Diözesanbischof

Bearbeitung: Wilhelm Rees

Der Diözesanbischof trägt im Bereich seiner Diözese die Letztverantwortung für den Dienst der Verkündigung. Der Ortsordinarius erteilt den ReligionslehrerInnen seiner Diözese die missio canonica für alle Schularten oder für bestimmte Schularten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit (4.3. RahmenO). Alle Rechte und Interessen des Ortsordinarius, die sich aus der Erteilung der missio canonica oder aus seiner Stellung als Dienstgeber ableiten, werden dem Religionslehrer / der Religionslehrerin gegenüber nach Maßgabe des einschlägigen Partikularrechts von den diözesanen Schulämtern vertreten (3.1 RahmenO).

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