Masterstudium Experimental and Empirical Economics
Fakultät | Fakultät für Volkswirtschaft und Statistik |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Science (MSc) |
Niveau der Qualifikation |
Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0311 Volkswirtschaftslehre |
Studienart |
Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 975 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2022W) |
Unterrichtssprache | Englisch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2022W)
Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelor- bzw. Diplomstudium an der Universität Innsbruck:
- Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften – Management and Economics
- Bachelorstudium Wirtschaft, Gesundheits- und Sporttourismus
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 5,0 ECTS-AP aus dem Kernbereich Theorie ökonomischer Entscheidungen
- 5,0 ECTS-AP aus dem Kernbereich Makroökonomik
- 5,0 ECTS-AP aus dem Kernbereich Ökonomik des öffentlichen Sektors
- 5,0 ECTS-AP aus dem Kernbereich Wirtschaftstheorie
- 5,0 ECTS-AP aus dem Kernbereich Ökonometrie
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
7,5 ECTS-AP: Mathematik
7,5 ECTS-AP: Statistik
7,5 ECTS-AP: Mikroökonomik
7,5 ECTS-AP: Spieltheorie
7,5 ECTS-AP: Makroökonomik
7,5 ECTS-AP: Ökonometrie
15,0 ECTS-AP: Wahlmodul
30,0 ECTS-AP: Wahlmodule
5,0 ECTS-AP: Vorbereitung der Masterarbeit
22,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Das Masterstudium erweitert und vertieft die Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Volkswirtschaftslehre und legt somit die Voraussetzungen zur Weiterentwicklung des Faches. Das Studium qualifiziert die Studierenden für eine eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit durch die Anleitung zur Selbstständigkeit, Schärfung des Urteilsvermögens und Förderung der Entscheidungsfähigkeit.
Das Masterstudium ist forschungsorientiert. Neben der Verbreiterung der Fachkenntnisse zielt das Studium vor allem auf eine Vertiefung und Spezialisierung in den Forschungsbereiche der Fakultät ab. In der abschließenden Masterarbeit werden die erlernten Theorien und Methoden eigenständig auf aktuelle fachbezogene Fragestellungen angewandt.
Absolvent*innen des Masterstudiums
- verfügen über ein ausreichend volkswirtschaftliches Wissen, um sich in neue Aufgaben rasch und selbstständig einarbeiten zu können;
- können ihr Wissen und ihre Fähigkeiten professionell anwenden, um Probleme auf ihrem Fachgebiet zu lösen;
- sind fähig, die erworbenen Methoden in der Forschung erfolgreich einzusetzen, sie kritisch zu hinterfragen und weiterzuentwickeln;
- haben fachliche und soziale Kompetenzen erworben, die sie gut auf Führungsaufgaben vorbereiten.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolvent*innen verfügen über spezialisierte Kenntnisse im Bereich volkswirtschaftlicher Analysen. Sie sind in der Lage, Problemstellungen fachgerecht zu formulieren, die passenden Datenbestände zu suchen und die neuesten Methoden auf diese Bestände anzuwenden. Sie haben die Fähigkeit, die erzielten Ergebnisse zu interpretieren und die Schlussfolgerungen auch an fachferne Entscheidungsträger kompetent zu kommunizieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Beispiele für Karrieremöglichkeiten:
- Führungskraft in Gremien der EU, der OECD, der UNO und ähnlicher Organisationen;
- Referent*in bei der Europäischen Zentralbank oder der Österreichischen Nationalbank;
- Freiberufliche/r Berater/in (z.B. Budgetpolitik, Umweltpolitik);
- Fachreferent*in in der Landes- und Bundesverwaltung (z.B. Raumordnung, Finanzministerium);
- Wirtschaftsforscher*in beim Institut für Höhere Studien, beim Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung und ähnlichen Institutionen;
- wissenschaftliche Mitarbeiter*in an einer Universität oder Fachhochschule.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Wahlpaket
Im Rahmen des Masterstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
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1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
= 100% |
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2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
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3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
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4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
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5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Termine
Informationen zum Studium
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Anmeldung der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Universitätsstraße 15
Studienbeauftragte
assoz. Prof. Mag. Mag. Dr. Andrea Leiter-Scheiring
Studiendekanin
Univ.-Prof. Mag. Dr. Janette Walde
Südtirol-Beratung
www.uibk.ac.at/italienisches-recht/suedtirol-beratung/