Doctor of Philosophy-Doktoratsstudium
Kunstgeschichte und Musikwissenschaft

Ab dem Wintersemester 2014/2015 darf eine Zulassung zu diesem Studium nicht mehr erfolgen. Das nachfolgende Doktoratsstudium finden Sie hier »

Fakultät Philosophisch-Historische Fakultät
Dauer / ECTS-AP 6 Semester / 180 ECTS-AP
Akademischer Grad Doctor of Philosophy (PhD)
Niveau der Qualifikation Doctorate (3. Studienzyklus)
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl C 094 xxx | C 794 565 xxx
Curriculum
Informationen zum Curriculum (2009W) *
Voraussetzung Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium oder Äquivalent


* Informationen zum Curriculum (2009W)

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
65,1
= 100%

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
30,4
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
4,5
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien

 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2020

Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Diplom- oder Masterstudium an der Universität Innsbruck:


Kriterien zur Feststellung der Gleichwertigkeit:

Die Zulassung zum „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Kunstgeschichte und Musikwissenschaft erfordert den Abschluss eines fachlich infrage kommenden universitären (Diplom- oder) Masterstudiums. Die Gleichwertigkeit des Abschlusses eines Fachhochschul-Masterstudienganges, eines FH-Diplomstudienganges oder eines fachähnlichen Masterstudienganges muss individuell geprüft werden.

Falls die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können als Auflage Prüfungen festgelegt werden, die während des Doktoratsstudiums abzulegen sind.

Module und Dissertation

Pflichtmodule
60 ECTS-AP
Dissertation
120 ECTS-AP

Methodenreflexion
2 ECTS-AP

Generische Kompetenzen
7,5 ECTS-AP

Interdisziplinäres DoktorandInnenforum
4 ECTS-AP

Forschungsreflexion
5 ECTS-AP

Geisteswissenschaften und Gesellschaft
2 ECTS-AP

Kultur und Gesellschaft
2 ECTS-AP

Kunst- oder Musikwissenschaftliche Seminare für DoktorandInnen
12,5 ECTS-AP

Forschungsanwendung
10 ECTS-AP

Aktive Teilnahme am wissenschaftlichen Diskurs
10 ECTS-AP

Verteidigung der Dissertation (Rigorosum)
5 ECTS-AP

Die Dissertation ist eine wissenschaftliche Arbeit, die anders als die Diplom- und Masterarbeit dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dient.

Das Thema der Dissertation ist den Bereichen Kunstgeschichte oder Musikwissenschaft zu entnehmen. Interdisziplinäre oder fachübergreifende Themen sind darüber hinaus möglich.

Die oder der Studierende hat ein Betreuerinnen- bzw. Betreuerteam, das aus mindestens zwei Betreuerinnen oder Betreuern besteht (Dissertationskomitee), vorzuschlagen und daraus eine verantwortliche Hauptbetreuerin oder einen verantwortlichen Hauptbetreuer zu benennen. Es ist zulässig, Betreuerinnen oder Betreuer mit Ausnahme der Hauptbetreuerin oder des Hauptbetreuers aus fachverwandten Bereichen vorzuschlagen. In begründeten Einzelfällen können die Studierenden auch nur eine Betreuerin oder einen Betreuer vorschlagen.

Die oder der Studierende hat das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer der Dissertation der Universitätsstudienleiterin oder dem Universitätsstudienleiter vor Beginn der Bearbeitung schriftlich bekannt zu geben. Das Thema und die Betreuerinnen oder Betreuer gelten als angenommen, wenn die Universitätsstudienleiterin oder der Universitätsstudienleiter diese innerhalb eines Monats nach Einlangen der Bekanntgabe nicht bescheidmäßig untersagt.

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudium Philosophie dient der Heranbildung von KunsthistorikerInnen sowie MusikwissenschaftlerInnen für die Forschung und Lehre im universitären und universitätsnahen Bereich sowie von hochqualifiziertem Nachwuchs für andere gehobene berufliche Positionen.

Zentrale Bildungsziele des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Kunstgeschichte und Musikwissenschaft sind das systematische Verständnis der Forschungsdisziplin und die Beherrschung der einschlägigen Methoden. Die AbsolventInnen dieses Studiums haben durch die Vorlage einer originären wissenschaftlichen Arbeit einen eigenen Beitrag zur Forschung zu leisten, der die Grenzen des Wissens perspektivisch erweitert und internationaler Begutachtung durch FachwissenschaftlerInnen standhält. Sie entwickeln dazu wissenschaftliche Fragestellungen und unterziehen diese selbstständig einer kritischen Analyse. Dies bedingt die Kompetenz, wesentliche Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbstständig zu konzipieren und durchzuführen.

Erwartete Lernergebnisse

AbsolventInnen sind qualifizierte NachwuchswissenschafterInnen. Sie beherrschen die Methoden, die in der Forschung auf diesem Gebiet angewandt werden und sind in der Lage, diese kritisch zu diskutieren, zu analysieren und weiterzuentwickeln.  NachwuchswissenschafterInnen verfügen über die Kompetenz, substantielle Forschungsvorhaben mit wissenschaftlicher Integrität selbständig zu konzipieren und durchzuführen, und sind qualifiziert, diese Prozesse auch wissenschaftstheoretisch zu reflektieren.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Als qualifizierte NachwuchswissenschaftlerInnen werden die AbsolventInnen des „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudiums Kunstgeschichte und Musikwissenschaft dazu befähigt, wissenschaftliche Foren zu organisieren, Erkenntnisse aus ihren Spezialgebieten mit KollegInnen, Studierenden sowie ExpertInnen zu diskutieren und diese Erkenntnisse vor einem akademischen wie auch einem nicht-akademischen Publikum vorzutragen und diesem Publikum zu vermitteln. Die Qualität und die internationale Ausrichtung des Studiums sollen die Mobilität der AbsolventInnen fördern.

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

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