Geschichte

Die Wurzeln des Instituts für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre reichen bis ungefähr in das Jahr 1820 zurück, als es noch die Bezeichnung „Rechts- und Staatswissenschaftliches Seminar der Universität Innsbruck" trug. Es zählt zu den großen österreichischen Forschungs- und Ausbildungsstätten auf dem Gebiet des Öffentlichen Rechts, der Staatswissenschaft und der Verwaltungslehre. Zahllose prominente Vertreter dieser Fächer haben in Innsbruck gewirkt und unserem Institut den heutigen Stellenwert gegeben.

Zu den vornehmsten Kernaufgaben unseres Institutes zählt die wissenschaftliche Durchdringung der rechtlichen Grundlagen des Staates und seines Verhältnisses zur Gesellschaft und zum Einzelnen. Dementsprechend liegt der wissenschaftliche Fokus des Instituts im Staatsrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und der Verwaltungslehre. Den modernen Entwicklungen von Staat und Gesellschaft wird durch übergreifende wissenschaftliche Schwerpunktbildung Rechnung getragen. In diesem Zusammenhang ist etwa auf die Schwerpunkte Föderalismusforschung, Umweltschutzrecht, Wirtschaftsrecht, Alpinrecht, Staatslehre etc. zu verweisen.

Der Einbettung Österreichs in den internationalen, insbesondere aber europäischen Kontext hat das Institut schon lange Rechnung getragen. Heute stellt die integrative und vergleichende Betrachtung des nationalen Rechts in Zusammenhang mit dem europäischen Recht geradezu ein Kennzeichen des Instituts dar.

Über die theoretische Reflexion hinaus war und ist unser Institut auch um eine enge Verbindung zur Praxis bemüht. Dem entspricht, dass zahlreiche hohe und höchste Verantwortungsträger des Staates, aber auch der europäischen Organe an unserem Institut tätig waren.

Die innere Institutsverfassung beruht auf den Grundwerten der Freiheit, Leistung und Solidarität. Für den wissenschaftlichen Nachwuchs bedeutet dies, dass ihm genügend Freiraum zur Verfügung steht, in unbeeinflusster Weise wissenschaftliche Forschung zu betreiben.

Ein wesentlicher Indikator für die „Performance“ des Institutes sind unsere Erfolge in der Ausbildung. Die Betreuung der Studentinnen und Studenten in Vorlesungen, Übungen, Seminaren, bei zahlreichen Diplomarbeiten und Dissertationen ist uns nicht lästige Pflicht, sondern ein Teil unserer Daseinsberechtigung. Es erfüllt uns mit Stolz, dass es in der Verwaltung wie auch in der Wirtschaft nach wie vor ein Pluspunkt ist, aus der Schule des Instituts für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre „hervorgegangen“ zu sein.

Weitere Informationen enthält der Beitrag von Peter Goller „Für die Lehrkanzel des Staatsrechts werden... einstimmig vorgeschlagen 1° loco ... Dr. Georg Jellinek ..." – Zur Lehre des Öffentlichen Rechts an der Universität Innsbruck (1792-1965), FS Klecatsky (2010) 247.

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