Universität Innsbruck

Förderprogramm zur Schaffung von Chancengleichheit

Um das Interesse an einer wissenschaftlichen Karriere schon zu Beginn eines Grundstudiums zu fördern und einen barrierefreien Zugang zu beruflichen Perspektiven für Studierende mit Behinderung zu ermöglichen, bietet die Universität Innsbruck ein inklusives Förderprogramm für Studierende an. Als eine der größten Arbeitgeberinnen Tirols bietet die Universität Innsbruck ein vielfältiges und spannendes Betätigungsfeld für Mitarbeiter:innen unterschiedlicher Ausbildung und Erfahrung. Sie begrüßt die Diversität ihres Personals und verpflichtet sich dem Grundsatz der Chancengleichheit. 

Dazu fordert die Universität Innsbruck interessierte begünstigt behinderte Studierende auf, ihr Interesse an einer Anstellung mit der Weiterleitung des Datenblattes und der dazugehörigen Unterlagen bekannt zu geben. Nach positiver Rückmeldung der betreffenden Fakultät erfolgt eine Anstellung als Studentische:r Mitarbeiter:in befristet auf 6 Monate mit der Möglichkeit zur Verlängerung auf insgesamt maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung. Das Beschäftigungsausmaß beträgt zwischen 4 und 10 Stunden pro Woche, abhängig von den Präferenzen / Möglichkeiten der betreffenden Fakultät und der Bewerber:innen. Die Entlohnung erfolgt in Gehaltsgruppe C gemäß Kollektivvertrag der Universitäten und beträgt gültig ab 01.02.2023 bei einem Beschäftigungsausmaß von 4 Stunden pro Woche 238,- Euro brutto pro Monat (14 Mal) und erhöht sich dementsprechend bei höherem Beschäftigungsausmaß.

Studentische Mitarbeiter:innen sind gemäß Kollektivvertrag der Universitäten teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer:innen, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Bachelor-, Diplom- oder Master-Studium noch nicht abgeschlossen haben. Sie wirken nach Maßgabe des Arbeitsvertrages bei Lehrveranstaltungen, bei wissenschaftlichen Arbeiten, bei der Betreuung von Studierenden, bei Verwaltungstätigkeiten und bei der Durchführung von Evaluierungsmaßnahmen mit. Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf ausgenommen in der lehrveranstaltungsfreien Zeit 20 Stunden nicht überschreiten. Arbeitsverhältnisse enden, ohne dass es einer Beendigungserklärung bedarf, jedenfalls am Ende des Semesters, in dem das Master-(Diplom-) Studium abgeschlossen wird, längstens jedoch nach einer Gesamtdauer von vier Jahren.

Richtlinien für die Interessensbekundung

1.  Angesprochen werden alle Studierende, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium noch nicht abgeschlossen haben und begünstigt behindert sind.
Pro Jahr werden mehrere Studentische Mitarbeiter:innen Stellen vergeben. Die Ausschreibung erfolgt ab sofort, die Anstellungen sind ab 1.10.2023 für 6 Monate geplant, mit der Möglichkeit zur Verlängerung auf insgesamt maximal 4 Jahre bei fortdauerndem Bedarf, Vorliegen der Voraussetzungen und positiver Leistungsbeurteilung.

2.  Der Interessensbekundung sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Datenblatt
  • Einseitiges Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Nachweis der höchsten abgeschlossenen Ausbildung
  • Nachweis der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigt Behinderten (mittels Behindertenpass oder Feststellungsbescheid)
  • Studienblatt oder Inskriptionsbestätigung

3.  Bei Fragen können Sie sich gerne an folgende Ansprechpersonen wenden:

4.  Das Datenblatt und die dazugehörigen Unterlagen sind bis spätestens 31.08.2023 per Mail an die Behindertenbeauftragte Mag. Bettina Jeschke unter behindertenbeauftragte@uibk.ac.at zu richten.

5.  Nach Ablauf der Frist werden die Dekan:innen über die Interessensbekundungen informiert. Die Vergabe erfolgt durch das Institut, an dem die Anstellung erfolgen soll. Weitere Informationen erhalten Sie nach Einlangen Ihrer Interessensbekundung.

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