Dekret über die Herausgabe des Amtsblattes
der Österreichischen Bischofskonferenz

(Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, Nr. 1 vom 25. Jänner 1984, 1.)

Da die Bischofskonferenz vom neuen Codex luris Canonici erweiterte Befugnisse erhält, gibt die Österreichische Bischofskonferenz ein eigenes Promulgationsorgan „Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz“ heraus, in dem gemäß can. 8 § 2, can. 29 und can. 455 § 3 alle ihre Gesetze, allgemeinen Dekrete, Ausführungsbestimmungen und Instruktionen veröffentlicht werden. Sie treten mit dem Datum des Amtsblattes in Kraft, außer es wird im Einzelfall anderes bestimmt.

Wien, am 20. Dezember 1983

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