Rück­blick auf das 1. Inns­bru­cker Steu­er­ge­spräch

Gelun­gener Auftakt einer neuen Veran­stal­tungs­reihe an der recht­wis­sen­schaft­li­chen Fakultät der Univer­sität Inns­bruck

Am Donnerstag den 28. Mai 2026 feierte die neue Veranstaltungsreihe „Innsbrucker Steuergespräche“, die gemeinsam vom Institut für Unternehmens‑ und Steuerrecht, Abteilung Finanzrecht, der Universität Innsbruck und der Landesstelle Tirol der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) organisiert wird, im Ágnes‑Heller‑Haus der Universität Innsbruck ihren Auftakt. Ziel der Innsbrucker Steuergespräche ist es, eine Diskussionsplattform zu schaffen, die allen am Steuerrecht Interessierten in Tirol, Vorarlberg und darüber hinaus einen offenen Austausch zu aktuellen steuerrechtlichen Themen ermöglicht. Dieses neue Angebot wurde erfreulicherweise sehr gut angenommen. Über 60 Teilnehmer:innen aus Beratung, Verwaltung, Finanzgerichtsbarkeit und Wissenschaft nutzten die Gelegenheit zum fachlichen Diskurs. Durch den Abend führte Univ.‑Prof. Dr. Daniel W. Blum, LL.M. (NYU), BSc, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzrecht an der Universität Innsbruck. Es referierten Mag. Josef Geisler (Amt für Betrugsbekämpfung), Univ.‑Prof. Dr. Severin Glaser (Lehrstuhl für Finanz‑ und Wirtschaftsstrafrecht, Universität Innsbruck) und Hon.‑ Prof. Dr. Rainer Brandl (LeitnerLeitner). Im Anschluss luden die Veranstalter mit freundlicher Unterstützung der Steuerberatungskanzlei LeitnerLeitner zu Brötchen und Getränken ein, wodurch sich die Gelegenheit bot, die Gespräche in einem informelleren Rahmen fortzuführen.

Gegenstand des 1. Innsbrucker Steuergesprächs war das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 und dessen finanzstrafrechtlichen Aspekte, insbesondere der neugefasste Tatbestand der Abgabenverkürzung gem § 33 Abs 1 FinStrG, der nunmehr bereits die unrechtmäßige Erklärung von Verlusten und nicht erst deren Geltendmachung unter Strafe stellt, sowie der reformierte Verkürzungszuschlag iSd § 30a FinStrG. In ihren Vorträgen ordneten die Referenten die Neuregelungen in die bestehende Gesetzessystematik ein, arbeiteten offene Auslegungsfragen heraus und entwickelten Thesen zu deren möglichen Beantwortung. Entsprechend dem Konzept der Veranstaltung wurden die dabei aufgeworfenen Auslegungs- und Anwendungsfragen aus der Perspektive der Wissenschaft, der Vollziehung und der Beratungspraxis adressiert. Die Vorträge waren bewusst als Diskurs zwischen den Referenten gestaltet und erlaubten auch ausreichend Raum für Interaktion mit dem Publikum. Dem Ziel der Veranstaltung folgend wurden dogmatische Analyse, Verwaltungsperspektive und die Antizipation praktischer Implikationen unter Einbindung des Publikums erfolgreich miteinander verschränkt.

 

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