Präventivdienste & Belegschaftsorgane
Lt. ArbeitnehmerInnenschutzgesetz müssen für alle Arbeitsstätten Präventivdienste (u.a. Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmedizin) bestellt werden. Die Präventivdienste stehen den Arbeitgeber:innen als auch den Arbeitnehmer:innen sowie den Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) und den Betriebsräte:innen beratend zur Seite.
Kontakt
DLE für Sicherheit & Gesundheit
Josef-Hirn-Straße 5-7, 9. Stock
6020 Innsbruc
Erreichbarkeit Sekretariat
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr