Mitteilungsblatt (55. Stück)

Studienjahr 2021/2022

Ausgegeben am 23. Juni 2022

55. Stück

Inhalt

606. Curriculum für das Masterstudium Peace and Conflict Studies an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Innsbruck

Anlage zum Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 23. Juni 2022, 55. Stück, Nr. 606

Beschluss der Curriculum-Kommission an der Philosophisch-Historischen Fakultät vom 27.04.2022, genehmigt mit Beschluss des Senats vom 19.06.2022:

 

Aufgrund des § 25 Abs.1 Z 10 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, idgF, und der Neuerlassung 2022 des § 40 Satzungsteil „Studienrechtliche Bestimmungen“, wiederverlautbart im Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck vom 10. Februar 2022, 17. Stück, Nr. 277, idgF, wird verordnet:

  

Curriculum für das
Masterstudium Peace and Conflict Studies
an der Philosophisch-Historischen Fakultät
der Universität Innsbruck

  

Inhaltsverzeichnis

§ 1     Zuordnung des Studiums

§ 2     Qualifikationsprofil

§ 3     Umfang und Dauer

§ 4     Sprache

§ 5     Zulassung

§ 6     Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

§ 7     Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung

§ 8     Pflichtmodule

§ 9     Masterarbeit

§ 10   Prüfungsordnung

§ 11   Akademischer Grad

§ 12   Inkrafttreten

   

§ 1     Zuordnung des Studiums

Das Masterstudium ist gemäß § 54 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 -– UG der Gruppe der Interdisziplinären Studien zugeordnet.

 

§ 2     Qualifikationsprofil

  1. Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, relevante Problemstellungen, die den aktuellen Erkenntnisstand der Friedens- und Konfliktforschung reflektieren, mittels wissenschaftlicher Ansätze, Konzepte und Methoden fachspezifisch, eigenständig und praxisbezogen zu behandeln.
  2. Sie verfügen über Wissen und demonstrieren Verstehen, das auf einem Bachelor-Niveau aufbaut und dieses vertieft. Sie sind befähigt, im Forschungskontext Ideen weiterzuentwickeln und ihr Wissen zur lösungsorientierten Bearbeitung von Problemen auch in neuen oder unvertrauten Zusammenhängen innerhalb multi- und transdisziplinärer Kontexte anzuwenden. Sie verfügen über die Kompetenz, verschiedene Wissensbestände zu integrieren und mit fachlicher Komplexität umzugehen. Sie sind in der Lage, die mit der Anwendung ihres Wissens und Verstehens verbundenen sozialen und ethischen Verantwortungen adäquat zu berücksichtigen. Absolventinnen und Absolventen können ihre Schlussfolgerungen, das Wissen und die Prinzipien, die ihnen zugrunde liegen, sowohl an Expertinnen und Experten als auch an Laiinnen und Laien nachvollziehbar kommunizieren. Sie sind mit Lernstrategien vertraut, die es ihnen ermöglichen, ihre Studien größtenteils selbstbestimmt und autonom fortzusetzen.
  3. Wissenschaftliche Bereiche, in denen die Absolventinnen und Absolventen besondere Kenntnisse und Spezialwissen als wissenschaftliche Berufsvorbildung erwerben, sind die multi- und transdisziplinären Zusammenhänge der friedens- und konfliktwissenschaftlichen Forschung in internationaler und intersektionaler Perspektive.
  4. Das Masterstudium bietet eine wissenschaftliche Bildung und zudem ein handlungsorientiertes Training in Teamarbeit und -entwicklung, Diversität und Identität, Inklusion, Kapazitätsentwicklung sowie interkultureller Kommunikation und fördert den Einsatz digitaler Medien als komplementäre Lehr- und Lernumgebungen. Die primäre Qualifikation der Absolventinnen und Absolventen liegt in der wissenschaftsbasierten Prävention, Mediation und Transformation von Gewaltverhältnissen in einsatzrelevanten Bereichen.
  5. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über substanzielle methodische Kompetenzen in anwendungsorientierten Bereichen der Friedens- und Konfliktforschung, die über die Fachgrenzen hinaus praktische Relevanz für viele Berufsfelder haben.
  6. Die Absolventinnen und Absolventen sind im besonderen Maße dazu befähigt, in multi- und transdisziplinären sowie kulturell diversen Teams zu arbeiten bzw. sie zu leiten und so zur lösungsorientierten Bearbeitung komplexer, globaler Probleme, u. a. zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, beizutragen. Sie haben fachliche und soziale Kompetenzen erworben, die sie auf Führungsaufgaben in internationalen, nationalen, regionalen, öffentlichen und privaten Institutionen vorbereiten.
  7. Typische Berufsfelder der Absolventinnen und Absolventen liegen in Bereichen der internationalen Friedensarbeit, Entwicklungspolitik, Diplomatie, Menschenrechte, Sicherheit und des Katastrophenschutzes. Sie können beispielsweise als wissenschaftliche Gutachterinnen und Gutachter bzw. Mediatorinnen und Mediatoren sowie als Sachverständige für private und öffentliche Einrichtungen tätig sein.
  8. Das Masterstudium Peace and Conflict Studies ist Grundlage für ein darauf aufbauendes Doktoratsstudium an der Philosophisch-Historischen Fakultät oder an einer anderen Fakultät, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, und damit für eine wissenschaftliche Laufbahn, auf die es systematisch vorbereitet.

 

§ 3     Umfang und Dauer

Das Masterstudium umfasst 120 ECTS-Anrechnungspunkte (im Folgenden: ECTS-AP). Das entspricht einer Studiendauer von vier Semestern. Ein ECTS-AP entspricht einer Arbeitsbelastung von 25 Stunden.

 

§ 4     Sprache

Das Studium wird in englischer Sprache durchgeführt.

 

§ 5     Zulassung

  1. Die Zulassung zum Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich infrage kommenden Bachelorstudiums oder eines anderen fachlich infrage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
  2. Als fachlich infrage kommendes Studium gilt jedenfalls der Abschluss eines Bachelorstudiums an der Universität Innsbruck.
  3. Die Zulassung zum Masterstudium ist durch ein Aufnahmeverfahren geregelt.
  4. Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-AP vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind.
  5. Die Anzahl der Studienanfängerinnen und Studienanfänger sowie das Aufnahmeverfahren werden vom Rektorat gemäß § 63a Abs. 8 UG festgelegt.

 

§ 6     Lehrveranstaltungsarten und Teilungsziffern

  1. Nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:

Vorlesungen (VO) sind vorwiegend im Vortragsstil gehaltene Lehrveranstaltungen. Sie vermitteln Inhalte, Methoden und Lehrmeinungen eines Faches. Keine Teilungsziffer.

  1. Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen:
  1. Seminare (SE) dienen zur vertiefenden wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Inhalten, Methoden und Techniken eines oder mehrerer Fachgebiete samt Präsentation und Diskussion von Beiträgen der Studierenden. Teilungsziffer: 20.
  2. Übungen (UE) dienen zur praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets sowie der Einübung von spezifischen Kompetenzen. Teilungsziffer: 15.
  3. Exkursionen (EX) dienen zur Veranschaulichung und Vertiefung der Studieninhalte und der praktischen Bearbeitung konkreter Aufgaben eines Fachgebiets außerhalb der Universität und ihrer Einrichtungen: Teilungsziffer: 30.

 

§ 7     Verfahren zur Vergabe der Plätze bei Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung

Bei Lehrveranstaltungen mit einer beschränkten Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die Plätze wie folgt vergeben:

  1. Studierende, denen aufgrund der Zurückstellung eine Verlängerung der Studienzeit erwachsen würde, sind bevorzugt zuzulassen.
  2. Reicht Kriterium Z 1 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, so sind an erster Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Pflichtmoduls ist, und an zweiter Stelle Studierende, für die diese Lehrveranstaltung Teil eines Wahlmoduls ist, bevorzugt zuzulassen.
  3. Reichen die Kriterien Z 1 und Z 2 zur Regelung der Zulassung zu einer Lehrveranstaltung nicht aus, werden die vorhandenen Plätze verlost.

 

§ 8     Pflichtmodule

  1. Es sind folgende Pflichtmodule im Ausmaß von insgesamt 87,5 ECTS-AP zu absolvieren:

1.

Pflichtmodul: Einführung in die Friedens- und Konfliktforschung

SSt

ECTS-AP

a.

SE Friedens- und Konfliktforschung I

Erörterung grundlegender Begriffe, Prinzipien und Zielsetzungen der Friedens- und Konfliktforschung im Kontext relevanter Bezugsdisziplinen

1

5

b.

VO Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung I

Behandlung einführender Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung

2

5

 

Summe

3

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden verfügen über einen Überblick über die zentralen Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung und sind befähigt, diese in Bezug zu relevanten Diskursen zu setzen. Sie sind insbesondere in der Lage, die grundlegenden Begriffe, Prinzipien und Zielsetzungen der Friedens- und Konfliktforschung im Kontext relevanter Bezugsdisziplinen wie Geschichte, Philosophie, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften oder Rechtswissenschaften zu erläutern und signifikante Aspekte, wie z. B. Geschlechterverhältnisse, Diskriminierung und Rassismus, globale Ungleichheit, zu reflektieren und zu charakterisieren. Sie kennen die Möglichkeiten und Grenzen digitaler Lehr- und Lernumgebungen auch bezüglich Barrierefreiheit und inklusiver Digitalisierung.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

2.

Pflichtmodul: Vertiefung der Friedens- und Konfliktforschung

SSt

ECTS-AP

a.

SE Friedens- und Konfliktforschung II

Erörterung ausgewählter Begriffe, Prinzipien und Zielsetzungen der Friedens- und Konfliktforschung im Kontext geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlicher Disziplinen

1

5

b.

VO Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung II

Behandlung vertiefender Themen, Theorien und Traditionen der Friedens- und Konfliktforschung

2

5

 

Summe

3

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind befähigt, vertiefende Themen, Theorien und Traditionen systematisch und in Bezug zu Diskursen der Menschenrechte, Intersektionalität, Postkolonialismus, Anthropozän etc. zu setzen. Sie sind in der Lage, ausgewählte Begriffe, Prinzipien und Zielsetzungen der Friedens- und Konfliktforschung vor allem im Kontext geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlicher Disziplinen zu erläutern und signifikante Aspekte, wie z. B. Geschlechterverhältnisse, Diskriminierung und Rassismus, globale Ungleichheit, vertieft zu reflektieren und zu charakterisieren. Sie kennen die Möglichkeiten und Grenzen digitaler Lehr- und Lernumgebungen auch bezüglich Barrierefreiheit und inklusiver Digitalisierung.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolviertes Pflichtmodul 1

 

3.

Pflichtmodul: Methoden der Friedens- und Konfliktforschung

SSt

ECTS-AP

a.

SE Methodik friedens- und konfliktwissenschaftlichen Forschens

Vermittlung von ausgewählten Methoden der Friedens- und Konfliktforschung und ihrer Bezugsdisziplinen

1

5

b.

VO Methodik friedens- und konfliktwissenschaftlichen Forschens

Darstellung von relevanten empirischen und weiteren Methoden der Friedens- und Konfliktforschung und ihrer Bezugsdisziplinen

2

5

 

Summe

3

10

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden können qualitative und quantitative empirische Methoden sowie weitere Methoden der Friedens- und Konfliktforschung und ihrer Bezugsdisziplinen benennen und beurteilen. Sie sind in der Lage, diese Methoden zum Entwurf friedens- und konfliktwissenschaftlicher Forschungsvorhaben auszuwählen, zu rechtfertigen und anzuwenden. Sie können akademische Texte nach unterschiedlichen friedens- und konfliktwissenschaftlichen Kriterien formulieren und diese zur wissenschaftlichen Diskussion stellen. Sie kennen die Möglichkeiten und Grenzen digitaler Lehr- und Lernumgebungen auch bezüglich Barrierefreiheit und inklusiver Digitalisierung.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolviertes Pflichtmodul 2

 

4.

Pflichtmodul: Zivile Friedensmissionen I

SSt

ECTS-AP

a.

EX Aspekte ziviler Friedensmissionen I

Veranschaulichung und einführende Erprobung der zivilen Friedens- und Konfliktarbeit in Kooperation mit nationalen und internationalen Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO)

3

5

b.

VO Stressverarbeitung und Krisenintervention I

Behandlung grundlegender Ansätze und Methoden der Krisenintervention und Stressverarbeitung in einsatzrelevanten Bereichen

1

2,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben grundlegende Kenntnisse der individuellen und gruppendynamischen Erfordernisse ziviler Friedens- und Konfliktarbeit inkl. situationsspezifischer Stressoren. Sie haben die Herausforderungen und Potentiale von gewaltfreier Kommunikation, Verhandlungstechniken und der Organisation in Kleingruppen unter einsatznahen Lernbedingungen erfahren und können sie charakterisieren. Sie können die rechtlichen, ethischen und organisatorischen Arbeitsweisen humanitärer Einrichtungen, der Katastrophendienste und der Ersten Hilfe, im Menschenrechtssektor, dem Genderbereich, der Arbeit für Kinder, der Friedenserziehung erklären und dabei insbesondere intersektionale Ansätze berücksichtigen. Die Studierenden kennen grundlegende Ansätze und Methoden der Krisenintervention und der Stressverarbeitung in einsatzrelevanten Bereichen. Sie sind in der Lage, Belastungsreaktionen zu benennen, und kennen einschlägige institutionelle Anlaufstellen und Unterstützungsstrukturen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

5.

Pflichtmodul: Zivile Friedensmissionen II

SSt

ECTS-AP

a.

EX Aspekte ziviler Friedensmissionen II

Veranschaulichung und fortgeschrittene Erprobung der zivilen Friedens- und Konfliktarbeit in Kooperation mit nationalen und internationalen Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO)

3

5

b.

VO Stressverarbeitung und Krisenintervention II

Behandlung spezifischer Ansätze und Methoden der Krisenintervention und Stressverarbeitung in einsatzrelevanten Bereichen

1

2,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben vertiefte Kenntnisse der individuellen und gruppendynamischen Erfordernisse ziviler Friedens- und Konfliktarbeit inklusive situationsspezifischer Stressoren. Sie haben die Herausforderungen und Potentiale von gewaltfreier Kommunikation, Verhandlungstechniken und Führungsaufgaben in Kleingruppen unter einsatznahen Lernbedingungen erfahren und können sie charakterisieren. Sie können die rechtlichen, ethischen und organisatorischen Arbeitsweisen humanitärer Einrichtungen, der Katastrophendienste und der Ersten Hilfe, im Menschenrechtssektor, dem Genderbereich, der Arbeit für Kinder, der Friedenserziehung erklären und dabei insbesondere intersektionale Ansätze berücksichtigen. Die Studierenden kennen spezifische Ansätze und Methoden der Krisenintervention und der Stressverarbeitung in einsatzrelevanten Bereichen. Sie sind in der Lage, Belastungsreaktionen zu erkennen und gezielte Maßnahmen zu treffen.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

6.

Pflichtmodul: Zivile Friedensmissionen III

SSt

ECTS-AP

a.

EX Aspekte ziviler Friedensmissionen III

Veranschaulichung und weiter fortgeschrittene Erprobung der zivilen Friedens- und Konfliktarbeit in Kooperation mit nationalen und internationalen Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO)

3

5

b.

VO Stressverarbeitung und Krisenintervention III

Behandlung von Ansätzen und Methoden der Krisenintervention und Stressverarbeitung bei Einsatzkräften

1

2,5

 

Summe

4

7,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden haben umfassende Kenntnisse der individuellen und gruppendynamischen Erfordernisse ziviler Friedens- und Konfliktarbeit inklusive situationsspezifischer Stressoren. Sie haben die Herausforderungen und Potentiale von gewaltfreier Kommunikation, Verhandlungstechniken, gehobenen Leitungsfunktionen und der Koordination von Einsatzgruppen unter einsatznahen Lernbedingungen erfahren und können sie charakterisieren. Sie können die rechtlichen, ethischen und organisatorischen Arbeitsweisen humanitärer Einrichtungen, der Katastrophendienste und der Ersten Hilfe, im Menschenrechtssektor, dem Genderbereich, der Arbeit für Kinder, der Friedenserziehung erklären und dabei insbesondere intersektionale Ansätze berücksichtigen. Die Studierenden kennen spezifische Ansätze und Methoden der Krisenintervention und der Stressverarbeitung bei Einsatzkräften. Sie sind in der Lage, Belastungsreaktionen zu erkennen und komplexe Maßnahmen zu koordinieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

7.

Pflichtmodul: Pluralität und Aktualität der Friedenswissenschaft

SSt

ECTS-AP

a.

SE Theorien und Praktiken von Frieden I

Erörterung von Friedensverständnissen und -bemühungen im Kontext von Gender Studies und Critical Race Theory

3

5

b.

SE Theorien und Praktiken von Frieden II

Erörterung von Friedensverständnissen und -bemühungen im Kontext von Development Studies und Transitional Justice and Human Rights Studies

3

5

c.

SE Theorien und Praktiken von Frieden III

Erörterung von Friedensverständnissen und -bemühungen im Kontext von Postcolonial Studies und Critical Ecology Studies

3

5

 

Summe

9

15

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden können sich mit Schwerpunktthemen der Friedenswissenschaft im Kontext von Gender Studies, Critical Race Theory, Development Studies, Transitional Justice and Human Rights Studies, Postcolonial Studies und Critical Ecology Studies befassen und diese wissenschaftlich kompetent diskutieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

8.

Pflichtmodul: Konflikttransformation

SSt

ECTS-AP

a.

UE Methoden der Konflikttransformation I

Theoretische und praktische Vermittlung einer exemplarischen Methode der Konflikttransformation

2

5

b.

UE Methoden der Konflikttransformation II

Theoretische und praktische Vermittlung einer exemplarischen Methode der Konflikttransformation

2

5

c.

UE Methoden der Konflikttransformation III

Theoretische und praktische Vermittlung einer exemplarischen Methode der Konflikttransformation

2

5

 

Summe

6

15

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden befassen sich theoretisch und praktisch mit exemplarischen Methoden der Konflikttransformation und setzen diese in Gruppenkontexten um.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: keine

 

9.

Pflichtmodul: Begleitung der Masterarbeit

SSt

ECTS-AP

 

SE Begleitung der Masterarbeit

2

2,5

 

Summe

2

2,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, eine methodisch korrekte inhaltliche Kurzbeschreibung der geplanten Masterarbeit (Exposé) zu verfassen und einen realistischen zeitlichen Ablauf zu skizzieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positiv absolvierte Pflichtmodule 3, 4, 5, 6, 7 und 8

 

10.

Pflichtmodul: Verteidigung der Masterarbeit

SSt

ECTS-AP

 

Studienabschließende mündliche Verteidigung der Masterarbeit vor einem Prüfungssenat

 

2,5

 

Summe

 

2,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Reflexion der Masterarbeit im Gesamtzusammenhang des Masterstudiums Peace and Conflict Studies; dabei stehen theoretisches Verständnis, Methodenfragen, Vermittlung der Ergebnisse der Masterarbeit und Präsentationskompetenzen im Vordergrund.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: positive Beurteilung aller anderen Pflichtmodule und der Masterarbeit

 

  1. Es ist ein Wahlmodul im Ausmaß von insgesamt 7,5 ECTS-AP zu absolvieren.

1.

Wahlmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen

SSt

ECTS-AP

 

Es sind Lehrveranstaltungen aus Masterstudien im Ausmaß von 7,5 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze zu wählen. Besonders empfohlen werden Lehrveranstaltungen aus den Bereichen Culture: Diversity & Identity, Nachhaltigkeitsforschung, Inklusion, Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung.

-

7,5

 

Summe

-

7,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Erwerb von interdisziplinären und interkulturellen Kompetenzen

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.

 

2.

Wahlmodul: Module aus anderen Masterstudien

SSt

ECTS-AP

 

Aus Masterstudien können Module im Ausmaß von 7,5 ECTS-AP nach Maßgabe freier Plätze gewählt werden. Besonders empfohlen werden Module aus Themenbereichen bzw. Wahlpaketen zu Culture: Diversity & Identity, Nachhaltigkeitsforschung, Inklusion, Gleichstellung der Geschlechter und Antidiskriminierung.

-

7,5

 

Summe

-

7,5

 

Lernergebnis des Moduls:

Die Studierenden sind in der Lage, Theorien, Methoden und Perspektiven anderer Fächer/Studien zu verstehen. Sie sind vor dem Hintergrund der eigenen Fachdisziplin in der Lage, Herausforderungen an den Schnittstellen zwischen den Disziplinen zu identifizieren und Fragen korrekt zu formulieren.

 

Anmeldungsvoraussetzung/en: Die in den jeweiligen Curricula festgelegten Anmeldungsvoraussetzungen sind zu erfüllen.

 

§ 9     Masterarbeit

  1. Es ist eine Masterarbeit im Umfang von 25 ECTS-AP abzufassen. Die Masterarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die dem Nachweis der Befähigung dient, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten.
  2. Die Masterarbeit ist thematisch aus dem Bereich der Friedens- und Konfliktforschung zu wählen. Die Studierenden sind berechtigt, das Thema der Masterarbeit vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.
  3. Die oder der Studierende ist berechtigt, die Masterarbeit in einer anderen Sprache als Englisch abzufassen, wenn die Betreuerin oder der Betreuer zustimmt.
  4. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben.

 

§ 10  Prüfungsordnung

  1. Die Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltungen der Module erfolgt durch Lehrveranstaltungsprüfungen. Lehrveranstaltungsprüfungen sind
    1. Prüfungen über nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, die dem Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten dienen, die durch eine einzelne Lehrveranstaltung vermittelt wurden und bei denen die Beurteilung aufgrund eines einzigen Prüfungsaktes am Ende der Lehrveranstaltung erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung die Prüfungsmethode (schriftlich und/oder mündlich) und die Beurteilungskriterien festzulegen und bekanntzugeben.
    2. Prüfungen über prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen, bei denen die Beurteilung aufgrund von regelmäßigen schriftlichen und/oder mündlichen Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt. Die Lehrveranstaltungsleiterin bzw. der Lehrveranstaltungsleiter hat vor Beginn der Lehrveranstaltung die Prüfungsmethode (schriftlich und/oder mündlich) und die Beurteilungskriterien festzulegen und bekanntzugeben.
  2. Die positive Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltungen PM 4a „EX Aspekte ziviler Friedensmissionen I“, PM 5a „EX Aspekte ziviler Friedensmissionen II“ und PM 6a „EX Aspekte ziviler Friedensmissionen III“ hat „mit Erfolg teilgenommen“ zu lauten, die negative Leistungsbeurteilung hat „ohne Erfolg teilgenommen“ zu lauten.
  3. Die Leistungsbeurteilung des Moduls „Verteidigung der Masterarbeit“ (PM 10) hat in Form einer mündlichen kommissionellen Prüfung vor einem Prüfungssenat, welchem drei Personen angehören, stattzufinden.

 

§ 11  Akademischer Grad

An Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums wird der akademische Grad „Master of Arts“ abgekürzt „MA“ verliehen.

 

§ 12  Inkrafttreten

Dieses Curriculum tritt mit 1. Oktober 2022 in Kraft.

   

   

Für die Curriculum-Kommission:

Ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Gunda Barth-Scalmani

Für den Senat:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Obwexer


  (PDF-Datei hier)


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