Informationen rund ums Studium

Erster Kontakt

Sie fallen in unsere Zielgruppe und möchten gerne Unterstützung im Studium und bei Prüfungen, dann sind Sie hier richtig.

Welche Dokumente sind von Ihnen dafür notwendig:

Nachdem Sie mir diese Dokumente ausgefüllt und unterschrieben per Mail (bettina.jeschke@uibk.ac.at) zukommen haben lassen, vereinbaren wir einen Termin für ein individuelles Erstgespräch.

Für die richtige Unterstützung ist es wichtig, dass wir einander besser kennenlernen.  Gemeinsam legen wir fest, welche Unterstützungsleistungen für Sie im Studium notwendig und hilfreich sind.

Studienabteilung

An der Universität Innsbruck gelten für die jeweiligen Studienjahre für einige Studiengänge spezielle Aufnahmeverfahren vor Zulassung zum ordentlichen Studium. Die Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck bietet hierfür für Betroffene diverse Unterstützungen an (Hilfsmittel, Modifizierte Prüfungsmodalitäten, etc.).

Informationen: https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/aufnahmeverfahren-neu

Betroffene Studierende, die eine 50% Minderung der Erwerbsfähigkeit nachweisen können, können von den Studienbeiträgen befreit werden. Den Antrag stellen Sie bitte in der Studienabteilung rechtzeitig innerhalb der Zulassungsfristen.

Informationen: https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/erlassgruende.html.de

Beihilfen der AK für Studierende

Einreichfrist für die Antragstellung von Anfang September bis Ende März. Förderungen auch für Studenten im Ausland.

Weitere Informationen unter:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol -AK-Tirol
Maximilianstraße 7
A-6010 Innsbruck

ak@tirol.comwww.ak-tirol.com

Achtung! Seit dem WS 2021/22 sind mit der Novelle zum Studienförderungsgesetz eine Reihe von Neuerungen - größtenteils Verbesserungen - für StudienbeihilfenbezieherInnen in Kraft getreten.

Für behinderte Studierende im Ausmaß von mindestens 50% verlängert sich die Anspruchsdauer (pro Studienabschnitt) um 2 Semester. Darüber hinaus kann bei bestimmten, durch Verordnung des Bundesministers festgelegten Behinderungen, die Anspruchdauer noch weiter verlängert werden und / oder eine höhere Studienbeihilfe gewährt werden. Generell wird für behinderte Studierende die Altersgrenze zu Studienbeginn auf 35 Jahre angehoben.

Weitere wichtige Neuerungen unter http://www.stipendium.at/

Sollten Sie einmal für ein bis zwei Semester das Studium nicht fortsetzen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung vom Studium. Eine Beurlaubung ist in bestimmten Fällen möglich, während dessen bleibt die Zulassung zum Studium aufrecht. Selbstverständlich dürfen in dieser Zeit der Beurlaubung keine Studienleistungen erbracht werden!

Informationen: https://www.uibk.ac.at/studium/organisation/studium/

Formular: https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/formulare/formular-beurlaubung.pdf

Im Krankheitsfall besteht für BeitragszahlerInnen die Möglichkeit einer Rückerstattung des Studienbeitrages, falls der Studienfortschritt im Semester aufgrund der Krankheit nicht gewährleistet werden kann. Auch hierüber informiert Sie die Studienabteilung gerne.

Informationen: https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/erlassgruende.html.de

Wir informieren Sie laufend über Unterstützungsmöglichkeiten auf unserer Homepage oder erkundigen Sie sich direkt in der Studienabteilung.

Tutorium

Ein Tutorium stellt eine begleitende Unterstützung im Studium dar. Die Art der Unterstützung kann vielfältig und unterschiedlich sein und richtet sich stets nach dem individuellen Bedarf der Studierenden.

Beispiele hierfür wären: Unterstützung beim Planen und Organisieren des Studiums, Begleitung in Lehrveranstaltungen bzw. Abfassen von Mitschriften, Anfertigen von Kopien. Der Bedarf (Pflegemaßnahmen sind von dieser Serviceleistung ausgenommen!) wird im Rahmen eines Beratungsgesprächs erhoben.

Die Serviceleistung kann nach Maßgabe der finanziellen Bedeckbarkeit und nach einem zeitgerecht eingebrachten formlosen Antrag den betroffenen Studierenden in Anspruch genommen werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Tutorium! 

Grundsätzlich kann diese studienbegleitende Maßnahme nur dann gewährt werden, wenn von Seiten der behinderten, beeinträchtigten u/o chronisch erkrankten Studierenden kein Anspruch auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (Sozialministeriumsservice, Selbstbestimmt Leben) besteht bzw. der studienbezogene Unterstützungsbedarf nicht anderweitig abgedeckt werden kann.

Tutor:innen sind Studierende der Leopold Franzens Universität Innsbruck (wenn möglich von derselben Fachrichtung), die aufgrund ihres fachkundigen Wissens auch wichtige Orientierungshilfe, in allen Fragen den Studienalltag betreffend, geben können. Finanziert werden TutorInnen von der Universität. Das Höchstausmaß des Tutoriums beträgt 3 Semesterwochenstunden, das entspricht 6 Stunden pro Woche.

Der Bedarf an Tutor:innen muss bis Mitte November (für das SS) bzw. Ende April (für das WS) in einem formlosen schriftlichen Antrag der Behindertenbeauftragten bekannt gegeben werden.

Anträge für Tutorien sind für das Sommersemester 2024 sind spätestens bis zum 17. November 2023 und für das Wintersemester 2023/24 sind spätenstens bis zum 05. Mai 2023an die Behindertenbeauftragte zu stellen.

Modifizierte Prüfungsmodalitäten

Die Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck gewährt nach § 59 Abs. 1 Z. 12 UG02 und in enger Kooperation mit den betroffenen Studierenden, Studiendekan:innen und den Lehrenden Modifizierte Prüfungsmodalitäten .

Ein aktuelles ärztliches Attest (Nachweise der Behinderung, Beeinträchtigung, psychischen u/o chronischen Erkrankung) und ein persönliches Gespräch mit der Behindertenbeauftragte der Universität Innsbruck sind Voraussetzung für die Gewährung (Zuteilung erst nach Maßgabe der finanziellen Bedeckbarkeit).

Aktivierung der modifizierten Prüfungsmodalitäten - Rechte und Pflichten: Formular

Digitalisierung

Die Abteilung für Digitalisierung und elektronische Archivierung (DEA) der Universitäts- und Landesbibliothek Tirol bietet für sehbehinderte und blinde Studierenden der Leopold-FranzensUniversität Innsbruck folgende Serviceleistungen an:

  • Auf Wunsch werden Bücher bzw. Skripten eingescannt und mittels einer sog. OCR-Software automatisch der Text erkannt, der dann als Word oder PDF Datei geliefert werden kann.

Auf diese Weise entsteht ein, je nach Vorlage, mehr oder weniger fehlerbehafteter Text. Deshalb bietet DEA auch noch die zusätzliche Lektorierung des Textes an:

  • die Bücher und Skripten werden so aufbereitet, dass auch Überschriften, Fußnoten und ähnliches in einem Word oder RTF Dokument enthalten sind. Lesefehler der Software werden ebenfalls korrigiert.
  • das Scannen und die Aufbereitung der Bücher sind für sehbehinderte und blinde Studierende kostenlos.

Wenn Sie als sehbehinderter oder blinder Studierender diesen Digitalisierungsservice in Anspruch nehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Abteilung für Digitalisierung und elektronische Archivierung in Verbindung. Die direkte Ansprechperson ist Herr Mag. Thomas Krismer.

Kontakt

Universitäts- und Landesbibliothek Innsbruck
Abteilung für Digitalisierung und elektronische Archivierung
Mag. Thomas Krismer
Innrain 52 6020 Innsbruck

Website: https://www.uibk.ac.at/ulb/services/digitalisieren.html

Email: ub-dea@uibk.ac.at

Tel.: 0512/507/25403

Zentraler Informatikdienst

Der Zentrale Informatikdienst – ZID - bietet Studierenden eine Reihe von IT-Serviceleistungen und Infrastruktur an. Die angebotenen Leistungen reichen von Computerarbeitsplätzen, über das Studierendenportal LFU:online bis hin zum eCampus und zur Unterstützung von E-Learning-Aktivitäten an der Universität Innsbruck. In allen Bereichen sind wir vom ZID bestrebt, eine kontinuierliche Verbesserung der Benutzbarkeit und einen Abbau von Barrieren zu erreichen.

Im ZID-Web http://www.uibk.ac.at/zid finden Sie viele wichtige Informationen zur Computernutzung an der Universität. Da Ihre Anforderungen und Bedürfnisse sehr unterschiedlich sein können, bieten wir Ihnen gerne eine persönliche Beratung bei Ihren Computeranliegen an. Bitte kontaktieren Sie unsere Tutoren in den Benutzerräumen bzw. unsere MitarbeiterInnen im Benutzerservice – gemeinsam finden wir sicher eine passende Lösung.

An den verschiedenen ZID-Standorten stehen Arbeitsplätze mit umfangreichem Softwareangebot und Internetzugang zur Verfügung. Durch die Plug-In Plätze können Studierende Ihre privaten Laptops mit spezieller Software/Hardware optimal auch an der Universität nutzen.

Im Jahr 2014 wurde der Arbeitsplatz vom ZID einer Generalüberholung unterzogen und mit neuen PCs und aktueller Software ausgestattet. Damit ist es Blinden und Sehbehinderten möglich mit aktueller Windows-Software zu arbeiten. Durch die Anbindung an das Netzwerk der Universität können viele Programme von den Servern des EDV-Zentrums geladen werden. Außerdem sind die Arbeitsplätz über das Netzwerk in das Internet eingebunden. Blinden und sehbehinderten Studierenden steht somit ein barrierefreier Zugang zu international angebotenen Informationen zur Verfügung.

Bitte melden Sie sich vor der ersten Benutzung der Arbeitsplätze bei der Behindertenbeauftragten der Universität Innsbruck, damit wir Ihnen den Zugang zum Arbeitsplatz mittels Chips ermöglichen können.

Durch die Errichtung dieses Arbeitsplatzes ist es nicht nur gelungen, die Studienbedingungen für blinde und sehbehinderte Studierende zu verbessern, sondern auch ein Zeichen dafür zu setzen, dass Menschen mit Behinderung an einer Universität gleichwertige Chancen und Teilhabe erhalten. Kontakt: behindertenbeauftragte@uibk.ac.at

Es wurde vom Büro für Öffentlichkeitsarbeit und dem ZID in Kooperation eine Neugestaltung des Webauftrittes der Universität Innsbruck durchgeführt. Ziel ist es, neben einer zeitgemäßen Gestaltung, die Verbesserung der Zugänglichkeit für Alle. Barrierefreiheit steht dabei im Focus der Bestrebungen. Wir arbeiten auch mit anderen kompetenten Institutionen zusammen, die unsere Homepage immer wieder auf Herz und Nieren prüfen.

Die Herausforderung ist dabei nicht zu unterschätzen: Die Webseiten der Universität haben mittlerweile einen beträchtlichen Umfang und müssen viele, teilweise sehr unterschiedliche Anforderungen befriedigen. Zudem werden die Inhalte von einer großen Anzahl an Personen eingebracht. Wir stellen ein Redaktionssystem zur Verfügung, das die barrierefreie Gestaltung fördert. Den Betreuerinnen und Betreuern der einzelnen Bereiche hilft es, gute Webseiten, die sich automatisch konstant in den Gesamtauftritt einfügen, zu pflegen. Zusätzliche Darstellungsvarianten, etwa mit größerer Schrift oder mit dunklem Hintergrund und heller Schrift müssen gegeben sein. Barrierefreiheit hängt allerdings auch wesentlich von den tatsächlichen Inhalten ab; auf dieser Ebene ist sie durch technische Maßnahmen alleine nicht durchsetzbar.

LFU:online ist das Studierendenportal der Universität Innsbruck und über die Adresse http://lfuonline.uibk.ac.at erreichbar.

  • Die Studierenden können Ihre Stammdaten einsehen und teilweise aktualisieren, sich einen Überblick über die aufgenommenen Studien verschaffen sowie den aktuellen Studienbeitragsstatus und die Prüfungsergebnisse abfragen.
  • Das Lehrveranstaltungsverzeichnis der Universität Innsbruck wird über LFU:online veröffentlicht. Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen, Kursen und Prüfungen erfolgt über das Studierendenportal.
  • Zahlreiche Dokumente für Behörden können von den Studierenden selbst abgerufen und ausgedruckt werden.
  • LFU:online bietet den Studierenden die Möglichkeit, diverse Anträge an Verwaltungsabteilungen der Universität Innsbruck online einzubringen – die Kommunikation zwischen Verwaltungsabteilungen und Studierenden wird hier gänzlich über das System abgewickelt.

Der eCampus ist die zentrale Lernplattform der Universität Innsbruck. Im eCampus wird zu jeder Lehrveranstaltung ein eigener Kurs angelegt, der von den Lehrenden selbst verwaltet und mit Inhalten und Informationen gefüllt wird. Meist enthalten eCampus-Kurse Lernunterlagen, zum Teil werden aber auch Kommunikationsbereiche wie Diskussionsforen oder Chats und kollaborative Werkzeuge wie Wikis oder Blogs genutzt.

Der eCampus wird seit dem Jahr 2000 mit der Software Blackboard Learning System betrieben. Nach Angaben der Herstellerfirma hält Blackboard Learning System das „Bobby A approved“ Zertifikat ein – dieses bezieht sich auf gesetzliche Bestimmungen in den USA [Electronic and Information Technology Accessibility Standards (Section 508)] und erfüllt die Richtlinien für das „WCAG1 A approved“ Zertifikat.

Zusammen mit einer blinden Mitarbeiterin des ZID haben wir die Lernplattform genauer untersucht. Ihre Rückmeldung hat ergeben, dass die Plattform mit entsprechenden Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen gut bedienbar ist.

Eine Voraussetzung für die Genehmigung von E-Learning-Projekten ist die Verpflichtung der Projektleiter:innen, bei der Erstellung der Materialien Richtlinien zur barrierefreien Materialgestaltung zu berücksichtigen.

Einmal im Jahr wird ein Kurs für die MitarbeiterInnen der Universität zum Thema „E-Learning und Barrierefreiheit“ im Rahmen des „Zertifikat eLearning“, einer hochschulübergreifenden Weiterbildungsinitiative, mit einem Workload von 30 Stunden angeboten.

Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz kann jetzt auch am Arbeitsplatz oder für das Studium in Anspruch genommen werden.

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) ist ein Projekt des Vereins Selbstbestimmt Leben Innsbruck, gefördert vom Bundessozialamt aus Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung.

Durch persönliche Assistenz erhalten behinderte ArbeitnehmerInnen und Studierende die Möglichkeit, die körperliche Beeinträchtigung am Arbeits- und Ausbildungsplatz mit Assistenz auszugleichen.

PAA umfasst die personalen Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität, die zur Erfüllung der festgelegten Verpflichtungen sowie zur Einhaltung der innerbetrieblichen Regelungen bzw. zur erfolgreichen Absolvierung eines Studiums als Ausgleich behinderungsbedingter Funktionseinschränkungen erforderlich sind.

Die Unterstützungsleistungen richten sich nach dem individuellen Bedarf der/des Assistenznehmerin/s und umfassen folgende Kernbereiche:

Begleitung am Weg von der Wohnung zur Arbeitsstelle bzw. zum Ausbildungsort

  • Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (z. B. beim Besuch von Veranstaltungen)
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit (z. B. Ablage von Unterlagen, Tippen, Einscannen, Kopiertätigkeit)
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z. B. Hilfe beim Einund Aussteigen aus oder in das Kfz, An-/Ausziehen der Jacke, Hilfe beim Mittagessen)

Menschen mit Behinderung in den Pflegestufen 5, 6 oder 7 - in Ausnahmefällen auch in den Stufen 3 und 4 - welche

  • in einem Dienstverhältnis stehen oder
  • ein Studium absolvieren oder
  • eine Berufsausbildung absolvieren oder
  • ein sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis anstreben
  • und für die Ausübung dieser Tätigkeit Assistenz benötigen.

Der Verein Selbstbestimmt Leben Innsbruck (SLI) übernimmt als Assistenz-Servicestelle für das Bundesland Tirol die Antragsstellung und Koordination der Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz.

  1. Nach ausführlicher Beratung, die Sie beim SLI erhalten, wird eine schriftliche Vereinbarung mit der Assistenznehmer:in abgeschlossen.
  2. Beim Bundessozialamt wird ein formloser Antrag gestellt.
  3. Nach Gewährung des Ansuchens kann die Assistenz beginnen.

Wenn Sie Persönliche Assistenz benötigen oder sich darüber näher informieren möchten, wenden Sie sich an den Verein Selbstbestimmt Leben Innsbruck (SLI)

Selbstbestimmt Leben Innsbruck
Anton-Eder-Str. 15
A-6020 Innsbruck

Telefon: +43-512-578989

Homepage: http://www.selbstbestimmt-leben.at

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