Bischofskonferenz

Bearbeitung: Wilhelm Rees

Bischofskonferenz ist der Zusammenschluß der Bischöfe einer Nation. Das Zweite Vatikanische Konzil und die anschließende Gesetzgebung schufen die Bischofskonferenz als dauerhafte Einrichtung mit überwiegend pastoralem Charakter (vgl. c. 447 CIC/1983), der in einem rechtlich eng umschriebenen Bereich Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Mitwirkungsrechte zukommen (c. 455 § 1 CIC/1983). Solche Rechte werden den Bischofskonferenzen bezüglich des Religionsunterrichts ausdrücklich zugesprochen (vgl. c. 804 CIC/1983). Gemäß ihrer Zuständigkeit hat die Österreichische Bischofskonferenz eine "Rahmenordnung für Religionslehrer der österreichischen Diözesen (c. 804 CIC)" verabschiedet. Alle Rechte, Interessen und Anliegen der ReligionslehrerInnen werden auf Bundesebene durch die Österreichische Bischofskonferenz und ihre interdiözesanen Einrichten und Gremien wahrgenommen (3.2. RahmenO). Als Einrichtung der Österreichischen Bischofskonferenz hat sich im besonderen das Interdiözesane Amt für Unterricht und Erziehung um alle, die im katechetischen Dienst in der Schule stehen, insbesondere hinsichtlich ihrer Aus-, Fort- und Weiterbildung im fachlichen und spirituellen Bereich sowie um ihre dienstrechtliche Stellung zu sorgen (3.2 RahmenO).

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