Doktoratsstipendium der „Dr. Silvius Magnago Stiftung“

An der Universität Innsbruck wird ein Doktoratsstipendium der „Dr. Silvius Magnago Stiftung“ ausgeschrieben, das aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens vergeben wird.

Dr. Silvius Magnago war Jurist und Politiker. 1914 wurde er als Sohn eines Landgerichtsrates in Meran geboren. Sein Vater war Trentiner, seine Mutter Vorarlbergerin. An der Universität in Bologna studierte er Rechts- und Staatswissenschaften und wurde im Juni 1940 zum Dr. jur. promoviert. Als langjähriger Südtiroler Landeshauptmann (von 1960 bis 1989) hat er die politischen Geschicke seiner Heimat entscheidend mitgestaltet und ging als Vater der Autonomie Südtirols in die Geschichte ein.

Dem Andenken Dr. Magnagos entsprechend werden Dissertantinnen und Dissertanten aus den Bereichen

  • Politikwissenschaft
  • Soziologie
  • Geschichtswissenschaft
  • Rechtswissenschaft

die eine ausgezeichnete Studienleistung vorweisen können, zur Bewerbung aufgefordert.

Das Stipendium wird bis zu maximal 36 Monate (zweimalige Unterbrechung möglich) mit einer monatlichen Beihilfe von 1.120 Euro vergeben.

  • Bewerbungsberechtigt sind Doktoratsstudierende aus dem historischen Tirol, die den Fachbereichen Politikwissenschaft, Soziologie, Geschichte und Rechtswissenschaft angehören und an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer:innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind
  • Anmeldung der Dissertation muss vorhanden sein
  • Antragsteller:innen müssen einen ausgezeichneten Studienerfolg (hervorragender Notendurchschnitt + Normalstudiendauer d.h. Mindeststudiendauer plus 2 Toleranzsemester pro Studium/Abschnitt; Überschreitungen sind im CV zu begründen) bzw. wissenschaftliche Leistungen nachweisen.
  • Die monatliche Beihilfe beträgt 1.120,- Euro. Das Stipendium wird für bis zu 36 Monate bewilligt, wobei eine Zwischenbegutachtung nach jeweils 6 Monaten vorgesehen ist d.h. die Bezugsdauer wird für jeweils 6 Monate fixiert.  Die Zwischenbegutachtung besteht inhaltlich aus einem Fortschrittsbericht, der vom/von der Dissertationsbetreuer:in bestätigt wird. Eine Unterbrechung der 36-monatigen Dauer ist zweimalig möglich. Die Unterbrechung darf nicht länger als 6 Monate dauern, da ansonsten ein neuer Antrag zu stellen ist. Dieses Stipendium soll als Anschub-/Zwischen-/Überbrückungs-/Abschlussfinanzierung für Doktoratsstudierende dienen.
  • Während der Bezugsdauer dieses Stipendiums ist keine Beschäftigung an der Universität Innsbruck zulässig.
  • Beschäftigungen – außerhalb der Universität Innsbruck - mit einem Beschäftigungsausmaß von mehr als 15 Wochenstunden sind unzulässig und führen zur sofortigen Einstellung der Beihilfe.
  • Sollten Sie im Rahmen des durch dieses Stipendium geförderten Studiums eine wissenschaftliche Arbeit veröffentlichen, ist bei allen Publikationen, einschließlich der Dissertation, auf das von der „Dr. Silvius Magnago Stiftung“ gewährte Stipendium hinzuweisen. In einer Affiliation ist die Universität Innsbruck anzugeben.

Bitte lassen Sie den Antrag durch den oder die zuständige:n Projektdatenbankbeauftragte:n Ihres Instituts in die Projektdatenbank eintragen und alle Unterlagen einzeln als .pdf hochladen. Die Projektdatenbanknummer schicken Sie als Bewerbung per E-Mail bis spätestens

Dienstag, 14. April 2026

an forschungsfoerderung@uibk.ac.at.

Einzureichende Unterlagen

  1. ​​​​Antragsformular Download
  2. Beschreibung des geplanten Dissertationsprojekts: Einleitung/These, Stand der einschlägigen internationalen Forschung, Projektziele/Hypothesen, Erschließung des wissenschaftlichen Neulands/Bedeutung der zu erwartenden Fortschritte (innovative Aspekte, präzise, klar definiert), Methodik, Arbeits- und Zeitplanung, Kooperationen (national und international), etwaige ethische Aspekte, Verzeichnis der projektrelevanten Literatur, Gesamtlänge 8–12 Seiten

  3. Abstract (ca. ½ Seite, in deutscher Sprache für Laien verständlich formuliert)

  4. Empfehlungsschreiben der/s Dissertationsbetreuer:in

  5. Lebenslauf und Publikationsliste

  6. Sponsionsbescheid

  7. Zeugnisse (Diplom-/Bachelor-/Masterzeugnisse) sämtlicher Studien

  8. Studienblatt und Studienzeitbestätigung   LFU:online
  9. Anmeldung der Dissertation

Noch nicht bekannt.

Evaluierungskriterien sind neben der Beschreibung des Dissertationsvorhabens, die Beurteilung der Diplom- bzw. Masterarbeit, der Notendurchschnitt in den Grundstudien (es wird empfohlen nur bei sehr guten Bewertungen einzureichen) und vorhandene wissenschaftliche Leistungen (z.B. Publikationen, Vorträge und Projektanträge).

Die formelle Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen impliziert keinen Rechtsanspruch auf eine finanzielle Unterstützung.

Die Zuerkennung erfolgt voraussichtlich im Mai 2026 (d.h. frühester Förderbeginn ist Juni 2026 und spätester Förderbeginn ist November 2026).


Rückfragen & Beratung

projekt.service.büro
Forschungsförderung und Mentoring

MMag. Dr. Gundula Schwinghammer

+43 512 507 34417
forschungsfoerderung@uibk.ac.at

Adresse
Technikerstr 21a, ICT-Gebäude, ZiNr. 1 W 10
A-6020 Innsbruck 

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