Datenschutzinformation

Die Universität Innsbruck pflegt zahlreiche Partnerschaften und Austauschprogramme mit Universitäten in aller Welt und unterstützt Studierende bei der Planung und Durchführung von akademischen Auslandsaufenthalten bzw. akademischen Gastaufenthalten.

Zweck

Die Universität Innsbruck verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Abwicklung des EU Bildungsprogramms Erasmus+. Die Verarbeitung erfolgt weiters für die Verwaltung von Auslandsförderungen, die finanzielle Förderung der betroffenen Studierenden, die Nominierung an die jeweilige Partnerinstitution bei Austauschprogrammen und die Dokumentation der Rechtmäßigkeit der Förderungen.

Verarbeitete Daten

Im Rahmen Ihrer Bewerbung für einen Auslands- bzw. Gastaufenthalt werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Antragsdaten (Förderprogramm, Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsbürgerschaft, ggf. akademischer Grad, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontodaten, ggf. Nominierungs- und/oder Empfehlungsschreiben, Daten des Auslandsaufenthaltes, Aufenthaltsbestätigung, Matrikelnummer und Studienerfolgsnachweis, ggf. Anrechnungsbescheid/-e sowie ergänzende Unterlagen, Berichte usw.) gesammelt und verarbeitet.

Rechtsgrundlagen

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der Abwicklung von Austauschprogrammen sind als Rechtsgrundlagen Art. 6 Abs. 1 lit. e und f DSGVO und §§ 60ff UG heranzuziehen. Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt und uns durch den Gesetzgeber übertragen wurde. Außerdem besteht ein berechtigtes Interesse der Universität Innsbruck an der Förderung der internationalen Beziehungen mit anderen Universitäten.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den  Hinweis zum Widerspruchsrecht auf der Hauptseite.

Empfänger*innen

Im Rahmen der Teilnahme an Austauschprogrammen werden Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls an folgende Empfänger*innen übermittelt:

  • Nationalagentur Erasmus+ Bildung (OeAD)
  • OeAD-GmbH — Agentur für Bildung und Internationalisierung (zur Förderungskontrolle und Förderungsanweisung)
  • jeweilige Partneruniversität/Gastinstitution
  • Bundesrechenzentrum GmbH
  • Europäische Kommission
  • Austrian Marshallplan Foundation (im Falle von Stipendienbewerbungen bei dieser Institution)

Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur solange gespeichert, wie es für die Zweckerfüllung erforderlich ist. Darüber hinaus können durch unionsrechtliche Verordnungen, nationale Gesetze und universitätsinterne Richtlinien längere Aufbewahrungsfristen bestehen. Auf folgende Fristen weisen wir Sie insbesondere hin:

  • Die Dokumentation zur Sicherstellung der Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis erfolgt gem. §73 UG für mindestens 10 Jahre.
  • Zahlungsdaten werden mindestens 7 Jahre gespeichert.
  • Im Rahmen von Austauschprogrammen werden Ihre Daten entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms gespeichert (bei Erasmus+ und bei Joint-Study-Programmen für zehn Jahre nach dem Ende des geförderten Projektes).

Datenübermittlung in Drittländer

Befindet sich die Partneruniversität außerhalb der EU bzw. dem EWR, so findet eine Drittlandübermittlung statt.

Eine Übersicht aller Drittländer, die einem Angemessenheitsbeschluss iSd Art. 45 DSGVO unterliegen und somit ein angemessenes Datenschutzniveau aufweisen, finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Bei allen anderen Drittländern basiert die Datenübermittlung auf Standardvertragsklauseln, einer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 49 Abs. 1 lit a DSGVO) oder zur Erfüllung eines Vertrages bzw. Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art. 49 Abs. 1 lit b DSGVO).

Datenverarbeitung im Falle von Streitfällen

Nähere Informationen finden Sie in der  Datenschutzinformation für Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Ihre Rechte, Kontaktdaten, Datenschutzbeauftragte*r

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der  Hauptseite.

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