Bachelorstudium Bau- und Umweltingenieurwissenschaften
Fakultät | Fakultät für Technische Wissenschaften |
Dauer / ECTS-AP | 6 Semester / 180 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Bachelor of Science (BSc) |
Niveau der Qualifikation | Bachelor (1. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6 |
ISCED-F | 0732 Baugewerbe, Hoch- und Tiefbau |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 033 264 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2007W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Zusatzprüfung | Die Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie ist bis zur vollständigen Ablegung des Bachelorstudiums nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule (an der Oberstufe) im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde. |
PODCAST | http://streaming.uibk.ac.at/medien/c102/c1021067/Podcasts/Studienpodcasts /BauUmwelt.mp3 |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2007W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2018)
- Mitteilungsblatt vom 23.05.2018, 41. Stück, Nr. 403 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 16.05.2018, 36. Stück, Nr. 352 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2016, 38. Stück, Nr. 446 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 13.06.2014, 27. Stück, Nr. 477 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2012)
- Mitteilungsblatt vom 31.05.2012, 29. Stück, Nr. 306 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 21.09.2011, 39. Stück, Nr. 557 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 466 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 23.04.2007, 35. Stück, Nr. 199
Studieneingangs- und Orientierungsphase
Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 18/19 »
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- Mathematik 1 (VO 4, 5,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c),
- Mechanik 1 (VO 1, 2,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. a),
- Baukonstruktionen (VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 6 lit. a).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 20 ECTS-AP aus folgenden Modulen absolviert werden:
- Geotechnik (Ingenieurgeologie VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 5 lit. d),
- Hydraulik und Wasserbau (Hydraulik 1 VO 1, 1,5 ECTS-AP und Hydraulik 1 UE 1, 1,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 8 lit. a und b),
- Mathematik, Geometrie und Informatik (Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD VO 2, 3,0 ECTS-AP, Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD UE 2, 3,0 ECTS-AP, Mathematik 1 UE 2, 2,5 ECTS-AP, Programmiersprache 1 VO 1, 1,5 ECTS-AP und Programmiersprache 1 UE 2, 3,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. a, b, d, g und h),
- Mechanik (Mechanik UE 1, 1,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. b),
- Umwelttechnik (Abfall- und Ressourcenwirtschaft VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 12 lit. a),
- Vermessungskunde (Vermessungskunde VO 2, 2 ECTS-AP und Vermessungskunde 1 UE 1, 1,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 14 lit. a und b),
- Werkstoffe des Bauwesens (Werkstoffe des Bauwesens 1 VO 2, 3,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 15 lit. a),
- Soft Skills 1 (§ 4 Abs. 2 Z 1 lit. a bis g und Z 2 lit. a bis d).
Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 16/17 bis zum Sommersemester 2018 »
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- Mathematik 1 (VO 4, 5,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c),
- Mechanik 1 (VO 1, 2,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. a),
- Baukonstruktionen (VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 6 lit. a).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von bis zu 20 ECTS-AP aus folgenden Modulen absolviert werden:
- Geotechnik (Ingenieurgeologie VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 5 lit. d),
- Hydraulik und Wasserbau (Hydraulik 1 VO 1, 1,5 ECTS-AP und Hydraulik 1 UE 1, 1,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 8 lit. a und b),
- Mathematik, Geometrie und Informatik (Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD VO 2, 3,0 ECTS-AP, Geometrische Modellierung, Visualisierung und CAD UE 2, 2,5 ECTS-AP, Mathematik 1 UE 2, 2,5 ECTS-AP, Programmiersprache 1 VO 1, 1,5 ECTS-AP und Programmiersprache 1 UE 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. a, b, d, g und h),
- Mechanik (Mechanik UE 1, 1,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. b),
- Umwelttechnik (Abfall- und Ressourcenwirtschaft VO 2, 2,5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 12 lit. a),
- Vermessungskunde (Vermessungskunde VO 2, 2 ECTS-AP und Vermessungskunde 1 UE 1, 1,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 14 lit. a und b),
- Werkstoffe des Bauwesens (Werkstoffe des Bauwesens 1 VO 2, 3,0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 15 lit. a),
- Soft Skills 1 (§ 4 Abs. 2 Z 1 lit. a bis g und Z 2 lit. a bis d).
Studium aufgenommen ab dem Wintersemester 12/13 bis Dezember 2015 »
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- Mathematik 1 (VO4, 5.5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c)
- Mechanik 1 (VO1, 2.0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. a)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Studium aufgenommen vor dem Wintersemester 12/13 bis Dezember 2015 »
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- Mathematik 1 (VO4, 5.5 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c)
- Mechanik 1 (VO1, 2.0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 10 lit. a)
- Vermessungskunde (VO2, 2.0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 14 lit. a)
- Vermessungskunde 1 (SL1, 1.0 ECTS-AP, § 4 Abs. 1 Z 14 lit. b)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
2,5 ECTS-AP: Hochbau und Bauphysik › weiter 3. Semester!
12,0 ECTS-AP: Mathematik, Geometrie und Informatik › weiter 2. Semester!
3,5 ECTS-AP: Mechanik › weiter 2. Semester!
3,0 ECTS-AP: Vermessungskunde › weiter 2. Semester!
3,0 ECTS-AP: Werkstoffe des Bauwesens › weiter 4. Semester!
6,5 ECTS-AP: Festigkeitslehre › weiter 3. Semester!
2,5 ECTS-AP: Geotechnik › weiter 3. Semester!
11,0 ECTS-AP: Mathematik, Geometrie und Informatik › weiter 3. Semester!
7,5 ECTS-AP: Mechanik › weiter 3. Semester!
2,5 ECTS-AP: Umwelttechnik › weiter 6. Semester!
2,0 ECTS-AP: Vermessungskunde
6,0 ECTS-AP: Festigkeitslehre
4,5 ECTS-AP: Geotechnik › weiter 4. Semester!
4,5 ECTS-AP: Hochbau und Bauphysik › weiter 4. Semester!
2,0 ECTS-AP: Mathematik, Geometrie und Informatik
4,0 ECTS-AP: Mechanik
5,0 ECTS-AP: Verkehr › weiter 4. Semester!
10,0 ECTS-AP: Baustatik
5,5 ECTS-AP: Geotechnik
5,5 ECTS-AP: Hochbau und Bauphysik
3,0 ECTS-AP: Hydraulik und Wasserbau › weiter 6. Semester!
2,5 ECTS-AP: Verkehr › weiter 5. Semester!
4,5 ECTS-AP: Werkstoffe des Bauwesens
7,5 ECTS-AP: Bachelorarbeit › weiter 5./6. Semester!
7,0 ECTS-AP: Baubetrieb und Projektmanagement › weiter 6. Semester!
3,0 ECTS-AP: Beton- und Mauerwerksbau › weiter 6. Semester!
5,0 ECTS-AP: Holzbau
7,5 ECTS-AP: Stahlbau
5,0 ECTS-AP: Verkehr
5,5 ECTS-AP: Baubetrieb und Projektmanagement
7,0 ECTS-AP: Beton- und Mauerwerksbau
7,0 ECTS-AP: Hydraulik und Wasserbau
5,0 ECTS-AP: Umwelttechnik
7,5 ECTS-AP: Soft Skills
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Aufgrund der Vielfalt und Größe der Aufgaben erbringt das Bauwesen einen maßgebenden Beitrag zur gesamten Wirtschaftsleistung und hat deshalb eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung. Die Vielfalt der Aufgabengebiete, die umfangreichen Wechselwirkungen der Bau- und Umweltingenieurwissenschaften mit den Natur-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften sowie die rasche Weiterentwicklung der Bau- und Umwelttechnologien stellen aber auch hohe Anforderungen an die Ausbildung der Studierenden. Im Rahmen des Bachelorstudiums werden durch die universitäre Ausbildung folgende Kompetenzfelder entwickelt und gefördert:
Naturwissenschaftliche Kompetenz
durch die Ausbildung in den naturwissenschaftlichen Grundlagen und Methoden, durch Heranbildung der Fähigkeit zu analytischem und interdisziplinärem Denken und durch Schulung des räumlichen Vorstellungs- und Abstraktionsvermögens.
Ingenieurwissenschaftliche Kompetenz
durch Schaffung des grundlegenden Verständnisses für ingenieurwissenschaftliche Zusammenhänge, durch Aufbau von Fachkompetenz zur Anwendung des Grundlagenwissens in den Kernbereichen der praxisbezogenen Fächer, durch Heranbildung der Fähigkeit zur selbstständigen Entwicklung von Lösungen für komplexe Aufgaben der Ingenieurpraxis und durch Vermittlung moderner IT-, Management und Präsentationsmethoden.
Sozialkompetenz
durch Förderung der Teamfähigkeit und Erweiterung von Fremdsprachenkenntnissen.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen sind befähigt, wissenschaftliche Weiterentwicklungen in den Kernbereichen der Bau- und Umweltingenieurwissenschaften zu erarbeiten, zu beurteilen, anzuwenden sowie die erworbenen Kompetenzen fächerübergreifend einzusetzen. Sie verfügen über wissenschaftlich fundierte theorie- und methodengestützte Problemlösungskompetenzen, mit Hilfe derer sie in der Lage sind, sich rasch in neue Gebiete einzuarbeiten und anspruchsvolle Aufgaben des Bau- und Umweltingenieurwesens zu übernehmen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Aufgabengebiet von BauingenieurInnen reicht von der Machbarkeitsstudie, der Planung, dem konstruktiven Entwurf und der Berechnung über die Ausführung und den Betrieb bis zur Erhaltung und Erneuerung von Bauwerken (Gebäude, Brücken, Tunnel, Verkehrswege, Wasserversorgungsanlagen, Kraftwerksbauten). Mit wachsendem Stellenwert des Umweltschutzes gewinnen Verkehrsplanung, Hochwasser-, Lawinen- und Lärmschutz sowie Entsorgung von Abwässern und festen Abfällen zunehmend an Bedeutung. AbsolventInnen des Bachelorstudiums stehen die Ingenieurpraxis und der Eintritt in ein facheinschlägiges Masterstudium offen.
Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck
- Masterstudium Bauingenieurwissenschaften
- Masterstudium Umweltingenieurwissenschaften
- Masterstudium Material- und Nanowissenschaften
- Masterstudium Peace and Conflict Studies
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter:
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
- https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-scientific-computing/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
17,8 | ![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
25,8 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
28,8 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
27,6 | ||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Informationen zum Bachelorstudium
- Äquivalenzliste (Mitteilungsblatt vom 23.05.2018, 41. Stück, Nr. 403)
- Fristenregelung
- Formale Struktur einer Arbeit (Informationen des Studiendekans)
Formulare (bitte elektronisch ausfüllen)
- Voraussetzungen zur Durchführung der Bachelorarbeit
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Anerkennung von formalen (Vor-)Leistungen (RPL-Projekt)
- Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Technikerstraße 17
Studienbeauftragter
Assoz. Prof. Dipl.-Ing. Dr. Florian Gschösser
(Anerkennungen)
Studiendekan
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Manfred Kleidorfer