Universität Innsbruck

NEU - Öffi Ticket

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Im Rahmen des Öffi-Tickets gewährt die Universität Innsbruck einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von €100,- für den Kauf einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel, die auf den Namen des/der MitarbeiterIn ausgestellt und nicht übertragbar ist. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dienstort Innsbruck wird der Erwerb der folgenden Tickets gefördert:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Dienstort an Standorten außerhalb von Innsbruck können den Zuschuss ebenfalls erhalten, für diese erfolgt die Abwicklung allerdings individuell gem. dem Angebot vor Ort. Hierfür wird ein eigenes digitales Formular bereitgestellt. Dasselbe gilt auch für MitarbeiterInnen mit Anspruch auf ein Spezial- oder SeniorInnenticket. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Personalabteilung.

Zur Antragsstellung berechtigt sind alle Personen, die im Rahmen eines bei der Sozialversicherung ordnungsgemäß angemeldeten Beschäftigungsverhältnisses an der Universität aktiv tätig sind mit folgenden Ausnahmen, die KEINEN Anspruch auf den Zuschuss haben:

  • Karenzierte bzw. freigestellte DienstnehmerInnen
  • Zivil- und Präsenzdienstleistende
  • DienstnehmerInnen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als 6 Monaten ab Tag der Antragstellung
  • Externe Lehrbeauftragte

Ablauf

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwerben die Jahreskarte beim entsprechenden Anbieter, der Zuschuss wird nach Einreichung eines Scans oder einer digitalen Version der Rechnung über VIS-Online mit der Gehaltszahlung ausgezahlt. Das entsprechende Formular kann unter „„Persönliche Daten“ -> „Meine Akten/Formulare“ -> „Neues Formular ausfüllen / Öffi-Ticket“ oder über diesen Direktlink erstellt werden. Dann kann das entsprechende Ticket ausgewählt, die Rechnung hochgeladen und das Formular an die Personalabteilung übermittelt werden.

Durch eine Neuerung bei den steuerrechtlichen Grundlagen kann der Zuschuss im Rahmen des Öffi-Tickets ab 2023 zusätzlich zur Pendlerpauschale/Pendlereuro und dem Fahrtkostenzuschuss bezogen werden, allerdings erst für Tickets mit Gültigkeit ab 2023. Bitte beachten Sie, dass die gleichzeitige Inanspruchnahme von Pendlerpauschale und Öffi-Ticket zu einer anteiligen Reduzierung des Steuervorteils der Pendlerpauschale führt.

Abgeltung von Reisekosten

Wird eine Jahreskarte für dienstliche Fahrten im Rahmen von Dienstreisen oder Freistellungen verwendet, kann der Beförderungszuschuss laut §7 der RGV abgerechnet werden. Wir bitten Sie zu bedenken, dass der Beförderungszuschuss in der Dauer der Gültigkeit des Tickets den Gesamtpreis des Tickets abzüglich des Zuschusses durch die Universität nicht übersteigen darf. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Ansprech­person(en)

Vizerektorat für Infrastruktur
Lorenzo Anatol Rieg