ECTS-AP: Hochbau › weiter 3. Semester
2,5 ECTS-AP: Geschichte und Theorie
5,5 ECTS-AP: Hochbau
2,5 ECTS-AP: Konstruktion und Gestaltung
12,5 ECTS-AP: Entwerfen 3
2,5 ECTS-AP: Städtbau
5,0 ECTS-AP: Vertiefung
5,0 ECTS-AP: Architektur und Gesellschaft
5,0 ECTS-AP: Experimentelle Architektur
2,5 ECTS-AP: Innenraum und Design
7,5 ECTS-AP: Gebäudetechnik, Ökologie und Baudurchführung
10,0 ECTS-AP: Entwerfen 4 – Bachelorarbeit I › weiter 6. Semester
12,5 ECTS-AP: Entwerfen 4 – Bachelorarbeit I
5,0 ECTS-AP: Exkursion
5,0 ECTS-AP: Vertiefung – Bachelorarbeit II
7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Bachelorstudium vermittelt breite Grundkenntnisse in Praxis und Theorie der Architektur. Die erworbenen Kompetenzen beinhalten die Grundlagen des Entwerfens und Gestaltens sowie ein städtebauliches, landschaftsarchitektonisches, raumgestalterisches, hochbautechnisches und bauphysikalisches Basiswissen.
Besonderer Wert wird auf die Vermittlung der kulturellen und sozialen Aspekte von Architektur gelegt. Die Erlangung von Grundkenntnissen in Theorie und Geschichte der Architektur bilden dazu das Fundament.
Das Studium vermittelt ein Verständnis für die Interaktion verschiedener Disziplinen in Planungs- und Bauprozessen sowie für die Wechselbeziehungen mit anderen künstlerischen und technischen Disziplinen. Interdisziplinäres und teamorientiertes Denken und Arbeiten gehören daher ebenso zum Qualifikationsprofil wie Kommunikations- und Präsentationsfertigkeiten unter Einbeziehung neuer Medien. Die gezielte Förderung von begleitender Praxis und von Auslandssemestern soll den Studierenden eine praxisorientierte und international ausgerichtete Berufsvorbildung ermöglichen.
Der modulare Studienaufbau des Bachelor in Architektur orientiert sich an der Schwerpunktsetzung „Entwurf“ als zentrales, interdisziplinäres Modul und besteht aus Studieneingangsphase, Pflicht- und Wahlmodulen. Neben der fachlichen Kritikfähigkeit ist ein ethischer Berufszugang unter ästhetischen Gesichtspunkten für den Bachelor in Architektur das angestrebte und erklärte Ziel.
Erwartete Lernergebnisse
Bachelor-AbsolventenInnen sind mit den fachlichen und gesellschaftlich-sozialen Besonderheiten des Architekten-Berufes vertraut. Sie sind in der Lage, interdisziplinär zu denken und den künstlerisch-wissenschaftlichen Charakter der Architektur zu verstehen. Sie haben die Fähigkeit, ihre kreativen Gedanken in Architekturentwürfe umzusetzen und beherrschen die künstlerischen und technischen Mittel dies darzustellen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Der Abschluss des Bachelorstudiums ermöglicht
- die qualifizierte Mitarbeit in Architektur- und Planungsbüros und in der öffentlichen Verwaltung,
- allgemein beratende und organisatorische Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
33,2 | ![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
29,9 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
22,6 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
14,3 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
Äquivalenzlisten
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Anerkennung von formalen (Vor-)Leistungen (RPL-Projekt)
- Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studienbeauftragter
Dipl.-Ing. Dr. Peter Massin