Masterstudium Kunstwissenschaft
Fakultät | Philosophisch-Historische Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 4 Semester / 120 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Master of Arts (MA) |
Niveau der Qualifikation | (2. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7 |
ISCED-F | 0213 Bildende Kunst |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 066 835 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2009W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2019)
- Mitteilungsblatt vom 28.06.2019, 69. Stück, Nr. 612 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 20.07.2016, 50. Stück, Nr. 508 (Äquivalenzliste)
- Mitteilungsblatt vom 14.06.2016, 40. Stück, Nr. 452 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.04.2009, 58. Stück, Nr. 236
Voraussetzung
Fachlich in Frage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:
Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:
Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.
Im Zuge des Nachweises der Allgemeinen Universitätsreife wird jedenfalls die Absolvierung folgender Kernbereiche im Rahmen des abgeschlossenen Bachelorstudiums geprüft:
- 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Kunstgeschichte von der Spätantike bis zum Spätmittelalter
- 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Kunstgeschichte von der Renaissance bis zum Klassizismus
- 15 ECTS-AP aus dem Kernbereich Kunstgeschichte vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich Kunsttheorie und Methodik der Kunstgeschichte
- 10 ECTS-AP aus dem Kernbereich praktischer Anwendungen (künstlerischer Techniken, Denkmalpflege, Museumskunde, Kunstmarkt)
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
10,0 ECTS-AP: Entwicklungsgeschichte der Kunst I
10,0 ECTS-AP: Entwicklungsgeschichte der Kunst II
10,0 ECTS-AP: Methodik der Kunstgeschichte
10,0 ECTS-AP: Gattungs- und Funktionsgeschichte der Kunst I
10,0 ECTS-AP: Gattungs- und Funktionsgeschichte der Kunst II
10,0 ECTS-AP: Anwendungsbezug
10,0 ECTS-AP: Exkursion - Kunstwissenschaft
10,0 ECTS-AP: Interdisziplinäre Kompetenzen
10,0 ECTS-AP: Individuelle Schwerpunktsetzung
27,5 ECTS-AP: Masterarbeit
2,5 ECTS-AP: Verteidigung der Masterarbeit
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Die im Bachelorstudium vermittelten Kompetenzen werden im Masterstudium einerseits durch eine ergänzte Kenntnis der Kunstentwicklung (aller Epochen und Gattungen einschließlich ihres historischen Umfeldes, ihrer Entstehungsbedingungen, Funktionen etc.), andererseits durch vielfältige kunsthistorische Methodik (Geschichte und Theorie der Kunstwissenschaft) sowie schließlich durch die kunsthistorische Praxis gefestigt und vertieft.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen verfügen über hoch spezialisierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Kunstgeschichte und ihrer wissenschaftstheoretischen und praktischen Zusammenhänge. Sie sind in der Lage, Problemlösungsfertigkeiten, innovative Denkansätze und kritische Reflexion in Fragen der Wissenschaft und ihrer Anwendung im Hinblick auf die Bewusstwerdung der Entwicklung der Rolle des Individuums im gesellschaftlichen Kontext zu demonstrieren.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Masterstudium qualifiziert für Berufsfelder im wissenschaftlichen Bereich (z.B. Universitäten, Forschungseinrichtungen) und im anwendungsbezogenen Bereich (z.B. Museen, Ausstellungswesen, Denkmalpflege) von Kunst und Kultur, im Bildungsbereich, auf dem Sektor der Medien sowie in Politik und Wirtschaft.
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
61,2 |
![]() |
= 100% |
2 |
GUT: Generell gut, einige Fehler |
26,3 | ||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
8,8 | ||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
2,3 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
- Fristenregelung
- Richtlinien zur elektronischen Einreichung und Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten und Merkblatt
Formulare
- Prüfungsprotokoll
- Anmeldung der Masterarbeit
- Beurteilung des Pflichtmoduls: Vorbereitung Masterarbeit
- Deckblatt der Masterarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Masterarbeit beifügen)
- Einreichung der Masterarbeit
- Sperre der Masterarbeit
- Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Lukas Madersbacher
Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg