Förderungen

Begünstigte behinderte Arbeitnehmer:innen sind Personen mit einem durch Bescheid des Sozialministeriumservice festgestellten Grad der Behinderung von mind. 50 %.

Beispiele für erworbene Erkrankungen/Behinderungen: Blindheit/Gehörlosigkeit oder Seh-/Hörbeeinträchtigung, chronische Darmstörung, Diabetes, Krebserkrankungen, Mobilitätseinschränkung, Multiple Sklerose, psychische Erkrankungen oder Schilddrüsenerkrankungen

 

Die einzelnen Vorteile und Förderungsmöglichkeiten hängen vom jeweiligen Grad der Behinderung ab und müssen für den aktuellen Einzelfall geprüft werden.

  • Autobahnvignette
  • Motorbezogene Versicherungssteuer
  • Parkgebühren
  • Rezeptgebühren sowie Serviceentgelt für die E-Card
  • Rundfunkgebühren (Befreiung), Fernsprechentgelt und Ökostrompauschale
  • ÖAMTC und ARBÖ
  • Jahresmautkarte
  • ÖBB
  • Kulturveranstaltungen, Schwimmbäder, Konzerte usw.
Nach oben scrollen