außerordentliches Masterstudidum
Medizinrecht

Die Absolventinnen und Absolventen des außerordentlichen Masterstudiums sind in der Lage, medizinrechtliche Fragestellungen zu erkennen, zu analysieren und entsprechende Lösungsansätze zu erarbeiten. Sie verstehen Zusammenhänge des Rechts- und Gesundheitswesens und können ihre erworbenen Kenntnisse im Berufsalltag anwenden.

nächster Beginn: Oktober 2026

Dauer: 4 Semester / entspricht 90 ECTS-AP bzw. 31 SSt.


Modus: Präsenz- & digitale Lehre, berufsbegleitend (Freitag & Samstag)

Anmeldung | weitere Informationen

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