außerordentliches Masterstudidum
Medizinrecht
Die Absolventinnen und Absolventen des außerordentlichen Masterstudiums sind in der Lage, medizinrechtliche Fragestellungen zu erkennen, zu analysieren und entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten. Sie verstehen Zusammenhänge des Rechts- und Gesundheitswesens und können ihre erworbenen Kenntnisse im Berufsalltag anwenden.
nächster Beginn: Oktober 2026
Dauer: 4 Semester / entspricht 90 ECTS-AP bzw. 31 SSt.
Modus: Präsenz- & digitale Lehre, berufsbegleitend (Freitag & Samstag)
Anmeldung | weitere Informationen
