Masterstudium Peace and Conflict Studies
Fakultät | Philosophisch-Historische Fakultätt |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Arts (MA) |
Niveau der Qualifikation | Master (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0388 Sozialwissenschaften, Journalismus und Information, interdisziplinäre Programme |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 643 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2022W)* |
Unterrichtssprache | Englisch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung | » Informationen zum Aufnahmeverfahren |
* Informationen zum Curriculum (2022W)
Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Mitteilungsblatt vom 08.02.2023, 19. Stück, Nr. 297 (Verordnung über das Aufnahmeverfahren vor Zulassung)
- Mitteilungsblatt vom 05.10.2022, 1. Stück, Nr. 2 (Anerkennungsverordnung)
- Mitteilungsblatt vom 23.07.2022, 55. Stück, Nr. 606 - PDF
Voraussetzung
Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
- Als fachlich infrage kommendes Studium gilt jedenfalls der Abschluss eines Bachelorstudiums an
der Universität Innsbruck » Bachelorstudien
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
5,0 ECTS-AP: SE Friedens- und Konfliktforschung I
5,0 ECTS-AP: VO Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung I
5,0 ECTS-AP: EX Aspekte ziviler Friedensmissionen I
2,5 ECTS-AP: VO Stressverarbeitung und Krisenintervention I
5,0 ECTS-AP: SE Theorien und Praktiken von Frieden I
5,0 ECTS-AP: UE Methoden der Konflikttransformation I
2,5 ECTS-AP: WM Interdisziplinäre Kompetenzen ODER WM Module aus anderen Masterstudien
5,0 ECTS-AP: SE Friedens- und Konfliktforschung II
5,0 ECTS-AP: VO Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung II
5,0 ECTS-AP: EX Aspekte ziviler Friedensmissionen II
2,5 ECTS-AP: VO Stressverarbeitung und Krisenintervention II
5,0 ECTS-AP: SE Theorien und Praktiken von Frieden II
5,0 ECTS-AP: UE Methoden der Konflikttransformation II
2,5 ECTS-AP: WM Interdisziplinäre Kompetenzen ODER WM Module aus anderen Masterstudien
5,0 ECTS-AP: SE Methodik friedens- und konfliktwissenschaftlichen Forschens
5,0 ECTS-AP: VO Methodik friedens- und konfliktwissenschaftlichen Forschens
5,0 ECTS-AP: EX Aspekte ziviler Friedensmissionen III
2,5 ECTS-AP: VO Stressverarbeitung und Krisenintervention III
5,0 ECTS-AP: SE Theorien und Praktiken von Frieden III
5,0 ECTS-AP: UE Methoden der Konflikttransformation III
2,5 ECTS-AP: WM Interdisziplinäre Kompetenzen ODER WM Module aus anderen Masterstudien
2,5 ECTS-AP: Begleitung der Masterarbeit
25,0 ECTS-AP: Masterarbeit
2,0 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
wird aktualisiert
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Peace and Conflict Studies sind in der Lage, relevante Problemstellungen, die den aktuellen Erkenntnisstand der Friedens- und Konfliktforschung reflektieren, mittels wissenschaftlicher Ansätze, Konzepte und Methoden fachspezifisch, eigenständig und praxisbezogen zu behandeln. Wissenschaftliche Bereiche, in denen die Absolventinnen und Absolventen besondere Kenntnisse und Spezialwissen als wissenschaftliche Berufsvorbildung erwerben, sind die multi- und transdisziplinären Zusammenhänge der friedens- und konfliktwissenschaftlichen Forschung in internationaler und intersektionaler Perspektive. Das Masterstudium bietet eine wissenschaftliche Bildung und zudem ein handlungsorientiertes Training in Teamarbeit und -entwicklung, Diversität und Identität, Inklusion, Kapazitätsentwicklung sowie interkultureller Kommunikation und fördert den Einsatz digitaler Medien als komplementäre Lehr- und Lernumgebungen. Die primäre Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen liegt in der wissenschaftsbasierten Prävention, Mediation und Transformation von Gewaltverhältnissen in einsatzrelevanten Bereichen. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über substanzielle methodische Kompetenzen in anwendungsorientierten Bereichen der Friedens- und Konfliktforschung, die über die Fachgrenzen hinaus praktische Relevanz für viele Berufsfelder haben.
Erwartete Lernergebnisse
Die Absolventinnen und Absolventen sind im besonderen Maße dazu befähigt, in multi- und transdisziplinären sowie kulturell diversen Teams zu arbeiten bzw. sie zu leiten und so zur lösungsorientierten Bearbeitung komplexer, globaler Probleme, u. a. zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, beizutragen. Sie haben fachliche und soziale Kompetenzen erworben, die sie auf Führungsaufgaben in internationalen, nationalen, regionalen, öffentlichen und privaten Institutionen vorbereiten.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Typische Berufsfelder der Absolventinnen und Absolventen liegen in Bereichen der internationalen Friedensarbeit, Entwicklungspolitik, Diplomatie, Menschenrechte, Sicherheit und des Katastrophenschutzes. Sie können beispielsweise als wissenschaftliche Gutachterinnen und Gutachter bzw. Mediatorinnen und Mediatoren sowie als Sachverständige für private und öffentliche Einrichtungen tätig sein.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
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1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
![]() |
= 100% | |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
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3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
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4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
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5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
wird aktualisiert
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter
Univ.-Prof. Dr. Andreas Oberprantacher, MA
Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg