Universitätslehrgang
Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache – Master of Arts

Der Masterlehrgang qualifiziert die Absolventinnen und Absolventen zu einem reflektierten Unterricht von Deutsch als Fremd- und Zweitsprache v. a. im Hinblick auf spezielle zielgruppenspezifische Bedürfnisse, aber auch zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern für DaF/DaZ und zur eigenständigen Forschung und bedarfsgerechten Entwicklung von Lehr- und Lernkonzepten in mehrsprachigen Kontexten.

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Interessent*innenliste Organisatorische Details

Merken Sie sich gerne auf der Interessent*innenliste vor. Wir informieren Sie, sobald die Anmeldung geöffnet ist.

Info

Abschluss
Master of Arts (MA)

Dauer/ECTS-AP
6 Semester/120 ECTS-AP
berufsbegleitend

(Grundlehrgang:
3 Semester/60 ECTS-AP
Masterlehrgang:
3 Semester/60 ECTS-AP)

SKZ
UC 992 822

Start
wird bekannt gegeben

Unterrichstssprache
Deutsch

Kosten
Grundlehrgang: wird bekannt gegeben
Masterlehrgang: wird bekannt gegeben

Curriculum

Der richtige Lehrgang für mich?

lächelnde Frau mit offenen Buch in der Buch

Qualifikationsprofil

Absolvent*innen verfügen über differenzierte fachspezifische Kompetenzen aus den Bereichen:

  • Analyse und Reflexion von Unterricht,
  • Feedback und Korrektur,
  • Spracherwerb und Mehrsprachigkeit im Sprach- und Fachunterricht,
  • Zwei- und Mehrsprachigkeit,
  • Literatur als kulturelles Handeln,
  • Migration und Kommunikation,
  • Lehr- und Lernformen im Kontext spezieller Bedürfnisseen
Personen die Stiegen auf und ab gehen

Zielgruppe

  • (Zukünftige) Lehrerinnen und Lehrer für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, die ihre im Grundlehrgang erworbenen Kenntnisse vertiefen möchten.
  • (zukünftige) Lehrerfortbildner*innen für DaF/DaZ
  • Entwickler*innen von bedarfsgerechten Lehr- und Lernkonzepten von DaF/DaZ in mehrsprachigen Kontexten 
Frau die in Bibliothek ein Buch liest

Voraussetzungen

Absolvent*innen des Universitätslehrgangs Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache (Grundlehrgang)

und

  • Studium der Germanistik oder einer lebenden Fremdsprache
  • Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe I – NMS
  • Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe in den Fächern Deutsch oder einer lebenden Fremdsprache

Die Teilnahme an einem Universitätslehrgang setzt die Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r voraus.

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Kontakt

Samrawit Araya

Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung
Karl-Schönherr-Straße 3
6020 Innsbruck

+43 512 507-39401 weiterbildung@uibk.ac.at


Univ.-Prof. Dr. Monika Dannerer
Institut für Germanistik

Werden bekannt gegeben

Termine

Werden bekannt gegeben.

Veranstaltungsort

Institut für Germanistik
Innrain 52f
6020 Innsbruck

Voraussetzungen

In den Universitätslehrgang können Personen aufgenommen werden, die den Universitätslehrgang Deutsch als Fremdsprache / Deutsch als Zweitsprache (Grundlehrgang) oder eine äquivalente spezifische Ausbildung absolviert UND die eines der folgenden Studien an einer postsekundären Bildungseinrichtung im In- oder Ausland mit einem Mindestausmaß von zumindest 180 ECTS-AP erfolgreich absolviert haben:

  • Studium der Germanistik oder einer lebenden Fremdsprache,
  • Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe I – NMS an einer Pädagogischen Hochschule,(eines Lehramtstudiums an einer Pädagogischen Akademie) oder
  • Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) an einer Universität in den Fächern Deutsch oder einer lebenden Fremdsprache.

Über die Gleichwertigkeit einer spezifischen Ausbildung im Sinne von § 3 Abs. 1 des Studienplans entscheidet die Lehrgangsleitung.

Module

  • Unterrichtskompetenzen
  • Spracherwerbs- und Mehrsprachigkeitsforschung
  • Sprache und Kultur
  • Kursdesign und -konzeption
  • Masterthesis (20 ECTS-AP)

Abschlussarbeit

  • Die Masterthesis ist eine Arbeit, die nachweist, dass ein wissenschaftliches Thema aus dem DaF-/DaZ-Bereich umfassend und selbstständig sowohl inhaltlich als auch methodisch adäquat bearbeitet wurde.
  • Das Thema der Masterthesis ist aus einem oder mehreren der in § 5 genannten Pflichtmodule zu wählen. Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema der Masterthesis vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Vorschlägen auszuwählen.
  • Die Betreuung erfolgt durch einschlägig qualifizierte Mitglieder des Lehrkörpers des Lehrgangs. Die Absolventin oder der Absolvent hat der Lehrgangsleitung aus den zur Verfügung stehenden Lehrveranstaltungsleite rinnen und Lehrveranstaltungsleite rn eine Betreuerin oder einen Betreuer sowie das mit ihr oder ihm akkordierte Thema für die Masterthesis vorzuschlagen. Dieser Vorschlag kann frühestens ab dem Ende des ersten Semesters bei der Lehrgangsleiterin oder dem Lehrgangsleiter eingereicht werden. Er gilt als angenommen, wenn ihm die Lehrgangsleitung ausdrücklich zustimmt oder ihn nicht innerhalb eines Monats untersagt.

Anmeldung

Allgemeine Infos zur Lehrgangsanmeldung.

Die Teilnahme an einem Universitätslehrgang setzt die
Zulassung als außerordentliche/r Studierende/r voraus.

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