Masterstudium Wirtschaftsrecht

Fakultät Rechtswissenschaftliche Fakultät
Dauer / ECTS-AP 4 Semester / 120 ECTS-AP
Akademischer Grad Master des Wirtschaftsrechts, LL.M. (Wirtschaftsrecht)
Niveau der Qualifikation Master (2. Studienzyklus)
ISCED-11: Stufe 7, EQR/NQR: Stufe 7
ISCED-F 0421 Recht
Studienart Vollzeit
Studienkennzahl UC 066 900
Curriculum Informationen zum Curriculum (2016W)
Unterrichtssprache Deutsch
Voraussetzung Fachlich infrage kommender Bachelorabschluss oder Äquivalent und Sprachnachweis
Bewerbung


* Informationen zum Curriculum (2016W)

Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.

Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
  abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
  Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung

Mitteilungsblätter »

Voraussetzung

Fachlich infrage kommendes Bachelorstudium an der Universität Innsbruck:


Nachweis der Allgemeinen Universitätsreife:

 

Die allgemeine Universitätsreife für die Zulassung zu einem Masterstudium ist durch den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums, eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines im Curriculum des Masterstudiums definierten Studiums nachzuweisen. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen (maximal 30 ECTS-AP) vorgeschrieben werden, die bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums abzulegen sind. Das Rektorat kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Masterstudiums vorgesehenen Prüfungen sind.

Empfohlener Studienverlauf

Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.

Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester bzw. 120 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).

1. Semester »

  5,0 ECTS-AP: PM Arbeitsrecht
  7,5 ECTS-AP: PM Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
10,0 ECTS-AP: PM Strafrecht
  7,5 ECTS-AP: PM Organisation und Personal - Vertiefung

2. Semester »

  5,0 ECTS-AP: PM Steuerrecht
10,0 ECTS-AP: PM Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  7,5 ECTS-AP: PM Privates Recht der Wirtschaft
  7,5 ECTS-AP: PM Rechnungslegung und Unternehmensbewertung

3. Semester »

  7,5 ECTS-AP: PM Bürgerliches Recht
  7,5 ECTS-AP: PM Europarecht
  7,5 ECTS-AP: PM Völkerrecht
  7,5 ECTS-AP: Wahlmodul

4. Semester »

  2,5 ECTS-AP: PM Begleitung der Masterarbeit
  7,5 ECTS-AP: Wahlmodul
20,0 ECTS-AP: Masterarbeit

Grafische Darstellung »

Studienverlauf_MA Wirtschaftsrecht

Qualifikationsprofil und Kompetenzen

Das Masterstudium Wirtschaftsrecht dient, aufbauend auf ein korrespondierendes Bachelorstudium, der vertieften Ausbildung in spezifisch wirtschaftsrechtlichen Fragen sowie dem Ausbau der dazu nötigen Kenntnisse der Wirtschaftswissenschaften. Darüber hinaus bietet dieses Studium Spezialisierungen in diesen Bereichen nach Wahl der Studierenden.

Erwartete Lernergebnisse

Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Wirtschaftsrecht verfügen über ein erweitertes juristisches Wissen inhaltlicher und methodischer Art sowie über spezifisch wirtschaftsjuristische und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse. Sie sind in der Lage, anspruchsvolle Problemstellungen aus Recht und Wirtschaft mit juristischer Lösungsmethodik selbstständig zu bewältigen. Ihre auf Grundlage dieser universitären Ausbildung erworbene hohe Problemlösungskompetenz bereitet sie darauf vor, in allen wirtschaftsjuristisch relevanten Berufsfeldern sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene wissenschaftlich fundiert tätig zu werden.

Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten

Aufgrund der vom Studium vermittelten fachlichen Breite und fortgeschrittenen juristischen Detailkenntnisse qualifiziert das Masterstudium Wirtschaftsrecht zu Spitzenpositionen in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst, für Wirtschaftstreuhandberufe, aber auch für klassische Rechtsberufe in der Anwaltei, im Notariat oder bei Gericht.

Weiterführende Studien an der Universität Innsbruck

Informationen zum Studium

Termine

Einteilung der PrüfungskandidatInnen:

Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.

Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »

Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

 Österreichische 
 Notenskala
 Definition
 %-Satz 
      
 1  SEHR GUT:
 Hervorragende Leistung
40,6 TAB = 100 %

 2

 GUT:
 Generell gut, einige Fehler
32,2
 3  BEFRIEDIGEND:
 Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler
19,7
 4  GENÜGEND:
 Leistung entspricht den Minimalkriterien
7,5
 5  NICHT GENÜGEND:
 Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit
     

Dezember 2021


Gesamtbeurteilung der Qualifikation

Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird gemäß § 73 Abs. 3 UG nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).

Formulare

Kontakt und Information

Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d Piktogramm barrierefreier Zugang

Studienbeauftragte
Ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Niedermayr

Studiendekan
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Alexander Koch, LL.M.

Informationen für Studierende mit Behinderung 

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