Professio fidei u. lusiurandum fidelitatis —
deutsche Formeln

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 5 vom 30. April 1991, II. 3.)

Die im Folgenden abgedruckten deutschen Übersetzungen wurden durch die Kongregation für die Glaubenslehre am 12. März 1991 approbiert und können somit in Österreich an Stelle der lateinischen Texte verwendet werden.

PROFESSIO FIDEl

Ich, N., glaube und bekenne mit festem Glauben alles und jedes, was im Glaubensbekenntnis enthalten ist, nämlich:

Ich glaube an den einen Gott,
den Vater, den Allmächtigen,
der alles geschaffen hat, Himmel und Erde,
die sichtbare und die unsichtbare Welt.
Und an den einen Herrn Jesus Christus,
Gottes eingeborenen Sohn,
aus dem Vater geboren vor aller Zeit:
Gott von Gott, Licht vom Licht,
wahrer Gott vom wahren Gott,
gezeugt, nicht geschaffen,
eines Wesens mit dem Vater;
durch ihn ist alles geschaffen.
Für uns Menschen und zu unserem Heil
ist er vom Himmel gekommen,
hat Fleisch angenommen
durch den Heiligen Geist
von der Jungfrau Maria
und ist Mensch geworden.
Er wurde für uns gekreuzigt
unter Pontius Pilatus,
hat gelitten und ist begraben worden,
ist am dritten Tage auferstanden nach der Schrift
und aufgefahren in den Himmel.
Er sitzt zur Rechten des Vaters
und wird wieder kommen in Herrlichkeit,
zu richten die Lebenden und die Toten
seiner Herrschaft wird kern Ende sein.
Ich glaube an den Heiligen Geist,
der Herr ist und lebendig macht,
der aus dem Vater und dem Sohn hervorgeht,
der mit dem Vater und dem Sohn
angebetet und verherrlicht wird,
der gesprochen hat durch die Propheten,
und die eine, heilige, katholische
und apostolische Kirche.
Ich bekenne die eine Taufe
zur Vergebung der Sünden.
Ich erwarte die Auferstehung der Toten
und das Leben der kommenden Welt.

Mit Festigkeit glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Gotteswort enthalten ist, und was von der Kirche — sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt — als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird.

Mit Festigkeit nehme ich weiters an und halte an allem und jedem einzelnen fest, was bezüglich der Glaubens- und Sittenlehre von der Kirche definitiv vorgelegt wird.

Ferner hange ich mit religiös gegründetem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, welche der Römische Bischof oder das Kollegium der Bischöfe verkünden, wenn sie das authentische Lehramt ausüben, auch wenn sie dieselben nicht in endgültiger Weise auszusprechen beabsichtigen.

TREUEEID (1)

bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes (Formel für jene, die im Kanon 833, 5–7 genannt sind):

Ich, N. N, verspreche bei der Übernahme des Amtes eines …, dass ich immer in der Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche verbleiben will, sowohl in meinen Worten als auch durch mein Verhalten.

Mit großer Umsicht und Treue werde ich meine Pflichten gegenüber der Kirche erfüllen, sowohl gegenüber der Universalkirche wie auch gegenüber der Teilkirche, in der ich berufen bin, meinen Dienst entsprechend den Rechtsvorschriften auszuüben.

Bei der Ausübung meines Amtes, das mir im Namen der Kirche übertragen wurde, will ich das Glaubensgut unversehrt bewahren, treu weitergeben und erläutern. Deshalb will ich alle Lehren meiden, die diesen widersprechen.

Die gemeinsame Disziplin der gesamten Kirche will ich befolgen und fördern. Ich will alle kirchlichen Gesetze einhalten, besonders jene, die im Kodex des Kanonischen Rechts enthalten sind.

In christlichem Gehorsam will ich dem folgen, was die geweihten Hirten als authentische Lehrer und Meister des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche festsetzen. Ich will den Diözesanbischöfen in Treue beistehen, damit die apostolische Tätigkeit, die im Namen und Auftrag der Kirche auszuüben ist, in der Gemeinschaft dieser Kirche vollbracht werde.

So helfe mir Gott und sein heiliges Evangelium, das ich mit meinen Händen berühre.

TREUEEID (2)

bei der Übernahme eines kirchlichen Amtes (Formel für jene, die im Kanon 833, 8 genannt sind):

Ich, N. N., verspreche bei der Übernahme des Amtes eines ..., dass ich immer in der Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche verbleiben will, sowohl in meinen Worten als auch durch mein Verhalten.

Mit großer Umsicht und Treue werde ich meine Pflichten gegenüber der Kirche erfüllen, sowohl gegenüber der Universalkirche wie auch gegenüber der Teilkirche, in der ich berufen bin, meinen Dienst entsprechend den Rechtsvorschriften auszuüben.

Bei der Ausübung meines Amtes, das mir im Namen der Kirche übertragen wurde, will ich das Glaubensgut unversehrt bewahren, treu weitergeben und erläutern. Deshalb will ich alle Lehren meiden, die diesen widersprechen.

Die gemeinsame Disziplin der gesamten Kirche will ich fördern und zur Beobachtung aller kirchlichen Gesetze anhalten, besonders jener, die im Kodex des Kanonischen Rechts enthalten sind.

In christlichem Gehorsam will ich dem folgen, was die geweihten Hirten als authentische Lehrer und Meister des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche festsetzen. Den Diözesanbischöfen will ich gerne beistehen, damit die apostolische Tätigkeit, die im Namen und Auftrag der Kirche auszuüben ist, in Gemeinschaft mit derselben Kirche vollbracht werde, unter Wahrung des Charakters und des Zieles meines Institutes.

So helfe mir Gott und sein heiliges Evangelium, das ich mit meinen Händen berühre.

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