Bachelorstudium Kunstgeschichte
Fakultät | Philosophisch-Historische Fakultät |
Dauer / ECTS-AP | 6 Semester / 180 ECTS-AP |
Akademischer Grad | Bachelor of Arts (BA) |
Niveau der Qualifikation | Bachelor (1. Studienzyklus) ISCED-11: Stufe 6, EQR/NQR: Stufe 6 |
ISCED-F | 0213 Bildende Kunst |
Studienart | Vollzeit |
Studienkennzahl | UC 033 635 |
Curriculum | Informationen zum Curriculum (2009W)* |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzung | Matura oder Äquivalent und Sprachnachweis |
Zusatzprüfung | Die Zusatzprüfung aus Latein ist bis zur vollständigen Ablegung des Bachelorstudiums nachzuweisen, wenn dieses Fach nicht an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde. |
Bewerbung |
* Informationen zum Curriculum (2009W)
Die Gesamtfassung des Curriculums spiegelt das aktuell gültige Curriculum wider, ist rechtlich unverbindlich und dient lediglich der Information. Die rechtlich verbindliche Form des Curriculums inkl. etwaiger Änderungen finden Sie in den entsprechenden Mitteilungsblättern.
Die Information, welche Curriculumsversion für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Studienblatt
abrufbar unter: https://lfuonline.uibk.ac.at/public/lfuonline_meinestudien.studienblatt
Spalte: Curriculum in der geltenden Fassung
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2021)
- Mitteilungsblatt vom 09.06.2021, 75. Stück, Nr. 847 (Berichtigung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 25.05.2021, 71. Stück, Nr. 795 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2016)
- Mitteilungsblatt vom 02.05.2016, 24. Stück, Nr. 370 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 04.11.2015, 3. Stück, Nr. 66 (Äquivalenzliste)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2015)
- Mitteilungsblatt vom 18.06.2015, 66. Stück, Nr. 494 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2014)
- Mitteilungsblatt vom 13.06.2014, 27. Stück, Nr. 491 (Änderung des Curriculums)
- Curriculum/Gesamtfassung (ab 01.10.2011)
- Mitteilungsblatt vom 08.06.2011, 26. Stück, Nr. 446 (Änderung des Curriculums)
- Mitteilungsblatt vom 08.04.2009, 56. Stück, Nr. 234
Studieneingangs- und Orientierungsphase
Studieneingangs- und Orientierungsphase ab dem Wintersemester 2016 »
(1) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase, die im ersten Semester stattfindet, sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen abzulegen:
- SL Grundkenntnisse der kunsthistorischen Praxis (PM 1 lit. b/2 SSt/5 ECTS-AP),
- SL Grundbegriffe des Umgangs mit dem Kunstwerk (PM 1 lit. c/1 SSt/2,5 ECTS-AP),
- VO Grundkenntnisse (PM 1 lit. a/2 SSt/5 ECTS-AP).
(2) Der positive Erfolg bei allen Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Absolvierung der weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der Bachelorarbeit.
(3) Vor der vollständigen Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase können Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 17,5 ECTS-AP2 absolviert werden. Im Curriculum festgelegte Anmeldungsvoraussetzungen sind einzuhalten.
Studieneingangs- und Orientierungsphase bis Dezember 2015 »
(1) Die Studieneingangs- und Orientierungsphase umfasst ein Semester (30 ECTS-AP) und hat der oder dem Studierenden einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Studiums und dessen weiteren Verlauf zu vermitteln und eine sachliche Entscheidungsgrundlage für die persönliche Beurteilung ihrer oder seiner Studienwahl zu schaffen.
(2) Im Rahmen der Studieneingangs- und Orientierungsphase sind folgende Lehrveranstaltungsprüfungen, die zweimal wiederholt werden dürfen, abzulegen:
- SL Grundkenntnisse der kunsthistorischen Praxis (PM 1 lit. b/2 SST/3,75 ECTS-AP)
- SL Grundbegriffe des Umgangs mit dem Kunstwerk (PM 1 lit. c/1 SST/2,5 ECTS-AP)
(3) Der positive Erfolg bei den in Abs. 2 genannten Prüfungen berechtigt zur Absolvierung aller weiteren, über die Studieneingangs- und Orientierungsphase hinausgehenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum Verfassen der im Curriculum vorgesehenen Bachelorarbeit.
Empfohlener Studienverlauf
Der unten angeführte, exemplarische Studienverlauf gilt als Empfehlung für Vollzeitstudierende, die das Studium im Wintersemester beginnen. Die Aufstellung dient der Darstellung eines möglichen Studienablaufs und ist nicht verpflichtend. Etwaige Prüfungswiederholungen bzw. deren studienzeitverzögernde Wirkung sind nicht berücksichtigt.
Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester bzw. 180 ECTS-AP, wobei gemäß Universitätsgesetz die Arbeitsbelastung eines Studienjahres 1.500 (Echt-)Stunden zu betragen hat und dieser Arbeitsbelastung 60 Anrechnungspunkte zugeteilt werden (ein ECTS-Anrechnungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung der Studierenden von 25 Stunden).
12,5 ECTS-AP: PM 1 - Einführungsmodul
20,0 ECTS-AP: zwei Module aus PM 2 - PM 7
25,0 ECTS-AP: drei Module aus PM 2 - PM 16
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
25,0 ECTS-AP: drei Module aus PM 2 - PM 16
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
25,0 ECTS-AP: drei Module aus PM 2 - PM 16
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
10,0 ECTS-AP: ein Modul aus PM 2 - PM 16
12,5 ECTS-AP: Bachelorarbeit
5,0 ECTS-AP: Wahlmodul
30,0 ECTS-AP: drei Module aus PM 2 - PM 16
Qualifikationsprofil und Kompetenzen
Die im Bachelorstudium vermittelten Kompetenzen umfassen die Auseinandersetzung mit der Kunstentwicklung (aller Epochen und Gattungen einschließlich ihres historischen Umfeldes, ihrer Entstehungsbedingungen, Funktionen etc.), und der vielfältigen kunsthistorischen Methodik (Geschichte und Theorie der Kunstwissenschaft) sowie der kunsthistorischen Praxis.
Erwartete Lernergebnisse
Die AbsolventInnen verfügen über wissenschaftlich fundierte theorie- und methodengestützte Kenntnisse der Kunstentwicklung und der kunsthistorischen Praxis. Sie sind befähigt, komplexere Probleme in professionellem Zugang lösungsorientiert zu bewältigen sowie ihre erworbenen Kompetenzen fächerübergreifend einzusetzen.
Zukunftsperspektiven: Berufsfelder und Karrieremöglichkeiten
Das Bachelorstudium qualifiziert für Berufsfelder im Bereich von Kunst und Kultur (z.B. Museen, Ausstellungswesen, Denkmalpflege), im Bildungsbereich, auf dem Sektor der Medien sowie in Politik und Wirtschaft (z.B. Tourismus, Kulturmanagement).
Weiterführendes Studium an der Universität Innsbruck
Wahlpaket
Im Rahmen des Bachelorstudiums kann ein Wahlpaket im Umfang von 30 ECTS-AP absolviert werden.
Weiterführende Informationen bzw. eine Liste möglicher Wahlpakete sind abrufbar unter:
https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/wahlpakete/
Erweiterung des Studiums
Im Rahmen dieses Studiums kann das Erweiterungsstudium Informatik im Umfang von 60 ECTS-AP absolviert werden. Die Zulassung zur Erweiterung setzt die Zulassung zu einem oder den bereits erfolgten Abschluss eines ausgewählten Studiums voraus. Weitere Informationen sind abrufbar unter: https://www.uibk.ac.at/studium/angebot/es-informatik/
Informationen zur Prüfungsordnung inkl. Bewertung und Benotung
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung ist integraler Bestandteil des Curriculums, detaillierte Informationen finden Sie unter dem Paragrafen Prüfungsordnung.
Beschreibung des angewandten Notensystems (inkl. Notenverteilungsskala) »
Bei der Notenverteilungsskala handelt es sich um die statistische Darstellung der Verteilung aller positiv absolvierten Prüfungen, die innerhalb eines Studiums bzw. eines Studienfaches (unter Heranziehung aller gemeldeten Studierenden eines Studiums bzw. eines Studienfaches) erfasst wurden. Die Notenverteilungsskala wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Österreichische Notenskala |
Definition |
%-Satz |
||
1 | SEHR GUT: Hervorragende Leistung |
39 |
![]() |
= 100% |
2 | GUT: Generell gut, einige Fehler |
32,5 |
||
3 | BEFRIEDIGEND: Ausgewogen, Zahl entscheidender Fehler |
18,7 |
||
4 | GENÜGEND: Leistung entspricht den Minimalkriterien |
9,8 |
||
5 | NICHT GENÜGEND: Erhebliche Verbesserungen erforderlich, Erfordernis weiterer Arbeit |
Dezember 2021
Gesamtbeurteilung der Qualifikation
Nicht zutreffend
Erklärung: Eine Gesamtbeurteilung (mit Auszeichnung bestanden, bestanden, nicht bestanden) wird nur über eine studienabschließende Prüfung, die aus mehr als einem Fach besteht, vergeben (im Curriculum dieses Studiums ist diese nicht vorgesehen).
Informationen zum Studium
Formulare
- Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum
- Prüfungsprotokoll
Hinweis: Nach positiver Absolvierung der letzten Prüfung des Bachelorstudiums sind das ausgefüllte "Prüfungsprotokoll" sowie der "Nachweis über die Bachelorarbeit gemäß Curriculum" im Prüfungsreferat einzureichen. - Ansuchen um Anerkennung von Prüfungen UND Beiblatt
- Deckblatt für Bachelorarbeit
- Eidesstattliche Erklärung (der Bachelorarbeit beifügen)
- Antrag um Zulassung zur dritten und vierten Wiederholung einer Lehrveranstaltungsprüfung
Kontakt und Information
Prüfungsreferat
Standort Innrain 52d
Studienbeauftragter
Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Lukas Madersbacher
Studiendekanin
Assoz. Prof. Mag. Dr. Brigitte Truschnegg
Informationen für Studierende mit Behinderung