Allgemeine Lizenzbedingungen

für die Verwendung von Softwareprodukten an der Universität Innsbruck

  1. Gegenstand der Lizenzbedingungen ist die Einräumung des nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Rechtes zu den Bedingungen, die in einem Rahmenlizenzvertrag zwischen dem Zentralen Informatikdienst der Universität Innsbruck und der Herstellerfirma bzw. des Generaldistributors vereinbart wurden.
  2. Aus den Lizenzbedingungen ergibt sich für den Lizenznehmer die Verpflichtung, das Softwareprodukt nur für folgende Zwecke zu benützen: a) für die Lehre b) für die Forschung c) für die Entwicklung von Lehrsoftware d) für interne Verwaltungszwecke e) für Softwareentwicklungsarbeiten betreffend die Punkte a) bis d)
  3. Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, Dritten das Recht einzuräumen, Kopien des Softwareproduktes oder der Dokumentation anzufertigen.
  4. Wenn nicht ausdrücklich anders lautende Hinweise angegeben sind, ist für jede Installation auf jeder Computer-Plattform eine eigene Lizenz erforderlich.
  5. Es ist nicht erlaubt, die Verzeichnisse bzw. deren Inhalte vom Softwaredownloadserver auf eigene Server zu übertragen und dort zu speichern (spiegeln).
  6. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Bezahlung eines Kostenbeitrages in vereinbarter Höhe an den Zentralen Informatikdienst. Die durch diese Kostenbeiträge erzielten Einnahmen sind zweckgebunden und werden vom Zentralen Informatikdienst für Anschaffungen von Software verwendet.
Nach oben scrollen